Spültechnik (KG 471/472) für Speiseverteilzentrum
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.11.2025 12:00 Uhr
04.11.2025 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
HRB 21773 HB
Kurfürstenallee 130
28211
Bremen
Deutschland
DE501
Rechtsanwälte Ganten Hünecke Bieniek & Partner mbB
parbs@ghb-law.de
0049 - 421-3290743

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
keine Angabe
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabekammer@bau.bremen.de
+49 42136159796
+49 42149632311

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45350000-5
39221000-7
39314000-6
42959000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen bietet an insgesamt vier Standorten Klinikum Bremen Mitte (KBM), Klinikum Bremen Ost (KBO), Klinikum
Links der Weser (KBL) und Klinikum Bremen Nord (KBN) medizinische und pflegerische Versorgung der höchsten Versorgungsstufe (Maximalversorgung) an.
Mit fast 3.000 Planbetten und etwa 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen einer der größten kommunalen
Krankenhauskonzerne in Deutschland.

Erläuterung der Baumaßnahme:
Die Gesundheit Nord betreibt aktuell an allen ihren vier Standorten (KBM, KBO, KBL, KBN) Küchen, die großenteils sanierungsbedürftig sind.
Im Rahmen der Umstrukturierung soll ein High-Convenience-Speisenverteilzentrums auf der Bestandsfläche der Küche im Klinikum Bremen Ost (KBO) entstehen, das alle Kliniken der GeNo mit tablettierten Speisen versorgt,

Neue Spültechnik:
Die vorhandene Spültechnik ist alters-, funktionsbedingt und energetisch abgängig und für den Einsatz im neuen Speiseverteilzentrum nicht mehr geeignet. Die neue Spültechnik soll mit vier Bandspülmaschinen und drei Wagenwaschkabinen sowie einem manuellen Wagenwaschplatz ausgestattet sein, um auch im Fall eines Ausfalls der Waschanlage handlungsfähig zu bleiben.
Die Anlagen sind für eine Kapazitätsgröße von ca. 2.100 Gedecksätze und ca. 130 Transportwagen, die dreimal täglich gespült werden müssen, geplant.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1 Stck. Mehrtank-Transportspülmaschine
1 Stck. Kombinierte Mehrtank-Geschirr-, Tablett- und Besteckspülmaschine
1 Stck. Mehrtank-Transportspülmaschine
1 Stck. Kombinierte Mehrtank-Geschirr-, Tablett- und Besteckspülmaschine
3 Stck. Kammerwaschmaschinen zum Reinigen von Tabletttransportwagen.

Im Übrigen: Siehe Leistungsverzeichnis

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
28205
Bremen
Deutschland
DE501

Die Leistung ist in der Baumaßnahme "Speisenverteilzentrum" auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost (Züricher Str. 40, 28325 Bremen) zu erbringen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Angebotspreis wird mit 70% und die Summe der Jahresverbrauchskosten für Strom und Wasser/Abwasser der insgesamt 7 Maschinen/Anlagen der LV-Positionen 5.1.20, 5.1.50, 5.2.20, 5.2.50 und 5.3.10 wird mit 30% gewertet.
Nähere Erläuterung und Beispielsberechnung: vergl. die bei den Vergabeunterlagen befindliche Unterlagen "Zuschlagskriterien".

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Verbrauchskosten

Der Angebotspreis wird mit 70% und die Summe der Jahresverbrauchskosten für Strom und Wasser/Abwasser der insgesamt 7 Maschinen/Anlagen der LV-Positionen 5.1.20, 5.1.50, 5.2.20, 5.2.50 und 5.3.10 wird mit 30% gewertet.
Nähere Erläuterung und Beispielsberechnung: vergl. die bei den Vergabeunterlagen befindliche Unterlagen "Zuschlagskriterien".

