Neugestaltung Stadtkern Leutkirch (HOAI Ing.bau)
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.09.2025 10:00 Uhr
09.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu
08436055-A4609-88
Marktstraße 26
88299
Leutkirch im Allgäu
Deutschland
DE148
info@leutkirch.de
07561 87-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Assmann Beraten + Planen GmbH
-
Franklinstraße 46
60486
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
wettbewerb@assmann.info
+49 6997784570
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
71250000-5
71240000-2
71318000-0
71330000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu betreibt eine intensive Innenstadtentwicklung und wird bereits mit einem vierten Sanierungsgebiet um den Bereich der mittelalterlichen Altstadt vom Land Baden-Württemberg dabei unterstützt. Das Sanierungsgebiet "Entlang der Eschbach" ist seit 2020 Teil dieser Innenstadtentwicklung. Im 1. Quartal 2023 wurde ein Realisierungswettbewerb für die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen im Stadtkern der Altstadt Leutkirch ausgeschrieben und parallel dazu ein Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Ziel ist es, vorhandene städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Das übergeordnete Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Stadtkerns bzw. der engeren Altstadt als urbaner Begegnungsraum, als Versorgungszentrum und als Wohnstandort durch eine funktional-verkehrliche Neuordnung großer Straßenabschnitte, die Neugestaltung von zentralen Straßenabschnitten und Platzflächen sowie durch eine ökologische und gestalterische Aufwertung entlang des Eschach-Flusslaufes. Die Realisierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen, der BA 1, bestehend aus den BA 1.1 bis 1.4, ist Teil der gegenständlichen Ausschreibung. Im Zuge der umfassenden Umgestaltung des Altstadtkerns wird zeitgleich die vorhandene Infrastruktur saniert bzw. erneuert. Die Planungen - auf Grundlage von HOAI-Leistungsbildern - der Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen der vorgenannten Infrastruktur sind Gegenstand der gegenständlichen zu vergebenen Leistungen. Das gegenständliche Planungsgebiet ist Teil des Sanierungsgebiets "Entlang der Eschbach". Es umfasst den dargestellten Altstadtkern im Bereich des ersten Bauabschnitts (BA 1), der in die Teilbereiche BA 1.1 bis BA 1.4 untergliedert ist. Die Gesamtfläche beträgt rund 7.900 m². Konkret handelt es sich um den Bereich der Marktstraße zwischen den Hausnummern 3/4 und 26/27 sowie den Marktplatz einschließlich der östlichen Kornhausstraße und des Gänsbühls, der östlichen Lammgasse und des westlich angrenzenden Bereichs der Katholischen Kirche.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens folgende Fachplanungs-leistungen zu vergeben: Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen LPH 3-9 nach § 43 HOAI. Die Ingenieurbauwerke umfassen die Erneuerung und/oder Neuverlegung inkl. etwaigen Abriss und Entsorgung der Bestandleitungen im Plangebiet BA 1 (BA 1.1 bis BA 1.4) von folgenden infrastrukturellen Anlagen: Mischwasser-Kanalisation (Oberflächenwasser und Abwasser), Trinkwasserleitungen, Breitband (Glasfaser), Straßenbeleuchtung, Akzentbeleuchtung für die Beleuchtung von verschiedenen anliegenden Liegenschaften (in der Regel öffentliche, denkmalgeschützte Gebäude) gem. Lichtmasterplan, Koordination der externem Versorgungsträger der Stromversorgung, Telekom, Vodafone (aktuell Netzverteiler am Rathaus; das gesamte Stromversorgungsnetz soll im Zuge der gegenständlichen Maßnahmen neu strukturiert werden, inkl. Standort der Netzverteilung und Anschlüsse der Funktionalbeleuchtung gemäß Lichtmasterplan), Stadtinternes Stromnetz mit versenkbaren Strominseln für die Versorgung von Schaustellern und Marktreibern in der Innenstadt mit eigenem Zähler (z.B. Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt etc.): das gesamte stadtinterne Stromversorgungsnetz soll im Zuge der gegenständlichen Maßnahmen neu errichtet werden, inkl. neuem Standort der Netzverteilung, Leerrohre für Nachrüstung von Elektro- und Datenleitungen zur Verbindung von öffentlichen Gebäuden, Tiefbau für die Fernwärme, Steuerkabel der Datenübertragung für Fernwärme. Die gegenständlich ausgeschriebenen Planungsleistungen beinhalten auch die Planung und Erneuerung und/oder Neuverlegung aller Hausanschlüssen bei sämtlichen angrenzenden Gebäuden für die infrastrukturellen Anlagen Glasfaser (jeweils bis in den Hausanschlussraum), Fernwärme (jeweils bis Mess- und Übergabepunkt), Trinkwasser (jeweils bis Zähler im Hausanschlussraum), Abwasser (bis Hausanschlusspunkt), Koordinierung von Lichtpunkten der Straßenbeleuchtung an private Gebäude, Koordinierung von Lichtpunkten der Akzentbeleuchtung an private Gebäude (beispielsweise zur Montage der Akzentbeleuchtung eines gegenüberliegenden öffentlichen Gebäudes). Wichtig: Die Abrechnung der Leistungen muss nach Kostenstellen der Medienträger erfolgen und muss jeweils differenziert werden zwischen (a) Leistungen der Hauptleitungen und (b) der Hausanschlüsse. Dies gilt sowohl für die gegenständlich ausgeschriebenen Planungsleistungen als auch für die auszuschreibenden und zu beauftragenden Bauleistungen. Die Gesamtnetzplanung der Fernwärme wird für die gesamte Stadt Leutkirch durch die "e3 energieanlagen GmbH" durchgeführt. Die im Planungsgebiet zu verlegenden Leitungen der Fernwärme sind Bestandteil der übergeordneten Gesamtnetzplanung. Vom gegenständlich ausgeschriebenen Planungsbüro wird daher eine Abstimmung mit e3 energieanlagen GmbH bezüglich der Fernwärmeplanung (Leitungsplanung und Leitungsverlegung) gefordert. Daneben gehören kontinuierliche Abstimmungen und die Einbeziehung aller öffentlichen Versorgungsträger, wie beispielsweise Energieversorgung Gas: Thüga Energie GmbH, Stromversorgung: Netze BW GmbH, Trinkwasserversorgung und Mischwasserkanalisation: Stadtwerke Leutkirch, Telekom, Vodafone, Fernwärmebetreiber (e3 energieanlagen GmbH) zum Leistungsumfang des gegenständlich ausgeschriebenen Planers und sind im Angebot mit einzukalkulieren. Aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserleitungen ist während der Bauphase die Notversorgung mit Trinkwasser für alle angrenzenden Liegenschaften vom gegenständlich ausgeschriebenen Planer zu planen und auszuschreiben sowie die Umsetzung zu überwachen. Die vorgenannten Planungsleistungen sind bis zur HOAI-Leistungsphase (im Folgenden LPH) 2 nach § 43 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vollständig erbracht. Gegenstand des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Fortführung der Planung ab einschließlich LPH 3 nach HOAI für Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI). Als besondere Leistungen (im Folgenden kurz "BesLstg") sind folgende Beauftragungen vorgesehen: Einarbeitung in die von Dritten in die Ergebnisse der erbrachten Leistungen der LPH 1 und 2, Einrichtung Datenraum und Vorhalten während der gesamten Projektlaufzeit, Ausschreibung, Begleitung und Koordination Beweissicherung, Ausschreibung Altlasten- und Bodenmanagement, Aktualisierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bestandspläne, Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12 (HOAI), Lückenlose und intensive Kommunikation mit Anrainern, Tägliche Baustellentermine außerhalb der Grundleistungen, bis zu 5 x pro Woche, Zuarbeit für die Fördermittelanträge Fernwärme, Ausarbeitung aller Bestandspläne nach Baufertigstellung (Revisionspläne).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE148

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDL5QXW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen sind vorbehalten, sofern dies rechtlich zulässig ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerber/Bieter keinen Anspruch auf Nachforderungen, Nachreichungen und/oder Aufforderungen zur Vervollständigung bzw. Korrektur von Unterlagen haben.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(2.1.1) Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde, und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist. Auf § 123 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich verwiesen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(2.1.2) Erklärung des Bieters, dass (a) sein Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und (b) keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen unter vorstehendem lit. (a) genannten Verstoß vorliegt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(2.2.1) Erklärung des Bieters, dass für ihn keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(2.2.2) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren (a) gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder (b) gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder (c) gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(2.4.1) Erklärung des Bieters, dass er sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten lassen wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(2.4.2) Erklärung des Bieters, dass er die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingelahten hat und auch zukünftig einhalten wird. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(2.4.3) Erklärung des Bieters, dass die von ihm eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

(3.1.1) Das bietende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen oder - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindestdeckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, Mindestdeckungssumme für Sachschäden: 1,0 Mio. EUR. Die Mindestdeckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(3.1.2) Geforderter Mindestjahresumsatz (im Mittel der letzten 3 Jahre, das heißt 2022, 2023, 2024): 500.000 EUR

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(3.2.1) Bieter haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bieter explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedingt zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung(en) der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen der Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers/Bieters zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bieter der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

(3.2.2) Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

(3.2.5) Vorzulegen sind: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom-/Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestens eine wertbare Referenz, bei der LPH 5 und 6 vollständig erbracht wurden. Bei bis zu 3 Referenzen jeweils: Erbrachte Leistungsphasen § 41 HOAI (bis 11,7 Punkte möglich). Es handelt sich um eine Infrastrukturmaßnahme als Teil einer Sanierung im Zuge einer Innenstadtentwicklung (10,0 Punkte möglich), Die Ingenieurbauwerke umfassen die Erneuerung und/oder Neuverlegung inkl. etwaigen Abriss und Entsorgung der Bestandleitungen von a) Trinkwasser, b) Abwasser, c) Elektro und d) Breitband (bis zu 8,0 Punkte möglich). Die Leistungen beinhalten die Planung u. Erneuerung und/oder Neuverlegung von Hausanschlüssen für infrastrukturelle Anlagen a) Trinkwasser, b) Abwasser, c) Elektro und d) Breitband (bis zu 8,0 Punkte möglich). Während der Baumaßnahme hat eine lückenlose Kommunikation mit Anrainern (bsp.weise Ladenbetreibern, Geschäftsinhabern, Anwohnern, Gastronomen) stattgefunden (10,3 Punkte möglich). Vom Bewerber wurde während der Bauphase die Notversorgung mit Trinkwasser für alle angrenzenden Liegenschaften geplant und ausgeschrieben sowie die Umsetzung zu überwacht (10,0 Punkte möglich). Der Bewerber hat den Bauherrn in Bezug auf Fördermittel unterstützt/beraten (6,0 Punkte möglich). Die Bauleistungen KG 300 bis 500 haben eine Größenordnung, die mit der ausgeschrieben Größenordnung vergleichbar ist (bis zu 15,0 Punkte möglich). Die Örtliche Bauüberwachung war im Auftrag des Bewerbers enthalten (11,0 Punkte möglich). Es wurde bei der Vergabe der Bauleistungen das öffentliches Vergaberecht angewendet (10,0 Punkte möglich).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
300,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung