Das Gebäude besteht aus einer 2-Feld-Sporthalle und einem einseitig angegliederten Sozialtrakt mitErschließung im L-förmigen Grundriss.Die Halle, Grundmaße 46,00 x 22,00m, wird in Querrichtung von auf den Außenwänden inHolzrahmenbauweise aufliegenden Brettschichtholzbindern überspannt.Der Sozial- /Erschließungstrakt auf der Nordseite ist ca. 7,15m breit und ca. 3,00m länger als die Halle. AmKopfende (Ost) im Bereich Haupteingang weist der Erschließungstrakt eine Breite von 11,0m auf. Dieserschließt an die Giebelwand des Nachbargebäudes an.Im 2-geschossigen Sozial-/Erschließungstrakt sind neben zwei unabhängigen Treppenanlagen dieGeräteräume, Umkleide- und Sanitärräume sowie Technikräume angeordnet.Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Ein ca. 5,00 x 3,20m großer Bereich unter der ErschließungstreppeOst dient der Einführung der Medien (Wasser, Strom, Telekom, etc.) ins Gebäude und von dort in denSteigschacht. Dieser Bereich wird lokal um ca. 1,5m tiefer als die restliche Bodenplatte geführt.Der Sozial-/Erschließungstrakt ist ebenfalls in Holzbauweise geplant. Neben tragenden Holzrahmen- undCLT-Wänden sind Holzstapel-Flachholzdecken vorgesehen.Der Gebäudegrundriss hat Außenabmessungen von 49,00m x 34,15m, d.h. ca. 1.440m2.Die Gebäudehöhe beträgt 9,60m im Bereich der Halle und des Hauptzuganges bzw. 7,40m im Bereich desnordseitigen Sozialtrakt-/Erschließungsriegels, jeweils ab EFH (= 48,60 ü NN).Außenabmessungen:46,00m + 3,00m x 30,00m + 4,15mAnzahl der Geschosse:1 (Halle), 2 (Nebenräume), 3 (Hauptzugang Ost)Bauweise:Gründung (Fundamente + Bodenplatte) in StahlbetonbauweiseHallentragwerk inkl. Außenwände in HolzbauweiseUnterkellerung:keineGründung:Flachgründung/ Streifenfundamente
Gegenstand der Leistung VE 041 ist das Einrichten, Vorhaltenund Unterhalten der allgemeinen Baustelleneinrichtungbestehend aus BE Teil I und BE Teil II über die gesamte Bauzeitsowie in Teilen die Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie denrückstandslosen Rückbau der BE.Die allgemeine Baustelleneinrichtung (nachfolgend BE) umfasstalle für den allgemeinen Betrieb der Baustelle zum o.g. Projekterforderlichen Maßnahmen, Einrichtungen, Vorkehrungen,Gerätschaften usw., gem. DIN 18299 Allgemeine Regelungen fürBauarbeiten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter, sich eineigenes Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht und auchdieses seiner Kalkulation zugrunde gelegt zu haben.Die Einrichtung der Baustelle ist mit der Bauüberwachungabzustimmen und darf erst mit Vorliegen des vom AG schriftlichbestätigten BE-Plans des AN begonnen werden.Alle i.Z. mit der BE genutzten Flächen sind sorgsam zubehandeln und ggf. in geeigneter Weise zu schützen. Dies giltinsbesondere für diejenigen Flächen, die nicht dem Eigentumdes Bauherrn zuzurechnen sind (Nachbar und Stadt SN).In Abstimmung mit der OBÜ ist die BE jederzeit in Teilen, nachBeendigung der Baumaßnahme vollständig abzuräumen. Soweiterforderlich und seitens OBÜ verlangt, sind ursprünglicheZustände wiederherzustellen.Die für die Baustelle zur Verfügung stehende Fläche(Grundstück) beträgt einschl. Gebäudegrundfläche ca. 2.068m².Die Fläche kann im Straßenland auf bis zu 2.413m² erweitertwerden.
Brutto- Angebotssumme
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, wenn:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benennten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB bleibt unberührt.
Weitere Angaben 1)
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Vergabeplattform
keine
Zwingend erforderliche Mindestanforderungen:Können diese Anforderungen nicht oder einzelne Anforderungen nicht eingehalten werden, führt dies zwingend zum Ausschluss von der Wertung.- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen: Sachschäden: 2.000.00 EUR, Personenschäden 2.000.000 EUR- Eigenerklärung Gesamt-Jahresumsätze der vergangenen 3 Jahre im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich von mind. 5 Moi. EUR/Jahr- Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme: 2.000.000 EUR- Mind. 3 Referenzen gleichwertiger Vorhaben in den vergangenen 3 Jahren mit Angabe der Gesamt-Bruttoabrechnungssummen, Bauzeit und Auftraggeber mit Gesamt-Brutto-Abrechnungssumme, Bauzeit und Auftraggeber
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister