| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Projektkosten beziehen sich auf das Gewerk "Elektro".
Um es vorweg zu nehmen: Die Besonderheiten beziehen sich nicht auf die Tragwerks- sondern auf die Elektroplanung.
mit freundlichen Grüßen
Kai Markutzik
Bauamt Gemeinde Brechen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
tragen Sie bitte ihren Bieternamen soweit ein wie es möglich ist.
Durch die elektronische Abgabe ist ihr Angebot zweifelsfrei zuweisbar.
mit freundlichen Grüßen
Kai Markutzik
Bauamt Gemeinde Brechen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern der Bachelor of professional dem Gewerk Elektro zuzuordnen ist, können wir diesen für die Vergabe gleichsetzen und berücksichtigen.
Sonstige technische Mitarbeiter sind unter anderem technische Zeichner, Techniker, Meister, Bauleiter, etc.
Wird ein Werkstudent z.Bsp. als technischer Mitarbeiter in der Planung eingesetzt kann dieser hierunter aufgeführt werden.
Bei der Assistenz kommt es jetzt darauf an was hier gemeint ist. Geht es hier um Protokollieren oder Rechnungsstellung oder ähnliches, dann sicher nicht.
mit freundlichen Grüßen
Kai Markutzik
Bauamt Gemeinde Brechen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es sind beide Formulare einzureichen.
Dokument 05 muss im Zweifel händisch ausgefüllt und eingescannt werden.
Die Formulare kann ich leider nicht abändern.
mit freundlichen Grüßen
Kai Markutzik
Bauamt Gemeinde Brechen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angabe zur geplanten Tragkonstruktion entfällt, da hier nicht maßgebend.
Gleiches trifft auf die Besonderheiten der Tragwerksplanung zu.
In beiden Fällen war das mein Fehler.
Die Abfrage nach Projektleiter und Stellvertreter beziehen sich natürlich auch auf die Elektrofachplanung. Hier würde ich um entsprechende Angaben bitten wollen.
mit freundlichen Grüßen
Kai Markutzik
Bauamt Gemeinde Brechen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus unserer Sicht können auch Referenzen älteren Datums berücksichtigt werden.
Der Abschluß dieser Neubaumaßnahmen sollte aber nicht länger als max. 8 Jahre zurück liegen (also zurückgehend bis 2018).
Ebenso können auch Referenzen aus dem Sanierungs- bzw. Gebäudeerweiterungsbereich genannt werden. Hier gilt aber zum einen das die Referenzen tatsächlich nicht länger als 5 Jahre (2021) zurück liegen dürfen, zum anderen muss es sich bei Sanierungsmaßnahmen um Erneuerungen / Austausch im Bereich >50% handeln.
mit freundlichen Grüßen
Kai Markutzik
Bauamt der Gemeinde Brechen
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Elektrotechnikermeister können Sie selbstverständlich ein Angebot abgeben.
Zumal in ihrem Falle ja ein Planungsbüro existiert.
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