Das zu beschaffende Fahrzeug muss insbesondere folgenden Kriterien entsprechen:
- Staffellöschfahrzeug StLF 20 in Erfüllung der DIN EN 1846 und
der TRH-StLF 20:2023 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Fassung
- Fahrgestell der 16t Klasse (Massenklasse M)
- Allradantrieb mit Doppelbereifung (4x4)
- mind. 250 kW, EURO VI und automatisiertes Schaltgetriebe
- mit für Einsatzfahrten geeignetem Schaltprogramm
- Löschwassertank 2.500 - 3.000l -Nutzbar-
- Lichtmast
Das zu liefernde Fahrzeug ist auf folgende Beanspruchung auszulegen:
- Lebensdauer: ca. 25 Jahre (mit entsprechender Ersatzteillieferung)
- Betriebsstunden: > 2.000h
Das Fahrzeug muss der TRH-StLF 20:2023, Massenklasse MIII nach DIN SPEC 14502-1 und
der Anlage 2a der Brandschutzförderrichtlinie, allen mit geltenden Normen, der StVZO, den Unfallverhütungs- und allen sonstigen gesetzlichen Vorschriften, jeweils in den zum
Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Versionen, entsprechen. Sämtliche für die
Auftragsabwicklung geltenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind in vollem Umfang einzuhalten; Der Hersteller übernimmt
die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden
Bestandteil des Vertrages.
Eine Zahlung ist erst nach mängelfreier Lieferung, mängelfreier Abnahme durch den
Technischen Prüfdienst des Landes Hessen, Vorlage des vom Abholer unterschriebenen
Lieferscheins und Erhalt der Rechnung möglich.
Mögliche Ausnahme Fahrgestell:
Zahlungsmodalität Fahrgestell.: Die Zahlung des Fahrgestells kann
a) bei Fahrgestelleingang oder
b) im Zuge der Gesamtabnahme erfolgen.
Bei Zahlung des Fahrgestells ist vom AN sicherzustellen, dass der Fahrzeugbrief an den AG
übergeben wird. Darüber hinaus ist für die Auftragssumme des Fahrgestells eine Bankbürgschaft
vorzulegen. Das Fahrgestell ist mit Eigentumsnachweis am Lagerort zu kennzeichnen