Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von 21 Solo-Batterieelektrobussen (Solo-BEV-Busse) inkl. Schulung. Die Fahrzeuge sollen für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen sein und den geltenden technischen sowie gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 21 Solo-BEV-Bussen inkl. Schulung nach den Anforderungen gem. SaubFahrzeugBeschG. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird anhand des günstigsten Wertungspreises (100 % Preis) ermittelt. Zur Bildung des Wertungspreises wird bei Erfüllung der Qualitätskriterien ein jeweils festgelegter fiktiver Preisnachlass berücksichtigt.
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren gemäß der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Das Verfahren soll gemäß Planung in zwei Phasen umgesetzt werden: 1. Phase: Teilnahmewettbewerb. In dieser Verfahrensstufe wird die Eignung der Bewerber geprüft; die qualifizierten Bewerber erhalten sodann eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. 2. Phase: Abgabe verbindlicher Erstangebote. Der Auftraggeber behält sich vor ohne Durchführung von Verhandlungen den Zuschlag in der 2. Phase zu erteilen. Bei Bedarf tritt der Auftraggeber jedoch in Verhandlungen ein. Sofern Verhandlungen durchgeführt wurden folgt die 3. Phase: Abgabe verbindlicher Folgeangebote. Der Auftraggeber behält sich außerdem die Durchführung einer weiteren Verhandlungsrunde in der 3. Phase vor. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird neben den Formblättern zum Eignungsnachweis zur näheren Darstellung des Beschaffungsgegenstandes auch ein Entwurfsstand eines Teils der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um eine Arbeitsfassung; Anpassungen bleiben vorbehalten. Die weiteren für die zweite Verfahrensstufe relevanten Unterlagen wie insbesondere der fortgeschriebene Vertrag und die Fassung der Leistungsbeschreibung werden den qualifizierten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Auf § 55 SektVo wird grundsätzlich verwiesen.
Die Beschaffung von batterieelektrischen Linienbussen dient der Reduzierung lokaler Schadstoff- und Treibhausgasemissionen im öffentlichen Personennahverkehr. Durch den Einsatz werden die CO2- Emissionen, sowie Lärm- und Luftschadsoffbelastungen im Einsatzgebiet nachhaltig verringert.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Hierauf besteht seitens der Bewerber/Bieter allerdings kein Anspruch. Die Vergabestelle ist auch berechtigt, unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote ohne Nachforderung auszuschließen. Die Bewerber sind daher im eigenen Interessen aufgerufen, für einen vollständigen Teilnahmeantrag bzw. ein vollständiges Angebot Sorge zu tragen.
Der Nachweis, der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wird folgendermaßen erbracht:Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis über die Berufsausübung, nicht älter als 3 Monate (Stichtag ist der Schluss der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Hinweis: Für Unternehmen, die nicht zur Eintragung verpflichtet oder ausländische Unternehmen sind, ist ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen (vgl. Formblatt 3.2, Ziff. 2.1.)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird folgendermaßen erbracht:Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht, soweit deren Erstellung nach dem Recht des Niederlassungsstaates des Bewerbers bzw. Bieters vorgesehen ist.Soweit Jahresabschlüsse nach dem Recht des Niederlassungsstaates nicht erstellt werden oder einzelne Bestandteile nicht vorhanden sind, sind gleichwertige Nachweise vorzulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglichen.Der Auftraggeber wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere anhand der aus den vorgelegten Unterlagen ableitbaren Kennzahlen beurteilen. Hierzu gehören insbesondere:- Eigenkapitalquote,- Verschuldungsgrad,- Current Ratio,- Cashflow-Deckung,- EBIT-Marge,- Umsatzentwicklung.Die Kennzahlen werden vom Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt und im Rahmen einer Gesamtwürdigung beurteilt. Die zugrundeliegenden Be-rechnungsvorschriften können dem Anhang 1 zur AzA entnommen werden.Zusätzlich berücksichtigt der Auftraggeber das Verhältnis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zum geschätzten Auftragswert. Bestehen aufgrund dieses Verhältnisses oder aufgrund der vorgelegten Finanzdaten Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, kann der Auftraggeber ergänzende Nachweise, insbesondere zu Finanzierungs- und Liquiditätsmöglichkeiten, anfordern.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird folgendermaßen erbracht:Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 3.8) mit Angaben zur DeckungssummeMindestanforderungen: Der Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kann als Versicherungsnachweis/Versicherungsbestätigung oder als Absichtserklärung für den Abschluss mit Zuschlagserteilung erfolgen (vgl. Formblatt 3.8). Der Versicherungsschutz muss folgende Deckungssummen je Schadensfall aufweisen:- Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR - Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR - Produkthaftpflichtversicherung inkl. Rückrufkosten: mindestens 10 Mio. EUR Die vorgenannten Deckungssummen für jede Leistung müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Versicherungsbestätigung zu verlangen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird folgendermaßen erbracht: Vergleichbare Referenzen (einzutragen in Formblatt 3.9)Mindestanforderungen:Nachweis von mindestens 5 vergleichbare Referenzen über die Lieferung von batterie-elektrischen Solo-Linienbussen (11,5 bis 12,5 m) im ÖPNV-Linienbetrieb innerhalb der letzten 3 Jahre2 (ab 01.01.2023). Als vergleichbare Referenz zählen Aufträge, welche mindestens alle nachfolgenden Inhalte je Referenz aufweisen: - Gesamtlieferung von mindestens 10 Fahrzeuge und - Davon wurden mindestens 5 Fahrzeuge durch den Auftraggeber abgenommen und be-finden sich bereits seit mindestens 2 Monaten ununterbrochen im regulären Linienbetrieb im Einsatz.
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis
Zahlungsbedingungen sind dem Liefervertrag zu entnehmen.
Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.