Mit diesem Vergabeverfahren werden Projektsteuerungsleitungen für den Neubau der Hauptfeuerwache Bottrop vergeben.
Die Stadt Bottrop beabsichtigt den Neubau der Hauptfeuerwache Bottrop mit Außenanlagen und einer Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Die Planung und der Bau sollen durch private Partner im Auftrag der Stadt Bottrop übernommen werden. Die Hauptfeuerwache wird nach Fertigstellung durch die Stadt Bottrop betrieben. Eine erste Plausibilisierung der gemeldeten Bedarfe bestätigt einen Nutzungsflächenbedarf in Höhe von ca. 12.000 m² NUF.
Der Neubau der Hauptfeuerwache ist erforderlich, da der aktuell als Hauptfeuerwache dienende Gebäudekomplex aus den 1970er Jahren den aktuellen, und mehrfach gestiegenen Anforderungen, insbesondere aus dem Kontext Arbeitsschutz- und Arbeitshygiene, nicht mehr gerecht wird.
Die für die Planung des Neubaus der Hauptfeuerwache benötigten Planungsleistungen wurden sowohl im Hinblick auf den Baukörper (Gebäude) als auch im Hinblick auf die Außenanlagen in einem europaweiten Vergabeverfahren vergeben.
Die Bieter reichen mit dem Angebot ein Konzept ein. Dieses soll insbesondere Angaben zur Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, zur Mängelverfolgung, zum Umgang und den Schnittstellen, zu Kosten und Terminen sowie zum Inbetriebnahmemanagement enthalten.
Die Einzelheiten der Anforderungen an den Darstellungsinhalt können der Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Wertungsmatrix - Angebotsphase (Anlage 4) entnommen werden. Die formalen Anforderungen können dem Vordruck 9 entnommen werden.
Die Bieter müssen nach Abgabe der verbindlichen Erstangebote eine Präsentation halten.
Der Inhalt und die Bewertung des Präsentationstermins können "Anlage 4 - Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Wertungsmatrix - Angebotsphase" entnommen werden.
Die Bieter müssen mindestens eine und dürfen höchstens zwei wertungsfähige persönliche Referenz der vorgesehenen Projektleitung einreichen, die die Anforderungen an Vergleichbarkeit und Mindestkriterien nach Maßgabe der Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Wertungsmatrix - Angebotsphase (Anlage 4) erfüllen. Die Einreichung von mehr als zwei wertungsfähigen Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung, gewertet werden in diesem Fall die besten zwei Referenzen.
Alle geforderten Angaben müssen unter Verwendung des Vordrucks 9 erfolgen, wobei vollständige Angaben zu allen abgefragten Umständen erforderlich sind. Unvollständige oder fehlende Angaben zu den abgefragten Umständen führen zu einer schlechteren Bewertung. Der Vordruck 9 kann durch das Beifügen von Beiblättern ergänzt werden, wenn der Platz nicht ausreicht. Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Wertungsmatrix - Angebotsphase (Anlage 4) entnommen werden.
Das günstigste Angebot wird mit 300 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebotspreise wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Maßgeblich für die Preiswertung sind die Angaben im Vordruck 10 Preisblatt.
Die Bindefrist für die zweiten verbindlichen Angebote läuft bis zum 20.04.2026.
Die Auftraggeberin führt ein gestuftes Verfahren durch.
Nach Abschluss der Verhandlungen wurden die verbliebenen Bieter zur Abgabe eines zweiten verbindlichen Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber hat die Verhandlungsergebnisse zusammengeführt und die Vergabe- und Vertragsunterlagen entsprechend angepasst. Auf der Grundlage dieser überarbeiteten Unterlagen waren die zweiten verbindlichen Angebote zu erstellen.
Der Auftraggeber hat die eingehenden zweiten verbindlichen Angebote zunächst formal und inhaltlich auf Erfüllung der Mindestanforderungen geprüft. Nach Prüfung dieser Angebote wurde auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
1) Die Auftraggeberin führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den genannten Link barrierefrei abgerufen werden.
3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bieters").
4) Die Auftraggeberin hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen können über das Vergabeportal abgerufen werden.