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1.
Soweit Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert werden, sind sie - soweit sie nicht in deutscher Sprache verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
2.
Wegen der geforderten Angaben (Nachweise, Erklärungen) wird auf § 6b EU VOB/A Bezug genommen.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Nachweis gem. § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A Eigenerklärungen, wenn diese auf dem Formblatt 124 ("Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen") abgegeben werden.
3.
Bieter, die wegen § 6b EU Abs. 3 VOB/A keinen Nachweis führen müssen, haben der Vergabestelle
- darüber Auskunft zu erteilen, bei welcher konkreten Datenbank welche Informationen abrufbar sind
oder
- konkrete Angaben dazu machen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen eingereicht worden sind.

4.
Vom Bieter werden folgende Erklärungen verlangt (vergl. auch Formblatt 124):
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle
b) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
c) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen (und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A) sowie Erklärung, ob der Bieter aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
d) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
e) Erklärung, ob der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
f) Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
g) Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde.
h) Ausländische Bieter haben zu Ziffn. 4a bis 4 g vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
i) Präqualifizierte Bieter können sich auf die Eintragungen im Präqualifikationsverzeichnis berufen, soweit dort entsprechende Eintragungen (und Nachweise) vorhanden sind (ob das der Fall ist, muss der Bieter jeweils selbst prüfen).

5.
Soweit Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und Zuverlässigkeit ebenfalls geprüft. Insoweit wird auf die Ziffn. 6 und 7 des Formblatts 212 EU ("Teilnahmebedingungen EU") hingewiesen (mit der Korrektur, dass es im Formblatt 212 EU unter Ziff. 7.1 nicht heißen soll "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind ....", sondern "Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind ....). Soweit für beabsichtigte Nachunternehmer von der Vergabestelle eine "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angefordert wird, ist die Erklärung auf S. 1 des Formblattes 124 unter "Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind" unbeachtlich und gilt als nicht gefordert und als nicht abgegeben.

Mindestanforderungen, die an den Bieter gestellt werden, gelten nicht für dessen benannte Nachunternehmer.
Für jeden benannten Nachunternehmer ist auf Verlangen der Vergabestelle die "Mindestentgelt-Erklärung Nachunternehmer" (Formblatt 232HB-EU) nebst Anlage (Formblatt 231HB, 232HB - Anlage) vorzulegen.

Die Hersteller der angebotenen Spülmaschinentechnik werden von Seiten der Vergabestelle nicht als
Nachunternehmer des Bieters angesehen. Die Regelungen über Nachunternehmer (und die Verpflichtung, für
die Nachunternehmer, diverse Unterlagen vorzulegen) gilt also für die Hersteller der Spültechnik nicht.

6.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird von Seiten des Auftraggebers verlangt, dass der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Reduzierung Energieverbräuche

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDK5W02

Einlegung von Rechtsbehelfen

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen, Erklärungen, Nachweise pp. , deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise wie folgt nachgefordert:

Alle Erklärungen, Angaben oder Nachweise, die gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachgefordert werden können, werden nachgefordert, mit Ausnahme Formblatt 213 (Angebotsschreiben) oder dort evtl. fehlender Seiten 1 und/oder 2.

Für fehlende Preisangaben gilt nur § 16a EU Abs. 2 VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Verlangt wird eine Eigenerklärung des Bieters über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Verlangt wird eine Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt 235, falls er Unterauftragsvergaben beabsichtigt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es sind vorzulegen:

Erklärung (und auf gesonderten Verlagen der Vergabestelle: Nachweise) über:

Die Ausführung von Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.

Vergleichbar sind Referenzen, die die Lieferung/den Einbau von Bandtransportspülmaschinen (für Spülgut wie Geschirr, Besteck und/oder Tabletts) und/oder Kammerwaschmaschinen zum Reinigen von Tabletttransportwagen beinhalten und hinsichtlich dieser Leistungen jeweils einen Auftragswert von netto mindestens EUR 400.000,00 haben/hatten.

Geforderter Mindeststandard: 2 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung (in vorstehendem Sinne) vergleichbar sind.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung