Mängelbeseitigungs- und Restfertigstellungsarbeiten bzgl. der Fachlose 1.2 "Haustechnik" (Los 1 "An-/Umbau für Labortechnische Anlagen - Auftrag 2 "IKT Hallenmodernisierung") sowie der Fachlose 2.1 "Klima- und Lüftungstechnik" und 2.2 "Bautechnik" (Los 2 "Klimatisierte Räume" - Auftrag 2 "IKT Hallenmodernisierung")
Die Auftraggeberin beabsichtigt auf Grundlage des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der Leistungen, die im Rahmen der Ersatzvornahme zur Beseitigung vorliegender Mängel bzw. zur Erbringung ausstehender Restfertigstellungsarbeiten erforderlich sind, um die Leistungen des Fachloses 1.2 "Haustechnik" (Los 1 "An-/Umbau für Labortechnische Anlagen - Auftrag 2 "IKT Hallenmodernisierung") sowie der Fachlose 2.1 "Klima- und Lüftungstechnik" und 2.2 "Bautechnik" (Los 2 "Klimatisierte Räume" - Auftrag 2 "IKT Hallenmodernisierung") mangelfrei fertigzustellen. Ungeachtet der in Anbetracht des Hauptgegenstandes des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung" erfolgten Qualifikation als Lieferauftrag werden die Mängelbeseitigungs- und Restfertigstellungsarbeiten zur Gewährleistung der Verwendung eines bauspezifischen CPV-Codes auf Grundlage einer bauauftraglichen Auftragsbekanntmachung beschafft. In Anbetracht des Charakters einer Ersatzvornahme werden die auftragsgegenständlichen Leistungen ungeachtet ihres geschätzten den Schwellenwert für Lieferleistungen unterschreitenden Auftragswertes im Wege eines offenen Verfahrens beschafft.Mit der Erbringung der Leistungen ist spätestens 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung der Auftraggeberin zur Leistungserbringung in Textform zu beginnen (Mindestanforderung). Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind sodann innerhalb von 16 Wochen abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung).
Der zu wertende Gesamtpreis netto ergibt sich aus dem im Preisblatt im Reiter "Zusammenfassung" aufgeführten "Gesamtpreis netto". Der Zuschlag wird auf das eingereichte Angebot mit dem geringsten "Gesamtpreis netto" erteilt.
Das Verfahren führt die Auftraggeberin ungeachtet des Abschlusses des Zuwendungsverfahrens angesichts des Vorliegens einer Ersatzvornahme hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-)gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer durch.
Die Kommunikation erfolgt über das von der Auftraggeberin zur Durchführung dieses Verfahrens genutzte Vergabeportal.
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es gilt Ziffer 2.14.4 Verfahrens- und Angebotsbedingungen.
Das zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen geforderte Formular 3 "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sowie das zur fehlenden Verpflechtung mit Russland geforderte Formular 16 "Erklärung Russland" sind vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bei Bietergemeinschaften müssen Formular 3 und Formular 16 von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das im Falle einer Unterauftragsvergabe zur Angabe des im Auftragsfall durch Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsbereichs geforderte Formular 11 "Erklärung zur Unterauftragsvergabe" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen.
Das zur Angabe der festangestellten Beschäftigten bzw. Fachkräfte geforderte Formular 7 "Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das zur Angabe der technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement geforderte Formular 9 "Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement" ist vom Bieter und im Fall einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das zur Angabe von Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers geforderte Formular 8 "Erklärung zu den Referenzen" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bei Bietergemeinschaften kann das Formular von jedem Mitglied oder von der Bietergemeinschaft als solcher ausgefüllt werden. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):Die Erbringung von Installations- und/oder Mängelbeseitigungsarbeiten hinsichtlich klimatisierter Räume.Die benannte Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der Leistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Das zur Angabe des jährlichen Nettoumsatzes geforderte Formular 6 "Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das zur Angabe der Grundlagen der betrieblichen Haftpflichtversicherung geforderte Formular 5 "Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular entweder für die Bietergemeinschaft oder von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Das zur Angabe des jährlichen Nettoumsatzes mit vergleichbaren Leistungen geforderte Formular 6 "Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das zur Angabe der Informationen über die Eintragung in das Handelsregister geforderte Formular 1 "Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das zur Angabe der Informationen über die Eintragung in ein Berufsregister geforderte Formular 1 "Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Das zur Angabe der Informationen über die Zahlung des Mindestlohns geforderte Formular 4 "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so ist das Formular gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
1. Die Teilnahme an der durch die Auftraggeberin begleiteten Vor-Ort-Besichtigung des IKT Betriebsgeländes ist obligatorisch. Die Vor-Ort-Besichtigungen werden vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 07.01.2026 im Zeitraum von 08:00-15:00 Uhr durchgeführt. Das geforderte Formular 10 "Bestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung" ist vom Bieter und im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher einzureichen. Die Einzelheiten sind Ziffer 2.9 Verfahrens- und Angebotsbedingungen zu entnehmen. Die Nichtteilnahme an der Vor-Ort-Besichtigung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (Mindestanforderung).2. Mit der Erbringung der Leistungen ist spätestens 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung der Auftraggeberin zur Leistungserbringung in Textform zu beginnen (Mindestanforderung). Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind sodann innerhalb von 16 Wochen abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen (Mindestanforderung).