Das Studierendenwerk Kassel plant den Neubau eines Studierendenwohnheims in der Straße vor dem Rabensberg 18 in Witzenhausen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2.400 m². Grundsätzlich sind alle Anforderungen an die Bauordnung, den Brand- und Schallschutz, die Energieeinsparverordnung sowie die einschlägigen DIN- Normen und Richtlinien einzuhalten.Die Objektplanung Gebäude wurde im Jahr 2023 beauftragt und hat die Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung erarbeitet. Die dafür notwendigen fachplanerischen Leistungen und Angaben wurden im Rahmen von Konzeptionen und Vorbemessungen durch das Architekturbüro eingeholt. Die bisher erarbeiteten Ansätze sind in der Planung aufzugreifen.
Los 1: Planungsleistungen Tragwerksplanung LPH 1-6 + Bauphysik LPH 1-7 + Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17: Tragwerksplanung, Leistungsphasen LPH 3-6 nach § 49 HOAI, Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung LPH 2-7 nach Anlage 1 HOAI, Bauphysik - Bauakustik LPH 2-7 nach Anlage 1 HOAI, Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17Es werden dabei sämtliche Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung), Anlage 1 Nummer 1.2 (Leistungsbild Bauphysik) und Brandschutz gem. AHO Heft-Nr.17 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei ohne Stufen.Besondere Leistungen:- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen- Teilnahme an Baubesprechungen im Büro des AG oder auf der Baustelle- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz inkl. Holzbau- Energetische Förderung/ FördermittelmanagementZur Bemessung des Planungsaufwandes soll von folgenden Anrechenbare Kosten ausgegangen werden: KG 300: 2.400.000,00 EUR, KG 400: 948.000,00 EURFrühere Mitwirkung eines Unternehmens:Das Ingenieurbüro Albarus + Hentrich, 37269 Eschwege war im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens mit der Erstellung einer Konzeption der Technischen Ausrüstung inkl. Kostenprognose im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung einbezogen. Der Auftraggeber hat sämtliche Informationen und Erkenntnisse aus dieser Leistung, die für die Ausschreibung und die Angebotserstellung relevant sein könnten, vollständig in die Vergabeunterlagen aufgenommen und somit allen Bietern in gleicher Weise zugänglich gemacht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und dass alle Bieter gleichbehandelt werden sowie das zuvor genannte Büro bei einer Wettbewerbsteilnahme nicht unrechtmäßig bevorzugt wird.
Die eingereichten Erstangebote werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit über die Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" ausgewertet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots findet die Preisquotientenmethode Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise in Preispunkte umgerechnet werden.
Gewicht für die Leistung (w): 60 %Gewicht für den Preis (1 - w): 40 %
Die Ermittlung der Leistungs- und Preispunkte sowie die darauf aufbauende Zuschlagsentscheidung wird im Folgenden erläutert:
Die Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.
Fristen gem. GWB