Verfahrensangaben

Vergabe Textile Vollversorgung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisklinikum Siegen GmbH
DE261163390
Weidenauer Str. 76
57076
Siegen
Deutschland
DEA5A
h.dzelili@klinikum-siegen.de
0271-705-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411 2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
39518000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Kreisklinikum Siegen als Auftraggebr zählt mit seinen rund 2.000 Mitarbeiter:innen zu den größten Arbeitgebern in der Region. Träger des Unternehmens ist der Kreis Siegen-Wittgenstein. Im Jahr 2025 wurden im Klinikum Siegen ca. 25.000 Patienten stationär und rund 67.000 Patienten ambulant versorgt. Zudem ist das Klinikum Siegen Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg und verfügt über ein angegliedertes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
Als Schwerpunktversorger mit über 600 Betten im somatischen und psychiatrischen Bereich, stellt das Klinikum Siegen einen Anker der Daseinsvorsorge für die Region Siegen-Wittgenstein und darüber hin-aus dar. In insgesamt 15 Fachkliniken werden unsere Patientinnen und Patienten von einem multiprofessionellen Team auf höchstem medizinischem Niveau versorgt.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftrag-gebers, das Kreisklinikum Siegen, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Bereichs- und Berufsbekleidung inkl. der Gestellung eines Raumsystems zur kontrollierten Entnahme und Rückgabe der Kleidung sowie die Aufbereitung und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

5.350.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Weidenauer Straße 76
57076
Siegen
Deutschland
DEA5A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Wertung im Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage "Preisblatt" in der Zeile "Angebotsgesamtpreis" angegeben ist. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (A) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die anderen Bieter (B) erhalten eine proportional niedrigere Punktzahl anhand der folgenden Formel:
Punkte Bieter B = Preis Bieter A/Preis Bieter B x 100.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Versorgungsübernahmekonzept

Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter jeweils im Bieterkonzept zur Versorgungsübernahme, d.h. für die initialen, vorbereitenden Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn gemacht hat. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung beim Auftraggeber, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiter des Auftraggebers nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Negativ auf die Bewertung wirkt sich aus, wenn die Maßnahmen und Fristen im Konzept nicht plausibel erscheinen, Schnittstellen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht benannt werden. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter den Leistungsbeginn vorbereitet und zu absolvierende Meilensteine mit Fristen definiert.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kundendienstkonzept

Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter im Bieterkonzept für die regelmäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen, gemacht hat. Ziel ist eine geordnete, gleichbleibend zuverlässige Dienstleistung sowohl in regulären als auch in besonderen Versorgungssituationen. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich aus, wenn die Darlegungen im jeweiligen Konzept in alltäglichen Versor-gungssituationen qualitätssichernde Maßnahmen vermissen lassen und erkennbar ist, dass auf unge-plante Anforderungen nicht oder nur mit hohem Zeitverzug reagiert werden kann.
Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter die Dienstleistung zuverlässig unterstützt.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Versorgungssicherheit

Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet.
Der Bieter hat mit diesem Konzept detailliert und plausibel darzulegen, welche Maßnahmen er trifft, um die sichere und kontinuierliche Versorgung des Auftraggebers zu gewährleisten.
In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, inwieweit der Bieter seine Organisation auf mögliche Störungs- und Havarieszenarien vorbereitet hat. Ziel ist eine möglichst stabile Versorgungssicherheit. Störungen der Betriebsbereitschaft sollen so gering wie möglich gehalten und bei Ihrem Eintritt so schnell wie möglich beseitigt werden. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich insbesondere aus, wenn Maßnahmen für Störungsszenarien fehlen oder nicht plausibel sind. Positiv auf die Bewertung wirken sich unter anderem Maßnahmen aus, mit denen der Bieter auch beim Auftreten unvorhergesehener Schwierigkeiten die Versorgungssicherheit auf stabilem Niveau aufrechterhalten kann. Der Auftragge-ber beurteilt anhand des Bieterkonzepts, wie wahrscheinlich es ist, dass im Falle von Störungen im Betriebsablauf oder im Falle eines Betriebsausfalls die Versorgungssicherheit möglichst schnell wie-derhergestellt wird.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bemusterung

Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Produkte sind auf die unten aufgeführten, eingewa-schenen und verwendungsfähigen Artikel gelegt, d.h. in gefaltetem Zustand und dreifach mit Beifü-gung entsprechender Produktdatenblätter innerhalb der Angebotsfrist für das indikative Angebot an die Kontaktstelle
Kreisklinikum Siegen GmbH
z.Hd. Frau Bertelmann
Weidenauer Str. 76
57076 Siegen

zu senden. Der Versand der Wäschemuster ist vorher telefonisch anzumelden. Die Musterartikel sind in gekennzeichneten Muster-Roll-Gittercontainer mit den unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Hauben anzuliefern, die der Bieter zur Versorgung von Krankenhäusern üblicherweise einsetzt.
Die Bewertung der Bemusterung bzw. der übersandten Musterartikel wird durch eine Fachgruppe des Auftraggebers unter einheitlichen Bedingungen und unter Ansetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für sämtliche Angebote durchgeführt.

Die bereitgestellten Artikel werden im Rahmen einer Gesamtbewertung unter Beachtung der vier Kriterien

- Sauberkeit, Waschergebnis und Geruch,
- Glätte und Faltqualität,
- Maße und Verarbeitungsqualität,
- Griff, Haptik und Design

am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.

Bieter, die in der Musterbewertung lediglich 0 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

(A.) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von
Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG
NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet.
(B.) Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote
dürfen keine Personen außer der Auftraggeber und deren Berater
anwesend sein.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb:
Alle Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Sämtliche Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den transparent bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2. Transparenz:
Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. Die Modalitäten für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens werden im Verfahrensbrief detailliert beschrieben.
3. Fristen:
Bewerber/Bieter müssen die Fristenvorgaben der Vergabestelle beachten.
4. Bewertungskriterien:
Die für die Ermittlung des Zuschlags eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDSMS8A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag
nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den
eingegangenen Fragen der Interessenten und Teilnehmer an
dem Vergabeverfahren sind unter dem genannten Direktlink
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks
erreichbare Portal.
(B.) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage 212-521_Eigenerklärung_Ausschlussgruende). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage 215-Eigenerklärung Mindestlohngesetz). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (gem. Vordruck Anlage 214-Eigenerklärung zu Art. 5k VO (EU)). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
Handelsregisterauszug:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Mindestanforderung:
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001ff. (oder gleichwertig).
Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für
die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen.
Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen den Anforderungen des § 8 Abs.1 und 2 des Energieeffizienzgesetzes gerecht wird, z. B. durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats (z. B. ISO 50001:2018 oder EMAS). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen.
Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifikat als Nachweis über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") oder einen gleichwertigen Nachweis.
Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche
durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen
Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises
genügt insoweit nicht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. RAL- Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065").
Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche
durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im
Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen
Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung (Vordruck Anlage 210-KKS-Umsatz) über den Unternehmensumsatz und Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sind (gem. Vordruck Anlage KKS-Referenzen). Vergleichbar sind Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen
(bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken). Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate (drei Jahre) zurückliegen.
Mindestanforderungen:
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 600 Betten und 1.000 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
und
- zwei Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 300 Betten und 650 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.
Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen.

Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre nach § 22 LkSG (gemäß Formblatt Anlage 216-Eigenerklärung_§22_LkSG):
Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen kein Ausschlussgrund nach § 22 LkSG vorliegt, insbesondere er nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (gemäß Formblatt Anlage 215-Eigenerklärung Mindestlohngesetz):
Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt. Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 anfordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Unternehmesprofil:
Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens 5 DIN A4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe, Entwicklung und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist darzulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Die Bewerber haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bewerbers und späteren Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 beizulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis Beschäftigung geprüfte(r) Hygienebeauftragte(r)
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung