Unterhaltsreinigung städtische Liegenschaften, Heringen (Werra)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2025
18.08.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
t:06624933315
Obere Goethestraße 17
35266
Heringen (Werra)
Deutschland
DE733
Holger Schefzik
Holger.schefzik@heringen.de
06624933-315

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Assmann Beraten + Planen GmbH
t:06997784570
Franklinstraße 46
60486
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
wettbewerb@assmann.info
+49 6997784570
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
t:06151126603
Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 06151126-603

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
t:06151126603
Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 06151126-603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90919200-4
90910000-9
90911200-8
90919000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterhaltsreinigung für städtische Liegenschaften, Heringen (Werra)

In drei städtischen Einrichtungen der Stadt Heringen (Werra) sollen täglich ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung durchgeführt werden.

- Rathaus, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra)
- Bauhof, Riedweg 12, 36266 Heringen (Werra)
- Kläranlage, An der Kläranlage 2, 36266 Heringen (Werra)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende Flächenangaben der einzelnen Liegenschaften liegen vor:

1. Rathaus: 2.218,78 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) und 139,52 m² (Gesamtfläche Teppich und textile Oberflächen)
2. Bauhof: 195,11 m² (Gesamtfläche Bodenbelag)
3. Kläranlage: 135,44 m² (Gesamtfläche Bodenbelag)

>>>Unterhaltsreinigung<<<
Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich durchzuführen.
Sie umfasst die Reinigung, Pflege, Desinfektion, Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken und Wände und Trennwände, der Heizkörper, Reinigung der Sockelleisten und Einrichtungsgegenstände, der sanitären Ausstattung sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Leistungsbeschreibung in den vorgegebenen Zeitabständen.
Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.

Die Reinigungszeiten sind zwischen Auftragnehmer und den Fachbereichsleitungen der entsprechenden Liegenschaften abzusprechen. Geplant ist eine Reinigungszeit von 16:30 - 19:30 Uhr.

>>>Grundreinigung<<<
Die Grundreinigung ist 1-mal jährlich nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zur Grundreinigung gehören folgende Tätigkeiten:
Gründliche Reinigung des Fußbodens unter Wergrücken der beweglichen Gegenstände. Schmutz ist zu entfernen.
Gründliche Nassreinigung aller Heizkörper, Türen mit Rahmen sowie Fensterbänke und Kabelkanäle.
Gründliche Reinigung der Textilbeläge.
Gründliche Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände einschließlich der Leuchtmittel. Reinigung der Sockel- und Fußleisten.

Zu der Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen/-beschichtungen und Verkrustungen sowie das intensive Beseitigen von Flecken, soweit die nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlieren frei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Das Mobiliar ist vor den Arbeiten zu entfernen und nach der Grundreinigung und Einpflege der Böden wieder an Ort und Stelle einzuräumen.

Den vollumfänglichen Auftragsgegenstand und -zweck sowie die Arten der Reinigungsleistung entnehmen Sie bitte aus nachfolgender Datei:
Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.pdf

Bei Interesse zur Teilnahme an der Angebotsabgabe ist der Bewerbungsbogen und das Preisblatt (Anlage 5) auszufüllen und fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen:
Bew.Bogen_bitte-ausgefüllt-einreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx
Anlage 5_Preisblatt_bitte-ausgefüllt-als-pdfeinreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Obere Goethestraße 17
35266
Heringen (Werra)
Deutschland
DE733

Rathaus

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Riedweg 12
35266
Heringen (Werra)
Deutschland
DE733

Bauhof

Erfüllungsort

---
An der Kläranlage 2
35266
Heringen (Werra)
Deutschland
DE733

Kläranlage

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preispunkte

Die Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt:
Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote
dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten
Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der
maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle
Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte

Für die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter
gemeinsam mit seinem wirtschaftlichen Angebot ein sog. Fachliches Angebot einzureichen. Die in diesem
Zusammenhang geltenden Anforderungen und Wertungskriterien sowie die zu vergebene Punkte sind in dem
Bewerbungsbogen in dem Registerblatt Formales Angebot beschrieben.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die eingereichten Erstangebote werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit über die Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" ausgewertet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots findet die Preisquotientenmethode Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise in Preispunkte umgerechnet werden.

Gewicht für die Leistung (w): 60 %
Gewicht für den Preis (1 - w): 40 %

Für die Zuschlagsentscheidung wird für jedes Angebot eine Gesamtpunktzahl (Score) aus der Summe der gewichteten Leistungspunkte und der gewichteten Preispunkte berechnet. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Score) erhält den Zuschlag.

Die gewichteten Leistungspunkte ergeben sich aus der Multiplikation des Gewichts für die Leistungspunktzahl (siehe oben: Gewicht w) mit der im Rahmen der Präsentation erreichten Leistungspunktzahl.
Die gewichteten Preispunkte ergeben sich aus der Multiplikation des Gewichts für den Preis (siehe oben: Gewicht (1 - w) mit der vom Angebot erreichten Preispunkte und mit der maximalen Leistungspunktzahl.

Formel zur Berechnung der Gesamtpunktzahl (Score) S bei der Preisquotientenmethode: S = w * L + (1 - w) * (Pmin / P) * Lmax

In der vorstehenden Formel gilt:

S: Gesamtpunktzahl (Score)
L: Leistungspunktzahl, L >= 0
Lmax: Maximal mögliche Leistungspunktzahl, Lmax > 1
P: Angebotspreis in EUR, P > 0
Pmin: niedrigster Angebotspreis in EUR, Pmin > 0
w: Gewichtungsfaktor für den Leistungstherm, 0 % "kleiner oder gleich" w "kleiner oder gleich" 100 %
(1 - w): Gewichtungsfaktor für den Preistherm

Gerechnet wird mit 2 Stellen hinter dem Komma. Es findet das kaufmännische Runden Anwendung. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

regelmäßige Unterhaltsreinigung

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP Deutsches Vergabeportal (Cosinex)

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDL5U4M

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Sofern zulässig, werden Unterlagen nachgefordert. Ein Rechtsanspruch hieraus besteht ausdrücklich nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Das sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall
a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder
b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben.
Mindestdeckungssummen Personenschäden 1.500.000,00 EUR, sonstige Schäden 250.000,00 EUR
Die Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben.
Geforderter Mindestjahresumsatz netto im Mittel der letzten 3 Jahre (2022 bis 2024): 250.000 EUR

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerber haben anhand einer Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bewerber explizit zu begründen.
Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedeutet zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen in technischer oder organisatorischer Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.
Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen einer Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bewerber der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden.

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Besetzung kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

1) Abgabe einer Erklärung, dass Bewerber nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, jeweils gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). *** 2) Abgabe einer Erklärung, dass die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingehalten wurden und auch zukünftig einhalten werden. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html *** 3) Abgabe einer Erklärung, dass alle eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises, sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom./Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Abgabe einer Erklärung, sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten zu lassen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe einer Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe einer Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe einer Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen Verstoß gegen die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung vorliegt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Abgabe einer Erklärung, dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB vorliegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung