Der Landkreis Emsland sucht einen Dienstleister für Umweltplanungsleistungen (Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen), wasserbauliche Ingenieurleistungen und die fachliche Begleitung der Planfest-stellungsverfahren für die zukünftige Überführungssicherheit von Neubauten der Meyer Werft in Papenburg. Im Rahmen des Projekts sind die Erstellung von Antragsunterlagen sowie eine Verfahrensbegleitung für nachfolgende Zulassungsverfahren erforderlich:1) Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren für die befristete Überführungssicherheit ab 01.01.2030 (Phase teilweiser Implementierung der Tidesteuerung mittels des Emssperrwerks, Zeitdauer Stand 11-2025 nur ungefähr bestimmbar) und 2) Planfeststellungsverfahren für die anschließende dauerhafte Überführungssicherheit (Phase vollumfänglicher Implementierung der Tidesteuerung mittels des Emssperrwerks, Beginn Stand 11-2025 nur ungefähr bestimmbar)Sollte es im Zusammenhang mit den vorgenannten Verfahren zu Klageverfahren kommen, so soll der Auftragnehmer den Landkreis Emsland auch dabei verfahrensbegleitend und gutachterlich unterstützen.Für das zunächst anstehende Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren ist eine nach Auftragserteilung sofortige Leistungsaufnahme erforderlich. Alle weiteren Leistungen werden im weiteren Verlauf nach Erforderlichkeit optional abgerufen. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Abruf einer der oben aufgeführten Leistungen die erforderlichen Arbeiten umgehend aufzunehmen.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands enthält die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlage.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode. Hierzu wird für jedes Angebot die Kennzahl Z als Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis des Angebots wie folgt bestimmt: Z=L/P. Z ist die Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit des Angebots. L ist die Leistungskennzahl des jeweiligen Angebots (siehe hierzu Kapitel 4.3 der Vergabeunterlage). P ist der Wertungspreis des Angebots(siehe hierzu Kapitel 4.3 der Vergabeunterlage).Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punkgleichstand der Kennzahl Z bei mehreren Angeboten erhält dasjenige Angebot mit dem geringeren Wertungspreis P den Zuschlag.
Für das zunächst anstehende Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren ist eine nach Auftragserteilung sofortige Leistungsaufnahme erforderlich. Alle weiteren Leistungen werden im weiteren Verlauf nach Erforderlichkeit optional abgerufen. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Abruf einer der oben aufgeführten Leistungen die erforderlichen Arbeiten umgehend aufzunehmen.
Mit der Bereitstellung dieser Vergabeunterlagen werden interessierte Unternehmen gebeten, einen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abzugeben.Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, auf mindestens drei (3) geeignete Bewerber. Sofern weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV). Es ist grundsätzlich beabsichtigt, dass der Auftraggeber mit allen Bietern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und ein ordnungsgemäßes Erstangebot eingereicht haben, eine Verhandlungsrunde durchführt. Der Auftraggeber lädt die entsprechenden Bieter nach der Prüfung der Angebote zum Verhandlungstermin ein. In diesem Verhandlungstermin sollen die Bieter zunächst ihre Angebote präsentieren, bevor in die Verhandlungen eingetreten wird.Im Anschluss an die Verhandlungsrunde ist beabsichtigt, die Bieter aufzufordern, ihr Erstangebot unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungsrunde zu überarbeiten und ein überarbeitetes Angebot ("Final-Angebot") einzureichen. Abweichend von den grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungen behält sich der Auftraggeber jedoch ausdrücklich vor, den Auftrag gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen, weshalb bereits die Erstangebote als verbindliche Angebote einzureichen sind.Der Auftraggeber behält sich vor, abweichend von diesem geplanten grundsätzlichen Ablauf die Vergabeunterlagen nach der Verhandlungsrunde für die weitere Angebotsphase anzupassen und weitere Ver-handlungsrunden durchzuführen.
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung ("Ausschlusskriterien") erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unter Ziffer 3.3 der Vergabeunterlage genannten "Bewertungskriterien" mindestens drei geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.Sofern mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Unternehmensreferenzen (EK-13-A/B - EK-16-A/B) insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden (zur Punkteverteilung siehe Ziffern 3.3.5.5.1 - 3.3.5.5.4 der Vergabeunterlage). Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die drei Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, so werden diese mit dem drittbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten drei Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert.Sofern weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern (d. h. nach-reichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer al-lerdings Kapitel 2.2.2).
Scientology-Schutzerklärung (EK-02-A):Jeder Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Scientology-Schutzerklärung" eine Erklärung zu seiner fehlenden Verbundenheit zu Scientology abzugeben. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Unternehmensdarstellung (EK-03-A):Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:- Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail (sowohl die des Ansprechpartners für dieses Verfahren als auch eine neutrale E-Mail-Adresse des Unternehmens), ggfs. Fax, ggfs. Internetadresse,- Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unter-nehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), - falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),- Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-04-A):Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Berufshaftpflichtversicherung (EK-05-A):Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:- für Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR (zweifach maximiert) sowie- für sonstige Schäden mindestens 5.000.000 EUR (zweifach maximiert).Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung / Exzedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr). Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben.
Umsatzdarstellung (EK-06-A - EK-07-A):Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung über- den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-06-A) sowie- den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens in den Bereichen "Umweltplanung und Ingenieurleistungen Wasserbau" (EK-07-A)
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 - 2024) in Euro netto abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine ab-schließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (EK-08-A):Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2022 - 2024) einreichen. Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen
Technische Fachkräfte (EK-09-A - EK-10-A):Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zu den ihm zur Verfügung stehenden technischen Fachkräften machen. Im Folgenden sind die Mindestanforderungen aufgeführt, die der Bewerber als Voraussetzung erfüllen muss (Ausschlusskriterium):- Fünf (5) technische Fachkräfte die als "Umweltplaner" qualifiziert sind (EK-09-A).- Fünf (5) technische Fachkräfte die als "Wasserbauer" qualifiziert sind (EK-10-A).Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Technische Fachkräfte" vorzunehmen.
Qualitätssicherung (EK-11-A):Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Umweltmanagement (EK-12-A:Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig).
Allgemeines zu den Unternehmensreferenzen (EK-13-A/B - EK-16-A/B):Grundsätzlich wird erwartet, dass der Bewerber über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Küsten- und Ästuarbereich der deutschen Nordseeküste verfügt. Neben dem umweltplanerischen Bereich betrifft dies Hydrodynamik und Hydromorphologie der Ästuarien, insbesondere der Tideems. Zudem werden Kenntnisse verkehrlicher Erfordernisse im Bereich von Wasserstraßen, See- und Binnenhäfen sowie ein tiefergehendes Verständnis schiffbaulicher Erfordernisse (Schiffbau und Meerestechnik) erwartet.Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt, welche durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen nachzuweisen sind. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Für jedes der Referenzprojekte ist das entsprechende Template-Unternehmensreferenzen (Anlage 5a) zu verwenden.Der AG behält sich vor, die angegebenen Referenzen auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sofern Angaben des Bewerbers vom AG nicht bestätigt werden sollten, behält sich der AG vor, den Bewerber ggf. vom weiteren Verfahren gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB auszuschließen.Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jedoch jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird (Ausschlusskriterium)):
- Eine (1) Referenz für den Bereich "Erstellung eines wesentlichen Teils der Antragsunterlagen im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens im weiteren Sinne (darunter zählen hier: Planfeststellungen nach WHG, WaStrG sowie nach entsprechenden Gesetzen auf Landesebene; aber auch Planfeststellungen nach anderen Fachgesetzen, soweit ein maßgeblicher Gewässerbezug besteht (z.B. das jeweilige Vorhaben in einem Gewässer geplant wurde))" (EK-13-A/B).- Eine (1) Referenz für den Bereich "Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit komplexen Fragestellungen in den Bereichen Wasserrecht, Natura 2000 sowie Umweltverträglichkeit" (EK-14-A/B).- Eine (1) Referenz für den Bereich "Gutachterliche Tätigkeit im Rahmen von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Planfeststellungsbeschlüssen der vorgenannten Arten" (EK-15-A/B). - Eine (1) Referenz für den Bereich "Erbringung ingenieurtechnischer Leistungen im Bereich Wasserbau in Ästuarien, bevorzugt im Zusammenhang mit Tidesteuerung und/oder Schiffsüberführungen" (EK-16-A/B). Eine Referenz kann grundsätzlich als Nachweis für mehrere Eignungskriterien herangezogen werden.Die Anforderungen an die einzureichenden Referenzen werden in den folgenden Kriterienbeschreibungen näher beschrieben:
Referenzen für den Bereich "Erstellung eines wesentlichen Teils der Antragsunterlagen im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens im weiteren Sinne" (EK-13-A/B): Der Bewerber hat wesentliche Teile der Antragsunterlagen wasserrechtliche Planfeststellungs-verfahren (und/oder Planänderungsverfahren) erstellt (Ausschlusskriterium). Eine Referenz ist gültig, wenn- es sich um einschlägige Leistungen im Bereich Umweltplanung und wasserbauliche Ingenieurleistungen im Kontext von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im weiteren Sinne handelt, die innerhalb der letzten 25 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) erbracht wurden. Zu den wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens im weiteren Sinne zählen: Planfeststellungen nach WHG, WaStrG sowie nach entsprechenden Gesetzen auf Landes-ebene; aber auch Planfeststellungen nach anderen Fachgesetzen, soweit ein maßgeblicher Gewässerbezug besteht (z.B. das jeweilige Vorhaben in einem Gewässer geplant wurde)
Gewertet werden maximal zwei Referenzen.Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:- 2 Punkte, wenn wesentliche Teile der Antragsunterlagen erstellt worden sind- 5 Punkte, wenn ingenieurtechnische Leistungen im Bereich Wasserbau erbracht worden sindDie Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind also maximal 14 Punkte erzielbar.
