Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2, durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen,
die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die nach den Vergabeunterlagen (Teil 3,
Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) zu erbringenden Leistungen bzw. die darin genannten Inhalte und
Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten
Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen
muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen. Als Referenzen können auch solche
Leistungen benannt werden, die für den GKV-Spitzenverband bzw. den GKV-Spitzenverband, DVKA erbracht worden sind. Eine
bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie den vorliegend
zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, Dauer (12 Monate) in der Art der Leistungen, der Intensität, dem
Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähnelt, dass sie einen
tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht. Alle drei Referenzen
müssen jeweils mindestens die Mindestanforderungen und Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der
Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für
die abgegebene Referenz muss mindestens 6 Monate gedauert haben.
Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der in Formblatt 10, VGU Teil 2, geforderten Angaben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit
zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von
entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6
Kalendertagen erfolgen.