Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens die Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes neu zu vergeben.
erfolgt je Los
keine
Im Preisblatt erfolgt die Ermittlung einer dynamischen Wertungsmenge zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote
Anhand des Kriterienkatalog können max. 20.000 bzw. 10.000 Wertungspunkte je Los erzielt werden
Los 1: Die Stadt Barsinghausen verfolgt mit der Realisierung eines Druck- und Kopierkonzeptes nachfolgende Zielsetzungen:- Optimierung des Druck- und Kopieroutputs,- Austausch / Modernisierung aller Druck- und Multifunktionssysteme,- Reduzierung der Anzahl der Druckertreiber auf ein Minimum,- Sicherung eines hochwertigen Farbdrucks, - Einbindung aller Verwaltungssysteme in die vorhandene Netzwerkinfrastruktur, - Abrechnung der Dienstleistung auf Basis von Grundmietpreisen zzgl. eines Serviceklickpreises,- Energieeffizienz nach TEC-Werten, Die Stadt Barsinghausen erwartet eine hohe Verfügbarkeit der Systeme und eine verlässliche, gleichbleibende Servicequalität.
Los 2: Mit der separaten Beschaffung der Softwarelösung für Druckmanagement, Follow-Me-Print undOCR-Scan verfolgt die Stadt Barsinghausen insbesondere folgende strategische Ziele:- Bereitstellung einer einheitlichen Softwareumgebung für Druckmanagement, Follow-Me-Print, sichere Druckfreigabe und OCR-gestützte Scanprozesse,- Schaffung einer zentralen Plattform, die sowohl für die Verwaltung als auch für dieallgemeinbildenden Schulen der Stadt Barsinghausen genutzt werden kann,- Entkopplung der Softwarelösung von der Beschaffung der Druck- und Multifunktionssysteme, um eine möglichst herstellerübergreifende und zukunftsfähige Nutzung sicherzustellen,- Unterstützung eines standortübergreifenden Druckmodells auf Grundlage der jeweils vorhandenen Internetanbindungen, insbesondere für Schulstandorte ohne direkte WAN- Anbindung an das Rathaus,- nutzerbezogene Authentisierung und Freigabe von Druckaufträgen an hierfür berechtigten Multifunktionssystemen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Organisation, die weitere Informationen bereitstellt: Stadt Barsinghausen
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III. 2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig.
Es handelt sich um keine öffentliche Submission
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderungen / Nachreichungen von Unterlagen.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §122 GWB, §123 GWB, § 124 GWB sowie nach §42 VgV.außerdem: Ausschlussgründe aus Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 (Nr. 833/2024 in der aktuellen Fassung) - Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige / Unternehmen / Lieferanten. Der Auftraggeber schließt Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt. Hierzu ist die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage B17_V1) vorzulegen.
1.1.1 Akzeptieren der Anlage B11_V1 - Eigenerklärung für Bieter(Ausschlusskriterium)
1.1.2 Eine genaue Beschreibung des sich bewerbendenUnternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).(Informationskriteirum)
Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Informationskriterium)
1.2.1 Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar). Creditreform-Bonitätsindex mit mindestens einer "Guten Bonität" der Risikoklasse II (Creditreform-Bonitätsindex zwischen 215-255) . Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.(Siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html) (Ausschlusskriterium)
siehe Angebotsbedingungen
Bereitstellung und den Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes für die Stadt Barsinghausen im Rahmen eines Betreibermodells. Gegenstand des Loses ist die Lieferung, Bereitstellung, Installation, Inbetriebnahme und der laufende Betrieb von Druck- und Multifunktionssystemen für Verwaltungs- und Schulstandorte einschließlich Wartung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Verbrauchsmaterialversorgung, Entsorgung verbrauchter Materialien sowie Abrechnung auf Grundlage von Grundmietentgelten und Serviceklickpreisen.
Die Systeme sind in die vorhandene IT- und Netzwerkinfrastruktur des Auftraggebers einzubinden und müssen eine hohe Verfügbarkeit, eine verlässliche Servicequalität, energieeffizienten Betrieb sowie eine wirtschaftliche und verursachungsgerechte Nutzung unterstützen. Einfache Scan-Funktionen, insbesondere Scan-to-E-Mail und Scan-to-Folder, sind geräteseitig bereitzustellen. Die Multifunktionssysteme müssen darüber hinaus technisch geeignet sein, in die separat ausgeschriebene Softwarelösung aus Los 2 für Druckmanagement, Follow-Me-Print und OCR-Scan eingebunden zu werden.
1.3.1 Wie viele Mitarbeiter stehen im Bereich Druck- und Kopierlösungen insgesamt zur Verfügung?(Informationskriterium)
1.3.2 Der Bieter hat zu erklären, dass er im Auftragsfall mindestens einen geeigneten Servicestandort innerhalb eines Umkreises von maximal 250 km Fahrstrecke zur Stadt Barsinghausen vorhält oder spätestens bis zum Leistungsbeginn einrichtet. (Ausschlusskriterium)
1.3.3 Angabe der WEEE Reg.Nummer (Ausschlusskriterium)
1.3.4 Nachweis über die Erfüllung der EU-ROHS-Vorgaben, vom Anbieter oder des jeweiligen Herstellers der angebotenen Systeme.(Ausschlusskriterium)
1.3.5 Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen (Ausschlusskriterium) mit der beigefügten Anlage "Referenzen" bereitzustellen. (Ausschlusskriterium)
Die Stadt Barsinghausen verfolgt mit der Neubeschaffung des Druck- und Kopierkonzeptes sowieder ergänzenden Softwarelösung das Ziel, die Druck-, Kopier- und Scanprozesse in der Verwaltung und an den Schulstandorten technisch zu modernisieren und organisatorisch zu vereinheitlichen. Die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Barsinghausen verfügen über eigenständige IT- Umgebungen und autarke breitbandige Internetanschlüsse. Eine geschützte WAN-Anbindung der Schulstandorte an das Rathaus bzw. an die zentrale Verwaltungsinfrastruktur besteht nicht.Vor diesem Hintergrund soll die Bereitstellung zentraler Druckmanagement- und Follow-Me-Print- Funktionen nicht von einer klassischen Standortvernetzung über WAN abhängig gemacht werden.Mit der flächendeckenden Bereitstellung leistungsfähiger Internetanschlüsse an den Schulstandorten besteht die Möglichkeit, zentrale Softwarefunktionen über eine Cloud- Betriebsumgebung standortübergreifend bereitzustellen. Diese Architektur unterstützt die Einbindung der Schulen in ein einheitliches Druck- und Scanmodell, ohne dass hierfür eine direkte Netzwerkkopplung mit dem Rathaus erforderlich ist. Die Softwarelösung aus Los 2 soll daher so ausgelegt sein, dass die hierfür vorgesehenen Multifunktionssysteme der Verwaltungs- und Schulstandorte über die jeweilige lokale Internetanbindung an die zentrale Softwarelösung angebunden werden können. Die Authentisierung, die sichere Druckfreigabe, die Verwaltung von Druckaufträgen sowie die erweiterten Scan- und OCR-Funktionen sollen standortübergreifend nutzbar sein.
Abschluss eines EVB-IT-Vertrages mit einer Laufzeit von 48 Monaten, sowie einer automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate, sollte der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf von 72 Monate endet der Vertrag ohne das es einer Kündigung bedarf.
1.3.3 Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen (Ausschlusskriterium) mit der beigefügten Anlage "Referenzen" bereitzustellen.