Frist für Rüge bei erkennbarem Verstoß vor Angebotsabgabe:
Bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist
Frist für Rüge bei erkennbarem Verstoß während des Vergabeverfahrens:
10 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes
Frist für Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer:
15 Kalendertage nach Mitteilung, dass keine Abhilfe erfolgt
Frist für Beschwerde beim zuständigen Gericht nach erfolglosem Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer