Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von acht Solo-Batterieelektrobussen (Solo-BEV-Busse) inkl. Schulung. Die Fahrzeuge sollen für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen sein und den geltenden technischen sowie gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Der Auftrag umfasst die Lieferung von 8 Solo-BEV-Bussen inkl. Schulung nach den Anforderungen gem. SaubFahrzeugBeschG.Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind den Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot in der Form des günstigsten Wertungspreis erteilt (100 % Preis). Der Wertungspreis wird dergestalt ermittelt, dass bei besonders guter Erfüllung von Qualitätskriterien im Einzelnen definierte fiktive Preisreduktionen ("- fiktiver Wertungspreisnachlass") einberechnet werden. Der solchermaßen ermittelte niedrigste Preis ist dann der günstigste Wertungspreis.
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren gemäß der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Das Verfahren soll gemäß Planung in voraussichtlich zwei Phasen umgesetzt werden: 1. Phase: Teilnahmewettbewerb. In der ersten Verfahrensstufe wird die Eignung der Bewerber geprüft; die qualifizierten Bewerber erhalten sodann eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird neben den Formblättern zum Eignungsnachweis zur näheren Darstellung des Beschaffungsgegenstandes auch ein Entwurfsstand eines Teils der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um eine Arbeitsfassung; Anpassungen bleiben vorbehalten. Die weiteren für die zweite Verfahrensstufe relevanten Unterlagen wie insbesondere der fortgeschriebene Vertrag und die Fassung der Leistungsbeschreibung werden den qualifizierten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. 2. Phase: Abgabe eines verbindlichen Erstangebots. Der Auftraggeber behält sich vor ohne Durchführung von Verhandlungen den Zuschlag in der 2. Phase zu erteilen. Bei Bedarf tritt der Auftraggeber jedoch in Verhandlungen ein. Sofern in 2. Phase Verhandlungen durchgeführt wurden: 3. Phase: Abgabe des verbindlichen Folgeangebotes. Der Auftraggeber behält sich außerdem die Durchführung einer weiteren Verhandlungsrunde in der dritten Phase vor. Bindefrist: 31.12.2026. Auf § 55 SektVO wird grundsätzlich verwiesen.
Die Beschaffung von batterieelektrischen Linienbussen dient der Reduzierung lokaler Schadstoff- und Treibhausgasemissionen im öffentlichen Personennahverkehr. Durch den Ersatz werden die CO2-Emissionen sowie Lärm- und Luftschadstoffbelastungen im Einsatzgebiet nachhaltig verringert.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere Unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Hierauf besteht seitens der Bewerber allerdings kein Anspruch. Die Vergabestelle ist auch berechtigt, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung auszuschließen. Die Bewerber sind daher im eigenen Interesse aufgerufen, für einen vollständigen Teilnahmeantrag Sorge zu tragen.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfolgt auf Basis- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder vergleichbarHinweis: Stichtag ist der Schluss der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Für Unternehmen, die nicht zur Eintragung verpflichtet oder ausländische Unternehmen sind, ist ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen; vgl. Formblatt 3.2, Ziff. 2.1.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Basis- durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht, soweit deren Erstellung nach dem Recht des Niederlassungsstaates des Bewerbers bzw. Bieters vorgesehen ist.Soweit Jahresabschlüsse nach dem Recht des Niederlassungsstaates nicht erstellt werden oder einzelne Bestandteile nicht vorhanden sind, sind gleichwertige Nachweise vorzulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglichen.Der Auftraggeber wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere anhand der aus den vorgelegten Unterlagen ableitbaren Kennzahlen beurteilen. Hierzu gehören insbesondere:o Eigenkapitalquote,o Verschuldungsgrad,o Current Ratio,o Cashflow-Deckung,o EBIT-Marge,o Umsatzentwicklung.Die Kennzahlen werden vom Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt und im Rahmen einer Gesamtwürdigung beurteilt. Die zugrundeliegenden Berechnungsvorschriften können dem Anhang 1 zur AzA entnommen werden.Zusätzlich berücksichtigt der Auftraggeber das Verhältnis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zum geschätzten Auftragswert. Bestehen aufgrund dieses Verhältnisses oder aufgrund der vorgelegten Finanzdaten Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, kann der Auftraggeber ergänzende Nachweise, insbesondere zu Finanzierungs- und Liquiditätsmöglichkeiten, anfordern.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Basis- einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Formblatt 3.8) als Versicherungsnachweis/Versicherungsbestätigung oder als Absichtserklärung für einen Abschluss mit ZuschlagserteilungMindestanforderungen: - Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall- Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall- Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR je SchadensfallFür die Produkthaftpflicht gelten dieselben Mindestdeckungssummen wie für die Betriebshaftpflicht.Die Jahreshöchstersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der vereinbarten Deckungssummen.Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Basis- vergleichabrer Referenznachweise (Formblatt 3.9). Der Bewerber hat mindestens fünf vergleichbare Referenzen über die Lieferung von batterieelektrischen Solo-Linienbussen (Solo-BEV-Busse) (max. 11,5-12,5 m) mit Einsatz im ÖPNV-Linienbetrieb innerhalb der letzten drei Jahre (zwischen dem 01.01.2023 und dem Schluss der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge) nachzuweisen. Als vergleichbare Referenzen zählen Aufträge, welche mindestens die nachfolgenden Inhalte aufweisen: Jede Referenz muss mindestens fünf Fahrzeuge umfassen. Davon muss mindestens ein Fahrzeug durch den jeweiligen Auftraggeber bereits abgenommen sein und sich im regulären Linienbetrieb befinden. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist muss der Einsatz seit mindestens 2 Monaten ununterbrochen erfolgen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name des Auftraggebers, Kontaktdaten des Ansprechpartners des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Lieferumfang (Gesamtanzahl der Fahrzeuge im Rahmen der Referenz, davon Anzahl der abgenommenen und im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeuge, Datum der Inbetriebnahme im Linienbetrieb, Dauer des bisherigen Einsatzes (in Monaten), Einsatzort (Verweis auf Linienbetrieb)).
Zahlungsbedingungen sind dem Liefervertrag zu entnehmen.
Angaben sind den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu entnehmen.