Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Angebotsabgabe per elektronischer Kommunikation über die Vergabeplattform unter Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Solche Hinweise sowie Bieterfragen sind bis spätestens 19.09 2025 einzureichen. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Unvollständige oder verspätet eingereichte Angebote können ausgeschlossen werden.
einzureichende Unterlagen: