| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.3' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 4094 | Deckensanierung Hemmingen |
| LV: | 4094-2 | Heinrich-Hertz-Straße |
|
Titel
|
Bezeichnung
|
|
1 |
Vorbereitende Maßnahmen |
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1.1 |
Baustelleineinrichtung |
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1.2 |
Verkehrssicherung |
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1.3 |
Stundenlohn Arbeitskräfte |
|
1.4 |
Stundenlohn Baumaschinen u. Geräte |
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2 |
Straßenaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
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2.1 |
Asphaltfugenschnitt |
|
2.2 |
Straßenaufbruch, Auskofferung |
|
2.3 |
Bordsteine, Gossenanlagen |
|
3 |
Straßenbauarbeiten |
|
3.1 |
Ungebundene Schichten herstellen |
|
3.2 |
Bituminöse Schichten |
|
3.3 |
Bit. Fugenband |
|
3.4 |
Steinsetzarbeiten |
|
3.5 |
Straßenabläufe |
|
4 |
Statik, Baugundrisiko, Erschwernisse |
|
4.1 |
Baugrundrisiko, Erschwernisse |
|
4.2 |
Kontrollprüfungen |
|
5 |
Aufrechterhaltung Verkehr Netto |
|
5.1 |
Straßen- und Gehwegaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
|
5.2 |
Straßenbauarbeiten |
| Projekt: | 4094 | Deckensanierung Hemmingen |
| LV: | 4094-2 | Heinrich-Hertz-Straße |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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A) Baubeschreibung A . Baubeschreibung Allgemein Die Baubeschreibung, die Vorbemerkungen und zusätzliche technische Vertragsbedingungen sind zwingend durch Auftragnehmer zu beachten und werden Vertragsbestandteil. Angaben zur Baustelle Die Stadt Hemmingen plant die Erneuerung der Asphaltoberfläche in der Straße Heinrich-Hertz-Straße in Hemmingen-Westerfeld. Die Teilerneuerung der Fahrbahn erfolgt zwischen der Straße Weetzener Landstraße und endet an der Kreuzung mit der Carl-Zeiss-Straße und Max-von-Laue-Straße .
Die Zufahrten in die Baustellen sind ausschließlich über die angegebenen Straßen möglich. Für Boden- und Baustofftransporte größeren Umfanges dürfen die Straßen des überörtlichen Verkehrs nur mit Erlaubnis der jeweils zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde benutzt werden. Zur Benutzung der übrigen Wege und Straßen bedarf es der Genehmigung des jeweiligen Unterhaltungspflichtigen und Eigentümers. a) Die Genehmigung der Benutzung solcher Wege und Flächen hat der AN vorher vom jeweils zuständigen Eigentümer einzuholen. Von den erteilten Genehmigungen ist der AG sofort zu unterrichten, damit der Zustand der Wege, sofern erforderlich und nicht bereits durch andere AN geschehen, vor und nach Benutzung gemeinsam mit dem AG, dem Eigentümer und unter Umständen mit einem Sachverständigen festgestellt werden kann. b) Der Zustand ist durch mind. je zwei Fotoaufnahmen zu belegen. Diese benutzten Wege sind vom AN während der Bauzeit in gut befahrbarem Zustand zu halten. c) Für Schäden an Gemeinde-, Wirtschafts- und Privatwegen, die durch die Bauarbeiten oder durch Material- und Gerätetransporte verursacht werden, hat der AN aufzukommen. Werden diese Wege von mehreren Auftragnehmern gemeinsam benutzt, so haben sie vom Zeitpunkt der gleichzeitigen Benutzung an zu den Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten gemeinsam beizutragen und untereinander hierüber eine Vereinbarung abzuschließen. Der auf Tonnage zeitlich abzustimmende Kostenanteil wird im Nichteinigungsfall vom AG endgültig festgesetzt. Der Kostenanteil wird, falls keiner der AN die laufende Unterhaltung und Schlussinstandsetzung selbst veranlasst bzw. ausführt, vom jeweiligen Guthaben der beteiligten Firmen bzw. von deren Schlussrechnungen abgesetzt, um diese Arbeiten durch einen Dritten ausführen zu lassen. Mit der Schlussrechnung hat der AN Bescheinigungen vorzulegen, dass von den für die benutzten Verkehrswege zuständigen Eigentümern, Pächtern etc. Entschädigungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden (Freistellungserklärungen). Der Hauptauftragnehmer ist auch für seine Nachunternehmer und Lieferanten verantwortlich. Die Beweislast für die ständige Befahrbarkeit aller vorhandenen Wege und Zufahrten sowie für die Beseitigung von Schäden liegt beim Hauptauftragnehmer. Der AN hat die Nutzung von Transportwegen, Zufahrten und der Baustraße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Pkw sowie den Grundstückseigentümer der Straßenabschnitte ständig zu ermöglichen und zuzulassen. Evtl. dafür notwendige Ausbesserungen dieser Wege hat er in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Auszuführende Leistungen Die Asphaltdecke sowie die Asphalttragschicht in dem o. g. Straßenabschnitt der Heinrich-Hertz-Straße sind soweit zu entfernen, dass ein sinnvoler Übergang zum Bestand hergestellt werden kann. Dabei bleibt der Gehweg erhalten. Die Rinnenanlage bleibt im Bereich der Zufahrten zu Polytec/Mietboxx Hemmingen und Netto erhalten. Die übrige Rinnenanlage wird zwischen den Knotenpunkten, Weetzener Landstraße und Max-von-Laue-Straße/Carl-Zeiss-Straße , durch eine SLV-Kastenrinne ausgetauscht. Oberflächenaufbruch aus Asphalt wird zur Beprobung zwischengelagert und nach festgestellter abfalltechnischer Zuordnung gemäß LAGA TR Boden 2004 bzw. RuVA-StB 01 entsorgt Ausbauhinweise Gemeindestraßen Die Fahrbahnfläche wird in den Gemeindestraßen aus Asphalt gemäß der Vorgaben der Stadt Hemmingen wie folgt wieder hergestellt: - Asphalttragschicht AC 22 T N 10 cm - Asphaltdeckschicht AC 11 D S 4 cm Gesamtaufbau: 14 cm Die neu hergestellten Asphaltflächen werden auf dem Bestands-planum aufgebaut. Hierfür sind ggf. Profilausgleichsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Arbeiten müssen sechs Schachtdeckel ausgetauscht, sowie sechs Straßenentwässerungsanlagen abgebrochen werden. Das Geologische Gutachten liegt der Ausschreibung bei und wird Vertragsbestandteil. Sofern sich die bestehenden Pflasterbeläge in gutem Zustand befinden und schadensfrei ausgebaut werden können, werden diese seitlich zwischengelagert und nach Möglichkeit wieder eingebaut. Angaben zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung Die Verkehrssicherung erfolgt gemäß RSA 21. Nach Genehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde ist für die Maßnahme eine Vollsperrung erforderlich. Aufrechterhaltung des Verkehrs Das Konzept für die Verkehrsführung ist mit dem AG und der Verkehrsbehörde abzustimmen. Der AN hat für seine Angebotsbearbeitung bzw. für die Ausführung der Leistungen seinen Bauablauf selbst zu ermitteln. Es liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse, die Behinderung des Verkehrs durch diese Baumaßnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken. Verkehrsumleitungen Für die Gewährleistung des Verkehrsflusses werden für den Zeitraum der Bauarbeiten jeweils Umleitungsbeschilderungen zum Industriegebiet vorgesehen. Verkehrsbeschränkungen Es sind Verkehrssicherungen in Anlehnung an die Regelpläne der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) einzurichten. Hierfür ist die RSA in der neuesten gültigen Fassung mit den entsprechenden Ergänzungen zu beachten. Maßgebend sind weiterhin die Bestimmungen der Straßengesetze (FStrG und NStrG) und der StVO. Die Länge der Baustrecke wird von der Verkehrsbehörde angeordnet. Die Baufahrzeuge sollen sich nur in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes bewegen. Der zuständigen Verkehrsbehörde ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (14 Tage) Anträge auf Erteilung von verkehrsbehördlichen Anordnungen nach § 45 StVO einschl. Erstellung von Verkehrszeichenplänen vorzulegen. Ein Bauablaufplan über die zeitliche Abfolge der Verkehrssicherungen/ Bauleistungen sind dem AG und der Verkehrsbehörde vorzulegen. Die Kosten für das Einholen der Anordnung sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen bzw. wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat alle erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu stellen, zu montieren, für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen des LV´s einzukalkulieren. Der AN haftet für die jederzeitige Funktionsfähigkeit der Anlage (gemäß RSA21 sowie Abschnitt 10 der ZTV-SA 97, die als Vertragsbestandteil in der Gesamtheit vereinbart ist). Es wird darauf hingewiesen, dass der AG nur den Einsatz von Nachunternehmern zustimmt, die für die Einrichtung, Vorhaltung und Räumung von Verkehrssicherungsmaßnahmen einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können. Für die Rettungsfahrzeuge bzw. Feuerwehr ist die Zugänglichkeit aller betroffenen Grundstücke jederzeit zu gewährleisten. Der fließende Verkehr wird entsprechend den Anweisungen der Verkehrsbehörde an der Baustelle vorbeigeführt oder umgeleitet. Wartung der Verkehrssicherung Die Kontrolle der o.g. Verkehrssicherung übernimmt der AN entsprechend den Vorgaben der RSA21 sowie ZTV-SA 97. Die Aufzeichnungen der Kontrollen sind dem AG einmal wöchentlich vorzulegen und zu übergeben. Es ist ein ununterbrochener Bereitschaftsdienst des AN einzurichten der Verantwortliche ist mit Namen und Telefonnummer dem AG und der zuständigen Polizeidienststelle zu benennen. Seitens des AG wird bei der Inbetriebnahme eine Abnahme mit allen beteiligten Behörden sowie dem für die Verkehrssicherung verantwortlich benannten Beauftragten des AN durchgeführt. Nach Umbauten ist die Abnahme ggf. nach Aufforderung zu wiederholen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Im weiteren Verlauf wird durch den AG im Rahmen seiner Überwachung die Funktionsfähigkeit stichprobenartig kontrolliert. Sofern hierbei festgestellt wird, dass diese nicht mehr gewährleistet ist, hat der AN die Mängel unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Verkehrszeichen Leitbaken/Schranken - Aufstellvorrichtungen (-orte) Es sind nur einwandfreie, voll retroreflektierende, den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen (mit RAL-Gütezeichen) entsprechende Verkehrsschilder, Folie Typ 2 nach DIN 6171, zugelassen. Die Leitbaken sind gemäß den TL-Leitbaken in der aktuellen Fassung aufzustellen. Dem AG ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Die Leitbaken müssen bei unbeleuchteter Aufstellung grundsätzlich eine Folie Typ 2 nach DIN 6171 haben. Das Abdecken der nicht gültigen Verkehrszeichen bzw. Hinweiszielen ist mit roten retroreflektierenden Materialien - keine Folie - durchzuführen. Auflagen hierfür sind bei der Verkehrsbehörde einzuholen. Bei der Aufstellung der Verkehrszeichen sind die Aufstellhöhen und Abstände zur Fahrbahn nach ZTV-SA zu beachten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass evtl. vorhandene Versorgungsleitungen im Erdreich nicht beschädigt werden. Erkundigungen über Versorgungsleitungen hat der AN selbst einzuholen. Die Kosten hierfür werden vom AG nicht erstattet. Regressansprüche gehen zu Lasten des AN. Die Ausführung der Aufstellvorrichtungen ist Sache des AN, die Standsicherheitsklassen gem. den TL-Aufstellvorrichtungen sind zu beachten und entsprechend nachzuweisen. Nach Beendigung der Maßnahme sind die Schilder abzubauen, sämtliche Aufstellvorrichtungen zu entfernen und die Aufstellorte wieder ordnungsgemäß herzurichten. Die für die Baumaßnahme veränderten Einrichtungen, z. B. widersprüchliche Verkehrszeichen oder Wegweiser, sind in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren Ausführungen durch den AN Der AN hat alle vermessungstechnischen Arbeiten, die zum Durchführen der Baumaßnahme gemäß Ausführungsplanung erforderlich sind, durchzuführen. Der Mehraufwand wird nicht vergütet und ist einzukalkulieren. Das Herstellen der profilgerechten Lage der Kanalisation und der SLV-Kastenrinnen ist in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen. Der Aufwand für die Herstellung der Abrechnungszeichungen/ -skizzen ist in die OZ einzurechnen. Durchführung der Messungen Messungen und Aufmaße sind vom AN gemeinsam mit der Bauaufsicht des AG durchzuführen. Nicht gemeinsam mit der Bauaufsicht vorgenommene Aufmaße werden nur anerkannt, wenn sie nachvollziehbar und ggf. fotodokumentiert sind. Anzahl und Lage der Messstellen Die Anzahl und Lage der Messstellen werden für alle Bauweisen nach den Regelungen der z.Z. gültigen ZTV'en vor Baubeginn vom AG festgelegt. Vorhalten der Messgeräte Der AN hat alle benötigten Mess- und Arbeitsgeräte auf der Baustelle vorzuhalten und das für die Messung erforderliche Personal zu stellen. Die Kosten werden nicht gesondert vergütet. Lieferscheine Sämtliche Orginallieferscheine und Wiegescheine sind dem AG bei den Baubesprechungen bzw. Abschlagsrechnungen sortiert regelmäßig auszuhändigen. Es werden nur LKW anerkannt, die vom Eichamt zugelassen sind. Nicht unterschriebene oder nachgereichte Lieferscheine werden als Mengen- und Einbaumengennachweis nicht anerkannt. Zu den Abschlagsrechnungen ist eine Auflistung der Schüttgüter zur Überprüfung der vom AN abgerechneten Mengen z.B. Füllkies, Frostschutzkies, Schotter vorzulegen. Zur Schlussrechnung ist ein Soll-Ist Mengennachweis durch den AN zu erstellen und dem AG mit allen Originalliefer- und Entsorgungsnachweisen vorzulegen.
Die Lieferscheine sind in den Bautageberichten des AN aufzunehmen.
Aufmaßblätter Es sind abgestimmte Formblätter zu verwenden. Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren und jeweils nur einer OZ zuzuordnen. Die Rechungen und Aufmaßblätter sind getrennt nach Kanalart und Objektart (Leitung bzw. Haltung) aufzustellen und auch abzurechnen. Abrechnung und Besonderheiten Kanalbau In den Einheitspreisen sind alle für die Durchführung erforderlichen Leistungen und Lieferungen, sowie das Vorhalten von Geräten, Material und Rüstungen enthalten, sofern in den Positionen nichts anderes beschrieben ist. Die Abrechnung der Bauleistungen erfolgt, wie folgt: Information der Anlieger Die Anlieger sind schriftlich und auf kurzfristig einberufenen Zusammenkünften über alle Schritte bezüglich der Absperrungen und Erreichbarkeit Ihrer Grundstücke zu Informieren. Dies gilt auch für die verschiedenen Bauzustände. Der Mehraufwand ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Eine Vorlage für die Informationsblätter wird durch den AG dem AN zur Verfügung gestellt. |
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B) Vorbemerkungen Vorbemerkungen Die Vorbemerkungen beziehen sich übergreifend auf alle Positionen der Leistungsverzeichnis. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Nach Angebotsabgabe ist durch den AN ein Bauzeitenplan mit den in der Ausschreibung geschilderten Randbedingungen zu erstellen. Dieser wird Vertragsbestandteil.
Vorschriften und Richtlinien (in den derzeit gültigen Fassungen):
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Vorbemerkungen Verkehrwegebau Vorbemerkungen Verkehrwegebau:
Der Boden ist so zu lagern, dass er die Bauarbeiten und den Verkehr, insbesondere
den Anliegerverkehr, nicht übermäßig beeinträchtigt. Daher sind Abbruchmaterialien
und gelieferte, jedoch nicht gleich einbaufähige Materialien auf einen gesonderten
Lagerplatz, Förderweg rd. 1,5 km, bis Baustelle zwischenzulagern.
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Vorbemerkungen Beweissicherung Vorbemerkungen Beweissicherung: Sämtliche Arbeiten am Gebäude oder in Gebäudenähe, insbesondere Arbeiten, die Erschütterungen u. dgl. hervorrufen können (z.B. Einsatz schwerer Maschinen, Rüttelplatte usw.) sind in geeigneter Art und Weise, d.h. unter Schutz und Sicherung aller benachbarten Gebäudeteile, Wände, Türen und Einrichtungen auszuführen. Der Zustand des Ausführungsbereiches ist vor Beginn der Arbeiten zur Beweissicherung im Schadensfall fotografisch zu dokumentieren. Nachweislich Beschädigungen gehen zu Lasten des AN. Dieser erhöhte Aufwand ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. |
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Vorbereitende Maßnahmen |
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Baustelleineinrichtung |
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1.1.10
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Baustelle einrichten
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung
der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird betriebsfertig aufstellen,
einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen.
Baubüros, Unterkünfte, Sanitäreinrichtungen Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit
erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten (einschl. Einrichtungen zur
Ersten Hilfe und zum Brandschutz).
Die Pauschale umfasst auch die ständige Beseitigung von Verunreinigungen aus dem Baustellenbetrieb
auf den Zufahrtswegen. Soweit nicht für bestimmte Bauleistungen das Einrichten der
Baustelle als besonderer Ansatz enthalten ist, umfasst die Pauschale die Vergütung
der Baustelleneinrichtung für alle Bauleistungen.
Die Abrechnung erfolgt %-tual über die Dauer der Bauzeit und 50% nach anfänglicher Einrichtung. |
| 1 | St |
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1.1.20
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Baustellen räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen u. dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entspr. dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten.
Befestigungen der Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze sind zu beseitigen.
Verunreinigungen sind zu beseitigen. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das
Räumen der Baustelle gesonderte Pos. vorgesehen sind, gilt die Pauschale für alle
Leistungen.
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| 1 | St |
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1.1.30
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*** Pauschalposition
Sicherung Abfallentsorgung Transport von Müllbehältern der Anliegergrundstücke zu Sammelstellen abseits des Baubetriebs, einschl. Rücktransport zu den Grundstücken. Die Leistung ist in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern an den Müllabfuhrtagen auszuführen, wenn die Müllabfuhr bedingt durch die Bauarbeiten die Anliegergrundstücke nicht anfahren kann und den Anwohnern der Transport aus wegetechnischen- oder sicherungstechnischen Gründen nicht zumutbar ist. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Die Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen erfolgt durch den AN. Transportweite innerhalb der Baustelle: bis 500 m |
| 1 | psch |
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1.1.40
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*** Pauschalposition
Digitale Fotodokumentation
Fotodokumentation während der Bauzeit anfertigen und dem AG in 2-facher Ausfertigung
auf digitalem Datenträger übergeben. Festzuhalten sind:
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| 1 | psch |
|
1.1.50
|
*** Pauschalposition
Anliegerinformation durchführen Anlieger werden vor Baubegin über die Sperrung und die Kontaktpersonen per Einwurfschreiben informiert. |
| 1 | psch |
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Summe 1.1 |
Baustelleineinrichtung |
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Verkehrssicherung |
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Hinweis Verkehrssicherung Hinweis Verkehrssicherung Die Straße Heinrich-Hertz-Straße besitzt innerhalb des Bauabschnittes zwei Zufahrten zu Grundstücken, welche in der Zeit der Baumaßnahme nicht genutzt werden können. Die Zufahrt im Westen wird provisorisch an der Straße Weetzener Landstraße für die Zeit der Baumaßnahme hergestellt. Die östliche Zufahrt kann, aufgrund der im Norden vorhandenen weiteren Grundstückszufahrt, ohne weitere zusätzlich Maßnahme abgesperrt werden. Die Zufahrten zu den jeweiligen Grundstücken sind während der gesamten Bauphase sicherzustellen. Eine Unterbrechung der Befahrbarkeit infolge der Baumaßnahme ist nicht zulässig. |
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1.2.10
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*** Pauschalposition
Verkehrsbehördliche Anordnung
Beantragung der verkehrsbehördlichen Anordnung für die kompletten Sperr- und Sicherungsmaßnahmen,
sowie der Umleitungsbeschilderung für die Baumaßnahme, einschließlich aller erforderlichen
Nebenarbeiten.
Erteilte Genehmigungen sind in Kopie an den AG zu übergeben. |
| 1 | psch |
|
1.2.20
|
*** Pauschalposition
Umleitungsbeschilderung einrichten Umleitungsbeschilderung für Vollsperrungen einrichten, unterhalten, vorhalten und abräumen. Die Ausführung erfolgt nach mit dem AG abgestimmten VZ-Plan. Der VZ-Plan ist vom AN zu erstellen. Verkehrseinrichtungen für die Umleitungsstrecke über benachbarte Straßen einschl. aller erforderlichen Verkehrsschilder gemäß StVO aufbauen, ständig unterhalten und betreiben, umsetzen und abbauen. Die vorgenannten Strecken sind in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde auszuschildern. Verkehrsschilder sind berührungsfrei auszukreuzen. Vorhandene Verkehrsschilder außer Kraft und wieder in Kraft setzen. Der AN haftet für jegliche Schäden an den VZ und Schildertafeln, die durch unsachgemäßes Auskreuzen verursacht werden. 70% der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrseinrichtungen berechnet. |
| 1 | psch |
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1.2.30
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Verkehrssicherung (Vollsperrung) Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO Vollsperrung ( Regelplan B I /15) Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsregelung nach StVO, RSA 21 und ZTV-SA bei Bauarbeiten aufbauen, entsprechend Bauablauf umsetzen und abbauen, einschl. Beschilderungen, Absperreinrichtungen sowie der erforderlichen Sicherung der gesamten Baustelle über die gesamte Bauzeit in allen Bauzuständen. Vollsperrung der Straße unter Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs für den Deckenschluss Notwendige Einrichtungen liefern, aufbauen, ständig unterhalten, umsetzen, abbauen und abtransportieren. Die Verkehrssicherung ist mit dem Verkehrsamt bzw. dem AG vor Beginn der Baumaßnahme abzustimmen. Ersatz zerstörter oder abhanden gekommener Teile der Einrichtung wird nicht gesondert vergütet. 70 % der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufbau, der Rest nach Abbau der Verkehrseinrichtung vergütet. |
| 1 | St |
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1.2.40
|
*** Pauschalposition
Kontrolle der Verkehrssicherung Kontrolle der gesamten Arbeitsstellensicherungen gem. ZTV-SA über die gesamte Bauzeit durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits-und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen. Kontrolle 'einmal täglich, auch an Sonn- und Feiertagen' |
| 1 | psch |
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Summe 1.2 |
Verkehrssicherung |
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Stundenlohn Arbeitskräfte |
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Hinweis: Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehenen Bedarf kleineren Umfangs.
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1.3.10
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Std Schachtmeister I
Stundenlohnarbeit Schachtmeister
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| 5 | h |
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1.3.20
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Std Bauvorarbeiter II
Stundenlohnarbeit Bauvorarbeiter
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| 5 | h |
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1.3.30
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Std Spezialbaufacharbeiter III
Stundenlohnarbeit Spezialbaufacharbeiter
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| 5 | h |
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1.3.40
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Std gehobener Baufacharbeiter IV Stundenlohnarbeit Gehobener Baufacharbeiter oder dgl. (Berufsgruppe IV); sonst wie vor. |
| 5 | h |
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Summe 1.3 |
Stundenlohn Arbeitskräfte |
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Stundenlohn Baumaschinen u. Geräte |
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1.4.10
|
Std Minibagger bis 0,2 cbm, Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Minibagger
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| 5 | h |
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1.4.20
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Std Bagger bis 0,6 cbm Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Bagger
|
| 5 | h |
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1.4.30
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Std Bagger über 0,6 cbm Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Bagger
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| 5 | h |
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1.4.40
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Std Frontlader 45 bis 75 kW Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Frontlader
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| 5 | h |
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1.4.50
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Std Kompressor/Abbruchhammer Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Kompressor, einschließlich
|
| 5 | h |
|
1.4.60
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Std Abbruchhammer/-bohrer Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Abbruchhammer bzw. -bohrer
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| 5 | h |
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1.4.70
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Std Kipper-LKW bis 10 t Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Kipper-LKW,
|
| 5 | h |
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1.4.80
|
Std Kompressor Inkl.Bedienung
Stundenlohnarbeit für Kompressor, betriebsbereit,
|
| 5 | h |
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1.4.90
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Std Rüttelplatte ü. 180 kg/mind. 30 kN
Stundenlohnarbeit für Rüttelplatte ü. 180 kg/mind. 30 kN, betriebsbereit,
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| 5 | h |
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Summe 1.4 |
Stundenlohn Baumaschinen u. Geräte |
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Summe 1 |
Vorbereitende Maßnahmen |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Straßenaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
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Asphaltfugenschnitt |
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Oberflächenaufbruch und Entsorgung Die Breite der bearbeiteten Oberfläche richtet sich nach den Abrechnungsbreiten des Rohrgrabens und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und den Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, ZTVA - StB. Die Dicke und Länge der bearbeiteten Oberfläche richtet sich nach dem örtlichen Aufmaß. Die Abfuhr und Entsorgung ist nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Die Entsorgungsgebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten; sonst wie folgt. |
|
2.1.10
|
Asphaltbefestigung trennen, Dicke bis 15 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen. Trennen durch Schneiden. Dicke der Asphaltbefestigung bis 15 cm.. |
| 220 | m |
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2.1.20
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Mehrdicke Fugenschnitt, 10 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen. Trennen durch Schneiden. Mehrdicke Fugenschnitt. EP gilt für je angefangene 10 cm. |
| 40 | m |
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Summe 2.1 |
Asphaltfugenschnitt |
|
Straßenaufbruch, Auskofferung |
|
Hinweis Bitu Bituminöse (ASN 17 03 02) und kohlenteerhaltige Bitumen- gemische (ASN 17 03 01) Befestigung in unterschiedlichen Dicken und Breiten, wie einzeln beschrieben aufbrechen bzw. fräsen, kohlenteerhaltige Schichten von den unbelasteten Schichten des Straßenaufbruches trennen, aufnehmen, abfahren , gegebenenfalls zwischenlagern, laden und entsorgen. Die Abfuhr und Entsorgung ist nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Die Analyse über die PAK-Gehalte (Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe) wird vom AG zur Verfügung gestellt. Nachbeprobungen des Auftragnehmers sind nicht zulässig. Beim Straßenaufbruch kann es sich um folgende Arten handeln:
1) Bitumen - teerfrei - Bitumen,
Folgende Antragsverfahren gelten und müssen vom AN vorgenommen werden: A) Bitumen - teerfrei - , Abfallschlüsselnummer 170302 a) Verwertung: Antrag auf Befreiung von der Überlassungspflicht oder b) Deponie: Die Entsorgungsgebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten; 2) Bitumen - teerhaltig -Bitumengemische-kohlenteerhaltig, Abfallschlüsselnummer (AS-Nr.) : 17 03 01 . Entsorgungsnachweis gemäß elektronischem Verfahren (nach Verordnung). Der AN ist für eine ausreichende Anzahl an Containern und deren Koordination der ordnungsgemäßen Abfuhr zuständig. Der AN hat die Nebenkosten (Koordination der Containerbestellung und der Abfuhr der Container, usw.) in den Einheitspreis einzukalkulieren. |
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2.2.10
|
Aufbruch bis 25 cm Bitu/Teer
Bituminöse bzw. kohlenteerhaltige Befestigung bis 25 cm dick, in einer Stückgröße bis ca. 60 cm Kantenlänge aufbrechen, trennen, aufnehmen, abfahren und entsorgen, einschließlich der Entsorgungskosten für den Abfallschlüsselnummer 170302 (teerfrei). Mehrdicken werden gesondert abgerechnet. Gesamtes Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen, einschl. Entsorgungsgebühren. Die Erzeuger und Nachweispflichten gehen auf den AN über. Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet. Der Nachweis der durchgeführten Entsorgung bzw. Verwertung ist für jeden einzelnen Transport unmittelbar und unaufgefordert durch geeignete Belege (Übernahmeschein oder Wiegescheine) zu erbringen. Ohne Vorlage dieser Nachweise erfolgt keine Vergütung.
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. Sonst wie vor. Ergänzung 62 des Bieters vorgesehen
Entsorgungsstelle Name :
'
....................................................' Ort:
(Bieterangabe erforderlich: Es ist nur eine Entsorgungsstelle vom Bieter einzutragen.
Der entsprechende Zulassungsbescheid ist nach Aufforderung durch die Vergabestelle
vorzulegen)
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| 1.050 | m2 |
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2.2.20
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Aufbruch bis 50 cm, AS-Nr. 170301 (Zulage)
Kohlenteerhaltiger Straßenaufbruch in Schollenform und vorhandenen belasteten gebundenen Straßenunterbau entsorgen, als Zulage zu den Positionen "bituminöse und kohlenteerhaltige Befestigung aufnehmen". Abfallschlüsselnummer 170301. Aufbruch in Schollenform und belasteten gebundenen Straßenaufbruch bis 50 cm dick lt. Baugrundgutachten getrennt aufnehmen. Der erforderliche Entsorgungsnachweis gemäß dem elektronischem Verfahren wird vom AN geführt bzw. gestellt. Bei Zwischenlagerung des Materials auf der Baustelle muss gewährleistet sein, dass keine Auswaschungen durch Regenwasser stattfinden können. Die bestätigten Containerabfuhrscheine sind im Original einzureichen. Die Nebenkosten (Koordination der Containerbestellung und die Abfuhr, usw.) sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Sonst wie vor. |
| 50 | t |
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2.2.30
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Straßenauskofferung Zusätzliche Straßenauskofferung in den Bereichen neben den Rohrgräben. Vorhandenen Straßenunterbau wie Packlage bzw. ungebundene Tragschicht aufbrechen, mit anstehenden Erdboden der Bodenklassen 3 - 6, bis 60 cm unter Oberkante Straße lösen, aufnehmen und laden. Die Abfuhr und Entsorgung der Aushub und der Aufbruchmassen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren mit einer Belastung nach LAGA bis einschließlich Z 1.1. ( EBV BM-F0*) ist mit dem Einheitspreis abgegolten. Abgerechnet wird nach örtlichen Abtragsprofilen. |
| 60 | m3 |
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Summe 2.2 |
Straßenaufbruch, Auskofferung |
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Bordsteine, Gossenanlagen |
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Bordsteine und Gossenanlagen über und neben den Rohrgräben in unterschiedlichen Abmessungen und Längen aufnehmen, abfahren und entsorgen bzw. zwischenlagern, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren; sonst wie folgt. |
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2.3.10
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1-reihige Gosse aufnehmen und entsorgen
Gossenanlage, 1-reihig, mit Unterbeton ca. 15 cm dick, einschließlich der Anschulterung aufbrechen, wie vor aufnehmen, abfahren und entsorgen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren. |
| 120 | m |
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Summe 2.3 |
Bordsteine, Gossenanlagen |
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Summe 2 |
Straßenaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Straßenbauarbeiten |
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Ungebundene Schichten herstellen |
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3.1.10
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Feinplanum herstellen
Feinplanum gemäß ZTVE - StB mit dem erforderlichen Quer- und Längsgefälle, ordnungsgemäß verdichtet, herstellen. Das Feinplanum muss unmittelbar vor dem Einbau der Frostschutzschicht vom AG abgenommen werden. Verformungsmodul Ev2 >= 45 MN/m2 Arbeitsausführung einschließlich aller Nebenarbeiten; sonst wie vor. |
| 1.050 | m2 |
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3.1.20
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Frostschutzschicht, Profilausgleich, 0/32
Frostschutzschicht als Profilausgleich, zum Angleichen von Übergängen usw., herstellen. Frostschutzschicht Brechkorngemisch 0/32 mm aus Naturgestein, Basalt Korn > 2 mm Basalt Korn <= 2 mm Natur- bzw. Brechsand liefern und in unterschiedlichen Dicken einbauen, verdichten, einschließlich aller Nebenarbeiten; sonst wie vor. |
| 60 | m3 |
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3.1.30
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Schottertragschicht, 46 cm, 0/32, für Asphaltdecken
Schottertragschicht für Nebenstraßen
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| 50 | m2 |
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Summe 3.1 |
Ungebundene Schichten herstellen |
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Bituminöse Schichten |
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Hinweis Bitu Bituminöser Straßenbau nach TL Asphalt STB 07; TL BEA- STB 08 und TL Gestein-StB 04 (in der neuesten Fassung) aus RGS-I güterüberwachten Mineralstoffen liefern, einbauen und verdichten; im Heißeinbau gemäß Nds. Standardisierung von Fahrbahnbefestigungen. Mitverwendung von Ausbauasphalt ist zulässig. Bitumen entsprechend der DIN EN 12591, jedoch mit der Erweichungspunktspanne auf 6°C eingeschränkt, entsprechend der Selbstverpflichtung der organisierten Bitumenhersteller in der Arbeitsgemeinschaft der Bitumenindustrie - ARBIT. Die Eignungsüberprüfungen sind nach dieser Selbst- verpflichtung vorzunehmen. Erfolgt der Binder bzw. Deckeneinbau zum späteren Zeitpunkt, so sind aus Gründen der Verkehrssicherheit die Kanten mit Asphaltbeton AC 8 D bzw. mit Wintermischgut anzurampen, zu unterhalten und unmittelbar vor Decken- einbau zu beseitigen. Diese Leistung ist mit den Einheitspreisen der bituminösen Tragschicht abgegolten. Sonst wie folgt. |
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3.2.10
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Asphalttragschicht herstellen, AC 22 T N, 240 kg/m2
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
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| 1.050 | m2 |
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3.2.20
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Bitumenemulsion aufsprühen, vor Decke, Asphalt frisch
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes aufsprühen. In Verkehrsflächen. Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch. Ausführung in Teilflächen manuell. Bindemittel = C60BP1-S. Bindemittelmenge = 350 g/m2. Vor Einbau Asphaltdeckschicht. |
| 1.050 | m2 |
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3.2.30
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Asphaltdeckschicht herstellen, AC 11 D S, 100 kg/m2
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
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| 1.050 | m2 |
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3.2.40
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Abstumpfungsmaßnahme durchführen
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der Anfangsgriffig- keit durch gleichmäßiges Aufbringen und Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3. Aus Gestein wie grobe Gesteinskörnung in Asphalt- deckschicht. Abstreumenge = 2 kg/m2. Maschinell abstreuen. |
| 1.050 | m2 |
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Summe 3.2 |
Bituminöse Schichten |
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Bit. Fugenband |
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Fugen in der Dicke der bituminösen Deckschicht mit schmelzbarem Bitumen-Dichtungsband herstellen. Vor dem Einbau der Deckschicht vorhandene Wandung säubern, soweit erforderlich trocknen und mit bituminösem Voranstrich gemäß Herstellervorschrift versehen. Nach dem Trocknen des Voranstriches Fugenband an der zu verklebenden Seite leicht anschmelzen und an die Wandung gleichmäßig anpressen; sonst wie folgt. |
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3.3.10
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Fugenband 2 - 4 cm
Fugenband 2 bis 4 cm für Deckeneinbau in Fahrbahnen, Geh- und Radwegen Dicke der Deckschicht: 2,0 bis 4,0 cm Fugenbreite 8 mm ; sonst wie vor. |
| 220 | m |
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3.3.20
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Naht in Asphaltschicht herstellen, D = 2,5 - 3,5 cm
Naht in Asphaltschicht herstellen. Naht in Asphaltdeckschicht. Längsnaht. Herstellung der Nahtflanke durch Trennscheibe. Heiß aufzubringendes polymermodifiziertes Bitumen auf die Nahtflanke volldeckend auftragen oder anspritzen, Menge 50 g/m je cm Schichtdicke. Dicke der Schicht über 2,5 bis 3,5 cm. |
| 130 | m |
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3.3.30
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Fuge mit Fugenmasse herstellen
Anschluss als Fuge mit Fugenmasse herstellen. Längs- und Querfuge. In der Asphaltdeckschicht ausbilden. Fugenspalttiefe = 30 mm. Fugenspaltbreite = 10 mm. Fugenraum verfüllen in einer Lage mit Trennstreifen. Mit heiß verarbeitbarer Fugenmasse Typ N 2. |
| 40 | m |
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Summe 3.3 |
Bit. Fugenband |
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Steinsetzarbeiten |
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Hinweis Dehnstreifen Dehnstreifen in Gossen unmittelbar rechts und links vom Ablauf, jweseils 1 m davor/ danach, sonst alle 6 m. |
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3.4.10
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Bewegungsfuge herstellen, Breite = 30 - 40 cm
Bewegungsfugen in Streifen und Rinnen herstellen. Fugenbreite 10 mm. Streifen-/ Rinnenbreite über 30 bis 40 cm. Verfüllen mit Unterfüllung aus Kunststoffhartschaumplatte und elastischer Fugenmasse. |
| 5 | St |
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3.4.20
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Pflasterstreifen, 1-reihig, aufnehmen, setzen
Pflasterstreifen 1-reihig als Randeinfassung mit Fugen vor Bordsteinen aufnehmen und setzen. Unterbeton 25 cm dick, Gossensteine ca. 16 x 24 cm aus Beton, Schlackenpflaster o.ä. Pflaster mit Zementmörtel einschlämmen und vor abbinden des Mörtels reinigen; sonst wie vor. |
| 30 | m |
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Summe 3.4 |
Steinsetzarbeiten |
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Straßenabläufe |
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Straßenablauf DIN 4052 komplett aus Betonfertigteilen für Trockenschlamm liefern, höhen- und fluchtgerecht einbauen, entsprechend dem Baufortschritt schrittweise auf Höhe setzen (Zug um Zug), einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, Betonfundament aus C12/15, 10 cm dick herstellen. Fugen mit Fugenmörtel KL-1 der Firma Sicotan oder gleichwertig dicht füllen. Füllung glattstreichen. Abfuhr und Entsorgung der Verdrängungsmassen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren, sowie der fachgerechte Anschluss der Rohrleitungen; sonst wie folgt. |
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3.5.10
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vorh. Straßenablauf abbrechen Vorhandenen Straßenablauf mit Unterteil abbrechen, einschließlich der Erdarbeiten und die Wiederverfüllung mit Füllmaterial. Anschlussleitungen, die bestehen bleiben sind fachgerecht mit Verschlusstellern abzudichten. Laden, Abfuhr und Entsorgung des Aushubbodens und der Abbruchmaterialien, sowie die erforderlichen Entsorgungs- gebühren, Materiallieferungen und aller Nebenarbeiten sind mit dem EP abgegolten; sonst wie vor. |
| 8 | St |
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3.5.20
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SLV-Kastenrinne liefern und setzen SLV-Kastenrinne liefern und setzen
NW 150 - Flachrinnen aus Beton C 40/50 ohne Innengefälle, Länge 1000 mm, Breite an
Zarge/am Boden 250/255 mm, Bauhöhe 120/150/200 mm, Klasse E 600
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| 120 | m |
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3.5.30
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Sinkkasten Rinne
Liniensinkkasten aus Beton C 40/50, Belastungsklasse F 900 in Anlehnung an die DIN
EN 1433
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| 2 | Stk |
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3.5.40
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Abdeckrost
Nennweite 150, Gitterabdeckungen aus Guss, Belastungsklasse gemäß DIN EN 1433
liefern und gemäß der Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Gemäß den Bestimmungen der DIN EN 1433 müssen Abdeckungen ab der Klasse C 250 verkehrssicher befestigt sein - Ausnahme D 400 - nicht zum Einbau quer zur Fahrbahn in Autobahnen und Schnellstraßen. |
| 120 | m |
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Hinweis Straßenabläufe Straßenablauf DIN 4052 komplett aus Betonfertigteilen für Trockenschlamm liefern, höhen- und fluchtgerecht einbauen, entsprechend dem Baufortschritt schrittweise auf Höhe setzen (Zug um Zug), einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, Betonfundament aus C12/15, 10 cm dick herstellen. Fugen mit Fugenmörtel KL-1 der Firma Sicotan oder gleichwertig dicht füllen. Füllung glattstreichen. Abfuhr und Entsorgung der Verdrängungsmassen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren, sowie der fachgerechte Anschluss der Rohrleitungen; sonst wie folgt. |
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3.5.50
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Aufsatz für Straßenablauf 300 x 500, Klasse C / D
Aufsatz für Straßenablauf 300 x 500 mm, Kl. C/D
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| 2 | St |
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3.5.60
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PP - Ablauf, 300/500, Klasse D 400, Rinnen- bzw. Pultform
Inklusive Anschluss an Bestandshaltung und erforderliche Passtücke. Inklusive aller
Erdarbeiten.
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| 2 | St |
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Hinweis Rohrgraben
Rohrgräben mit Schotter
- Aushubmaterial der Bodenklassen 3-5 aufnehmen. - Aushubmaterial zur Aufbereitung transportieren. - Entsorgung des durch die eingebauten Materialien verdrängten Bodens (z.B. durch Kanäle, Schächte, Leitungszone und Rohrgrabenverfüllung einschl. der erforderlichen Entsorgungsgebühren für Aufbruchmaterial und Böden bis einschließlich Zuordnungswert Z1.1 / BM-F0* - Mehraushub von Boden und Mehreinbau von Verfüllmaterial für die Baugruben der Schächte bis DN 1000 sind mit dem Einheitspreis abgegolten sowie die Herstellung der Sauberkeitsschicht d= 15 cm unter den Schächten, einschließlich Aushub des verdrängten Bodens für Aufbruchmaterial und Böden bis einschließlich Zuordnungswert Z1.1 / BM-F0* - Lieferung und Einbau von geeignetem Material für die Rohrgrabenverfüllung bis Unterkante Straßenaufbau einschließlich der Rohrleitungszone (inkl. Erstellen der Auflager- und Haltungsbänke) bei Flüssigboden. - Verbau entsprechend den Vorgaben der Rohrstatik unter Beachtung der UVV, abgerechnet wird eine Wandstärke des Verbaus von je 10 cm. - Die Baugruben- und Rohrgrabenabsicherung entsprechend UVV mit einen Schutzzaun H = mind. 1,25 m aus verzinktem Stahlrohrrahmen (ggfs. mit Vlies ummantelt) mit Vergitterung und Standfüßen ist im Einheitspreis enthalten. - offene Wasserhaltung bis zu einem Förderdurchfluss der Tauchpumpe von 1 m³/h, sowie einer Förderhöhe bis 5,00 m
Abrechnungstiefe:
Leitungszone: Leitungszone für die Ummantelung von Versorgungsleitungen aus geprüftem Kiessand herstellen, einschl. Lieferung des Leitungszonenmaterials: Kiessand 1. Material auf die standfeste Grabensohle in einer Dicke von 15 cm einbauen und verdichten. 2. Rohre auf der Bettung verlegen, ausrichten und gegen Auftrieb und seitliches Verrutschen sichern. 3. Material lagenweise in die restliche Leitungszone 30 cm über Rohrscheitel einbauen und verdichten. 4. Der Grabenverbau ist so zurückzubauen, dass sich das Material der Leitungszone mit den Grabenwänden verzahnen kann.
Abrechnungslänge - Anschlussleitungen:
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3.5.70
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Rohrgraben AL DN 150/DA 160, T=1,26 bis 1,75 m
Rohrgraben wie vor,
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| 30 | m |
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3.5.80
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PP-Rohr, DN 150 mm
PP-Entwässerungsleitung, DN 150 mm,
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| 30 | m |
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3.5.90
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PP-Bogen, DN 150, 15° bis 87°
PP-Formstück als Bogen, DN 150 mm,
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| 8 | St |
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3.5.100
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Adapterkupplung DN 150
Adapterkupplung DN 150 mm
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| 4 | St |
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Summe 3.5 |
Straßenabläufe |
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Summe 3 |
Straßenbauarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Statik, Baugundrisiko, Erschwernisse |
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Baugrundrisiko, Erschwernisse |
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4.1.10
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Boden LAGA Z1.2 und Z2, Gebühren AN, Zulage
Abfuhr und Entsorgung der Aushub- und Aufbruchmassen des Zuordnungswertes Z1.2 oder Z 2 ( EBV bis RM-F3) (nicht gefährlicher Abfall) als Zulage zu allen Aushub- und Aufbruchpositionen mit dem Zuordnungswert bis Z 1.1.(EBV BM-F0*) Abfuhr und Entsorgung entsprechend Vorgaben aus dem Baugrundgutachten. Bei Zwischenlagerung des Materials auf der Baustelle muss gewährleistet sein, dass keine Auswaschungen durch Regenwasser stattfinden können. Bei einer angedachten Verwertung des Bodens kann ein anderer Beförderer eingesetzt werden. Die erforderlichen Entsorgungsgebühren und Nebenkosten (Containerstellung, Genehmigung, Anträge, usw.) sind mit dem Einheitspreis abgegolten. |
| 20 | t |
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Hinweis Schachtabdeckungen Hinweis Schachtabdeckungen:
Schachtabdeckung auf bestehenden Schächten erneuern
Deckschicht abdecken und verschmelzen. Die Flächen sind
falls erforderlich zu trocknen und mit bituminösen
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4.1.20
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vorh. Abdeckung auswechseln, doppelt dämpfend
Vorhandene Schachtabdeckung ausbauen und durch
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| 4 | St |
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4.1.30
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Ausgleichsringe und MW auswechseln
Beschädigte Ausgleichsringe, Mauerwerk und dgl. bis
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| 4 | St |
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4.1.40
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Handschachtung Bkl. 2 - 5, Zulage
Handschachtung in den Bodenklassen 2 - 5
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| 30 | m3 |
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4.1.50
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Schieber- und Hydrantenkappen auf Höhe setzen Vorhandene Schieberkappen ausbauen und entsorgen. Ausziehbare Schieber- und Hydrantenkappen werden vom AG angeliefert. Einschließlich der Unterlegplatte aus Beton. Schieber- und Hydrantenkappen nach Vorgaben des AG einbauen und um Zuge der Bauarbeiten auf Höhe ziehen. Kappen werden vom AG geliefert. |
| 5 | St |
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Summe 4.1 |
Baugrundrisiko, Erschwernisse |
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Kontrollprüfungen |
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Allgemeine Hinweise zu Kontrollprüfungen Die folgenden Positionen sind nur als Kontrollprüfungen auf Anordnung des AG vorgesehen. Sie sind nicht als Prüfungen zu verstehen, die der Auftrag-nehmer im Rahmen der Eigenüberwachung nachzuweisen hat. Bei Nichterfüllen der geforderten Sollwerte aufgrund einer nicht ausreichenden Verdichtung durch den AN, bzw. Undichtheit des neuerstellten Kanals, ist eine Nachverdichtung bzw. Abdichtung u. dgl., mit anschließender Nachprüfung erforderlich, welche nicht erneut vergütet wird. Das von dem AG anerkannte Prüfprotokoll in zweifacher Ausfertigung ist dem AG zu übergeben und bildet die Abrechnungsgrundlage; sonst wie folgt. |
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4.2.10
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Dynamische Fallplatte Durchführung eines dynamischen Plattendruckversuches mit der dynamischen Fallplatte, die den Technischen Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau TP BF-StB Teil B 8.3 entspricht. Der dynamische Plattendruckversuch ist pro Sanierungs-abschnitt gemäß Angaben und unter Beisein eines Vertreters des AG durchzuführen. Über jeden Versuch ist ein Protokoll in 2-facher Ausfertigung des AG vorzulegen (2 Stück/Haltung). Bei Nichterhalten der geforderten Verdichtungswerte ist eine Nachverdichtung mit anschl. Nachprüfung erforderlich, welche nicht erneut vergütet wird; sonst wie vor. |
| 5 | St |
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4.2.20
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Lastplattendruckversuch Lastplattendruckversuch nach DIN 18 134 für Kontrollprüfung nach Angaben des AG oder der örtlichen Bauüberwachung durchführen, einschließlich Bereitstellung sämtlicher Geräte, mit Auswertung und Darstellung der Messergebnisse. Einschließlich der Gestellung eines Gegengewichtes für die Prüfgeräte; sonst wie vor. |
| 5 | St |
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4.2.30
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Rückstellprobe liefern und erstellen
Probegefäß zur Aufnahme von Baustoffproben, für
mit allen erforderlichen Angaben wie Lieferwerk,
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| 5 | Stk |
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4.2.40
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Gegenpole f.Kprüfg. verlegen
Gegenpole für Kontrollprüfungen nach Anweisung des AG
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| 5 | Stk |
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Summe 4.2 |
Kontrollprüfungen |
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Summe 4 |
Statik, Baugundrisiko, Erschwernisse |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Aufrechterhaltung Verkehr Netto |
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Straßen- und Gehwegaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
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Borde, Gossenanlagen Bordsteine und Gossenanlagen über und neben den Rohrgräben in unterschiedlichen Abmessungen und Längen aufnehmen, abfahren und entsorgen bzw. zwischenlagern, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren; sonst wie folgt. |
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Flächen des Baufeldes von Sträuchern, Büschen, Hecken und Bäumen, sowie weiteren Aufwuchs und dgl. freimachen durch fällen bzw. räumen, Wurzelwerk roden. Gesamtes Räumgut und Wurzelwerk fördern, laden, abfahren und entsorgen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungs- gebühren. Inbegriffen sind alle Erd- und Nebenarbeiten, wie das Ver- füllen und Verdichten der Rodungslöcher etc., einschließlich der Lieferung des Bodens. |
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5.1.10
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Baufeld von Bewuchs freimachen
Baufeld von Bewuchs freimachen Sträucher-, Busch-, Hecken- und Baumbestand, sowie Aufwuchs und dgl. bis 0,10 m Stammdurchmesser, gemessen 1,00 m über Gelände, einschließlich Astwerk, Holzreste sowie Steine, Betonreste, Mauerresten und abgängige Zäune und dgl. räumen. Das Roden von Wurzelstöcken und die Beseitigung des Wurzelwerkes wird gesondert vergütet. |
| 20 | m2 |
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5.1.20
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Hoch-, Parkborde und Radiensteine aufbrechen, entsorgen
Hochbord-, Radien-, Parkbordsteine und dgl., mit Unterbeton ca. 15 cm dick, einschließlich der Rücken- stütze bzw. der Anschulterung aufbrechen, wie vor aufnehmen, abfahren und entsorgen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren. |
| 15 | m |
|
Hinweis Pflaster Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1338 ff müssen den Anforderungen und den Prüfverfahren der DIN EN 1338, 1339 bzw. 1340 entsprechen. Die in der DIN EN geforderten Prüfungen und Nachweise sind vor Einbau dem AG vorzulegen. Dabei wird hinsichtlich der Frost-Tausalzbeständigkeit eine erhöhte Witterungs- beständigkeit aller vorgenannten Betonteile gefordert. Abwitterungs-Massenverlust bei einer Prüfung nach DIN EN, Witterungswiederstandsklasse 3. Im Mittel : max 250 gr/m2, Einzelwert : max. 300 gr./m2 Materialien liefern und mit engen Fugen flucht- und höhen- gerecht auf Unterbeton C20/25 versetzen, einschließlich einer Sauberkeitsschicht von 25 cm aus Basaltmineral- gemisch und der Rückenstütze aus Beton C20/25, 10 cm breit herstellen bis 10 cm unter OK-Bord, sowie der erforderlichen Erdarbeiten mit Abfuhr und Entsorgung des Bodens, einschließlich der erforderlichen Entsorgungs- gebühren. Erforderliche Pass- und Trennschnitte mit Nassschneider und Anpassungen an Straßenabläufe und Einfahrten sind eingerechnet. Fugen mit Zementmörtel 1:3 ausfugen, Bordanlagen von hinten verstreichen; sonst wie folgt. |
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5.1.30
|
Rasenkantenstein 5/20/100 cm liefern und setzen
Rasenkantenstein 5/20/100 cm liefern und setzen, Unterbeton 10 cm dick; sonst wie vor. |
| 16 | m |
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5.1.40
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Aufbruch bis 15 cm Bitu/Teer
Hergestellte Asphalttragdeckschicht abbrechen und entsorgen. Bituminöse bzw. kohlenteerhaltige Befestigung bis 15 cm dick, in einer Stückgröße bis ca. 60 cm Kantenlänge aufbrechen, trennen, aufnehmen, abfahren und entsorgen, einschließlich der Entsorgungskosten für den Abfallschlüsselnummer 170302 (teerfrei). Gesamtes Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen, einschl. Entsorgungsgebühren. Die Erzeuger und Nachweispflichten gehen auf den AN über. Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet. Der Nachweis der durchgeführten Entsorgung bzw. Verwertung ist für jeden einzelnen Transport unmittelbar und unaufgefordert durch geeignete Belege (Übernahmeschein oder Wiegescheine) zu erbringen. Ohne Vorlage dieser Nachweise erfolgt keine Vergütung.
Abgerechnet wird nach Wiegescheinen. Sonst wie vor. Ergänzung 62 des Bieters vorgesehen
Entsorgungsstelle Name :
'
....................................................' Ort:
(Bieterangabe erforderlich: Es ist nur eine Entsorgungsstelle vom Bieter einzutragen.
Der entsprechende Zulassungsbescheid ist nach Aufforderung durch die Vergabestelle
vorzulegen)
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| 7,7 | t |
|
5.1.50
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Pflaster aufnehmen, zwischenlagern
Pflasterdecken aus Natur-, Betonstein, Platten der gleichwertig aufnehmen, wie vor, jedoch reinigen, vorsortieren und innerhalb der Baustelle bzw. Baustellenbereich transportieren und zwischenlagern. Abfuhr und Entsorgung der abgängigen Materialien, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren. |
| 26 | m2 |
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Summe 5.1 |
Straßen- und Gehwegaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
|
Straßenbauarbeiten |
|
5.2.10
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Zwischengelagertes Betonsteinpflaster setzen
Zwischengelagertes Betonsteinpflaster Uni, Rechteck, Tegula, Behaton o. ä. auf 4 cm Pflastersand, einschließlich aller erforderlichen Schnitte mit einem Nassschneider zur Anpassung des Pflasters; sonst wie vor. |
| 26 | m2 |
|
5.2.20
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Vlies aus Polyestergarnen
Vlies aus Polyestergarnen mechanisch verfestigt GRK-Klasse 3 Stoßüberlappung 50 cm liefern, schneiden und nach örtlicher Angabe verlegen. In Rohrgräben ist das Vlies an den Rohrgrabenwänden bis zur Unterkante der Frostschutzschicht hochzuziehen und um die Verfüllung ( Sickerpackung ) des Rohrgrabens zu legen. Abrechnung erfolgt nach der vom Geotextil abgedeckten Fläche, zum vorhandenen Erdreich und den eingebauten Schichten, in horizontalen und vertikalen Ebenen. Überlappungen in Längs-und Querrichtung sind mit dem EP abgegolten. |
| 26 | m2 |
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5.2.30
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Asphalttragdeckschicht herstellen, AC 16 TD
Asphalttragdeckschicht aus Asphalttragdeckschicht- mischgut AC 16 TD herstellen. In Verkehrsflächen. Einbau in Nebenflächen. Bindemittel = 50/70. Grobe Gesteinskörnung = Kategorie C 90/1, Feine Ge- steinskörnung = Fließkoeffizient Kategorie E CS 35, Mindestanteil 35 M.-v.H. |
| 7,7 | t |
|
5.2.40
|
Hochbordstein 12/15/25/100 cm liefern und setzen
Hochbordstein 12/15/25/100 cm liefern und setzen, DIN EN 1340, Unterbeton 20 cm dick; sonst wie vor. |
| 15 | m |
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Summe 5.2 |
Straßenbauarbeiten |
|
Summe 5 |
Aufrechterhaltung Verkehr Netto |
| Projekt: | 4094 | Deckensanierung Hemmingen |
| LV: | 4094-2 | Heinrich-Hertz-Straße |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Vorbereitende Maßnahmen |
|
1.1
|
Baustelleineinrichtung |
|
|
1.2
|
Verkehrssicherung |
|
|
1.3
|
Stundenlohn Arbeitskräfte |
|
|
1.4
|
Stundenlohn Baumaschinen u. Geräte |
|
Summe 1 |
Vorbereitende Maßnahmen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
2
|
Straßenaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
|
2.1
|
Asphaltfugenschnitt |
|
|
2.2
|
Straßenaufbruch, Auskofferung |
|
|
2.3
|
Bordsteine, Gossenanlagen |
|
Summe 2 |
Straßenaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
3
|
Straßenbauarbeiten |
|
3.1
|
Ungebundene Schichten herstellen |
|
|
3.2
|
Bituminöse Schichten |
|
|
3.3
|
Bit. Fugenband |
|
|
3.4
|
Steinsetzarbeiten |
|
|
3.5
|
Straßenabläufe |
|
Summe 3 |
Straßenbauarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
4
|
Statik, Baugundrisiko, Erschwernisse |
|
4.1
|
Baugrundrisiko, Erschwernisse |
|
|
4.2
|
Kontrollprüfungen |
|
Summe 4 |
Statik, Baugundrisiko, Erschwernisse |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
5
|
Aufrechterhaltung Verkehr Netto |
|
5.1
|
Straßen- und Gehwegaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
|
|
5.2
|
Straßenbauarbeiten |
|
Summe 5 |
Aufrechterhaltung Verkehr Netto |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
4094-2
|
|
1
|
Vorbereitende Maßnahmen |
|
|
2
|
Straßenaufbruch und Entsorgungsarbeiten |
|
|
3
|
Straßenbauarbeiten |
|
|
4
|
Statik, Baugundrisiko, Erschwernisse |
|
|
5
|
Aufrechterhaltung Verkehr Netto |
| LV | Heinrich-Hertz-Straße |