Referenzen für den Bereich "Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens" (EK-14-A/B):
Der Bewerber hat mindestens ein Planfeststellungsverfahren begleitet (Ausschlusskriterium). Eine Referenz ist gültig, wenn- es sich um einschlägige Leistungen der Verfahrensbegleitung im Kontext eines Planfeststellungsverfahrens handelt, die innerhalb der letzten 25 Jahre (bezogen auf den Zeit-punkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) erbracht wurden.Gewertet werden maximal zwei Referenzen.Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:- 2 Punkte, wenn der AG der Vorhabenträger war.- 2 Punkte, wenn Einwendungen und Stellungnahmen bearbeitet worden sind- 2 Punkte, wenn am Erörterungstermin teilgenommen wurde- 2 Punkte, wenn Beratungstätigkeiten zu Verfahrensfragen erbracht worden sindDie Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind also maximal 16 Punkte erzielbar.
Referenzen für den Bereich "Gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen von Gerichtsverfahren" (EK-15-A/B):Der Bewerber ist im Rahmen mindestens eines Gerichtsverfahrens gutachterlich tätig gewesen (Ausschlusskriterium). Eine Referenz ist gültig, wenn- es sich um einschlägige Leistungen im Bereich Umweltplanung und/oder Wasserbau im Kontext eines Gerichtsverfahrens handelt, die innerhalb der letzten 25 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) erbracht wurden undGewertet werden maximal zwei Referenzen.Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:- 5 Punkte, wenn die Leistungen als öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich Wasserbau erbracht wurden.- 2 Punkte, wenn die Leistungen in den Ästuarien der deutschen Nordseeküste oder im Küstenbereich der Ostsee erbracht wurden.Die Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind also maximal 14 Punkte erzielbar.
Referenzen für den Bereich "Erbringung ingenieurtechnischer Leistungen im Wasserbau" (EK-16-A/B):Der Bewerber hat ingenieurtechnische Leistungen im Wasserbau im Bereich der deutschen Nordseeküste und in den Ästuarien erbracht, (Ausschlusskriterium). Inbegriffen sind Machbarkeitsuntersuchungen, Sondergutachten etc.Eine Referenz ist gültig, wenn- es sich um einschlägige Leistungen im Bereich handelt, die innerhalb der letzten 25 Jahre (bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen) erbracht wurden undGewertet werden maximal zwei Referenzen.Punkte gibt es dafür, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts folgende Aspekte für die Projektreferenz zutreffen:- 5 Punkte, wenn die Leistungen im Bereich Tidesteuerung und/oder Schiffsüberführungen erbracht wurdenDie Punkte werden für jeden zutreffenden Aspekt kumuliert. Mit zwei Referenzprojekten sind also maximal 10 Punkte erzielbar.
Unabhängigkeitserklärung - Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (EK-17-A):Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 46 Abs. 2 VgV die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.Der Bewerber hat daher unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Unabhängigkeitserklärung" zu erklären, dass er die Leistungen unabhängig von den Interessen potentieller Beteiligter in den gegenständlichen Zulassungsverfahren (bspw. Umweltverbände, Anlieger etc.) erbringen wird.
"Russland-Sanktionen" (XK-01-A):Der Bewerber muss unter Verwendung von Anlage 6 "Ausführungsbedingungen" im Abschnitt "Russland-Sanktionen" erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der VO (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht (Ausschlusskriterium). -------------------------------------------------------------------------------------------Besondere Bedingung für die Auftragsausführung "Datensicherheit/Cybersicherheit" (XK-02-A):Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt "Datensicherheit/Cybersicherheit" zu erklären, dass er im Auftragsfalle eine Datenresidenz innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland oder der EU gewährleisten und zudem die Vorgaben der NIS II-Richtlinie sowie der zukünftigen nationalen Umsetzungsregelungen erfüllen wird.