Der Generalunternehmer (GU) übernimmt im Rahmen eines funktionalen Bauvertrags folgende Leistungen:
Ausführungsplanung
- Erstellung der vollständigen Ausführungs-, Werk- und Detailplanung auf Basis der genehmigten Entwurfsplanung und funktionalen Leistungsbeschreibung
- Technische Detailplanung (Bau, TGA, Freianlagen)
- Einhaltung der genehmigten Entwurfsplanung, eine abweichende Bauweise durch Umplanung des Tragkonzepts ist möglich
- Berücksichtigung der Anforderungen gemäß DIN-Vorgaben, Versammlungsstättenverordnung und Energieeffizienzhausstandard "40+"
- Sollten Änderungen an der Genehmigungsplanung erforderlich sein, gilt Folgendes:
o Änderungen durch den Auftragnehmer, die einen Nachtrag zur Baugenehmigung (z. B. Ändern der Statik durch Einsatz einer anderen Bauweise) erfordern, gehen zu seinen Lasten (und sind im Pauschalfestpreis abzubilden)).
o Er trägt alle daraus entstehenden Kosten, z. B. Gebühren, Honorare, Gutachten, Verzugs- oder Schadensersatzansprüche.
o Vor Umsetzung solcher Änderungen muss der Auftragnehmer diese schriftlich anzeigen und die Zustimmung des Auftraggebers einholen.
- Einreichung erforderlicher Änderungsanträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
- Sicherstellung der Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Bauausführung
- Schlüsselfertige Errichtung der Sporthalle inklusive aller Nebenanlagen und Außenbereiche
- Koordination und Steuerung aller Nachunternehmerleistungen
- Umsetzung der baulichen Anforderungen für Barrierefreiheit, Versammlungsstätte und Schul- und Vereinsport-Nutzung
- Errichtung der technischen Gebäudeausstattung inklusive Lüftung, Heizung, PV-Anlage, E-Mobilität sowie technische und bauliche Maßnahmen zu vorbeugendem Brandschutz
Freianlagen und Infrastruktur
- Herstellung der Zufahrten, Stellplätze, Feuerwehrflächen, Grünflächen und Spielbereiche
- Integration von Biodiversitätszonen und Oberflächenentwässerung
- Wiederherstellung und Ergänzung angrenzender Grün- und Wegeflächen
Dokumentation und Übergabe
- Erstellung der Revisionsunterlagen, Wartungskonzepte und Bestandsdokumentation
- Durchführung der Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber. Die technisch und gesetzlich erforderlichen Abnahmen werden durch vom AG beauftragte Sach-verständige durchgeführt.
Der Generalunternehmer erhält für sämtliche erforderlichen Leistungen - einschließlich der Ausführungs-, Werk- und Detailplanungen, der Bauausführung sowie der Übergabe eines bezugsfertigen Bauwerks - einen Pauschalfestpreis, der sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig abdeckt.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand können insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.