Nachträge 1, 2 und 3 wurden mit Bekanntmachung vom 15.05.2025 bekannt gemacht. / Nachträge 4, 5, 6 und 7 wurden mit Bekanntmachung vom 30.06.2025 bekannt gemacht./ Vorliegende Änderung: Nachtrag 8: notwendige bauphysikalische Bewertungen des Wärmeschutzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit für das Objekt, gemäß EN ISO 6946 /Nachtrag 9: erforderliche Planungsleistungen für ein Barrierefrei-Konzept /Gesamtauftragswert netto vor Änderung: 1.043.702,40 EUR /Gesamtauftragswert netto nach Änderung: 1.067.558,98 EUR
Nachtrag 8: Notwendige Prüfung des baulichen Zustands des Bestandes auf Grund bisher fehlender Bewertung. /Nachtrag 9: erforderliche Leistungen für ein Barrierefrei-Konzept nach technischen Standards der DIN 18040-Normreihe für Zugänglichkeit öffentlicher Räume.
Masserberg wird entsprechend der Produktmarkenstrategie des Thüringer Waldes als Natur und Aktivregion entwickelt. Ein bedeutendes Schlüsselprojekt für die touristische Standortentwicklungsstrategie ist der aus Bade- und Kurmittelhaus sowie Kurklinik bestehende Gebäudekomplex.
Unter der Überschrift "Gesundheitszentrum Masserberg" soll der heilklimatische Kurort Masserberg für den Gesundheitstourismus ausgebaut werden. Ziel dabei ist es, dass durch die monopolartige Spezialisierung der Kurklinik auf Augenheilkunde, erreichbare Klientel, optimal anzusprechen. Es gilt dabei die Belange der Barrierefreiheit für die besonderen Anforderungen der Gäste auch im Bade- und Kurmittelhaus vollumfänglich zu berücksichtigen.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf einen zu ermittelnden und zu bindenden Objektplaner für Badehaus mit Kurmittelhaus sowie die dazugehörige Freianlagenplanung.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind jeweils bereits an den entsprechenden Stellen zur Genehmigung eingereicht worden. Die Ausschreibung umfasst die Fortsetzung der Planung ab Leistungsphase 5 bis einschließlich 9.
Weiterhin sind Besondere Leistungen zu erbringen.
Es wird sich vorbehalten, die Objektplanung Gebäude auch für die Rehaklinik nachträglich zu beauftragen.
- Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierten Projektleiter*in und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter*in zu benennen, welche gegenüber Auftraggeber und sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.- Projekt- und Planungsbesprechungen finden 14-tägig vor Ort in Masserberg statt.- Die Präsenz in Masserberg ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.- Die telefonische Erreichbarkeit der Projektmitarbeiter während der üblichen Bürozeiten ist sicherzustellen.- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.