Der Zweckverband Industrie-/Gewerbepark InterFranken beabsichtigt, eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH (nachfolgend: "Entwicklungsgesellschaft") zu gründen und mit dieser einen langfristigen (Erbbaurechts-)Vertrag mit einer Laufzeit von mind. 50 Jahren zu schließen, durch den die Entwicklungsgesellschaft das Recht und die Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb eines Terminals für den kombinierten Verkehr und den intermodalen Umschlag von Containern (nachfolgend "KV-Terminal") auf überwiegend bereits im Eigentum des Zweckverbands stehenden, teilweise noch zu erwerbenden Flächen im Industrie-/Gewerbepark InterFranken erhält.
Dieses Vergabeverfahren dient der Auswahl eines privaten Partners, der Mitgesellschafter der Entwicklungsgesellschaft wird und insbesondere durch sein Know-how und finanzielle Beiträge zur Planung und Realisierung des KV-Terminals maßgeblich beitragen soll. Der private Partner soll Geschäftsanteile in Höhe von 49,9 % an der Entwicklungsgesellschaft erwerben. Nach vollständiger Inbetriebnahme des KV-Terminals plant der Zweckverband, seine Beteiligung (sukzessive) weiter - ggf. bis auf null - zu reduzieren.
Der Zweckverband beabsichtigt, Fördermittel für das Projekt zu beantragen; der spätere Betrieb des KV-Terminals wird daher ggf. aufgrund förderrechtlicher Bestimmungen öffentlich auszuschreiben sein.
Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Investor wird als Mitgesellschafter der gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft Pflichten im Zusammenhang mit der Planung, der Errichtung und dem Betrieb des KV-Terminals übernehmen und die Finanzierung des Projekts nach Maßgabe der Verträge sicherstellen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsmemorandum.
Die genaue Lage des geplanten KV-Terminals an der Bahnstrecke Nürnberg-Stuttgart östlich der Querung durch die BAB 7 ergibt sich aus dem Informationsmemorandum.
Die Auswahl des Investors erfolgt erfolgt (rein vorsorglich und ohne, dass sich der Zweckverband dadurch gesetzlichen Bestimmungen unterwerfen würde, sofern diese objektiv nicht anwendbar sind) gemäß den Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in einem zweistufigen Verfahren. Die Auswahl des Investors wird anhand preislicher und qualitativer Kriterien vorgenommen werden, die den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe ausgewählten fünf Bewerbern mitgeteilt werden. Der Zweckverband wird die fünf nach Maßgabe der nachfolgend mitgeteilten Kriterien und deren Gewichtung am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Einzelheiten ergeben sich aus dem Dokument "Bewertungsmatrix Eignung". Auf Grundlage einer Bewertung der indikativen Angebote anhand der Zuschlagskriterien wird eine weitere Reduzierung des Bieterkreises auf max. 3 Bieter für die Verhandlungen und die anschließende Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote vorgenommen. Die Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formulare aus dem Dokument "Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag" zulässig. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie haben eine Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe des Formblatts 2 anzugeben. Auch die Inanspruchnahme von Eignungsverleihern für den Nachweis der finanziellen oder fachlichen Leistungsfähigkeit ist zugelassen (§ 25 Abs. 3 KonzVgV). Eignungsverleiher müssen eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 7 einreichen. Einzelheiten zu den von Bewerbergemeinschaften und Eignungsverleihern vorzulegenden weiteren Unterlagen ergeben sich aus dem Dokument "Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag".
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Fehlen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. der Angebotsabgabe geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise, so kann der Auftraggeber entsprechend § 56 Abs. 2 VgV den Bewerber/Bieter/die Bietergemeinschaft auffordern, die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten Frist nachzureichen. Es besteht jedoch kein Anspruch der Bieter auf eine solche Nachforderung.
Es ist eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (s. Formblatt 1 des Dokuments Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag). Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren anzugeben, welche mit den für die Terminalentwicklungsgesellschaft bestehenden Leistungsanforderungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, welche die Planung, den Bau und den Betrieb von KV-Terminals mit einer Kapazität von mindestens 2 Ganzzügen (740 m) pro Tag betreffen, wobei auch der Ausbau bestehender KV-Terminals vergleichbar ist. Es genügt, wenn der Bewerber den Nachweis hinsichtlich der Teilbereiche Planung, Bau und Betrieb durch separate Referenzprojekte nachweist, solange sichergestellt ist, dass insgesamt zu jedem dieser Teilabschnitte mindestens zwei Referenzprojekte angegeben sind. Zumindest zwei Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung am Teilnahmewettbewerb die Betriebsphase erreicht haben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, die Leistung vollständig als eigene anzubieten, also ohne sich bezüglich bestimmter Leistungsteile auf einen Nachunternehmer/Eignungsverleiher zu berufen, muss er im Rahmen der Referenzen auch alle wesentlichen Leistungsteile selbst erbracht haben.
Sämtliche Referenzprojekte sind unter Verwendung des Formblatts 6 des Dokuments Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag anzugeben und zu beschreiben. Zu den Eignungskriterien vgl. auch das Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
Für jedes weitere Referenzprojekt in der EU, der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, das die Anforderungen nach Ziff. 1 erfüllt, erhält der Bewerber einen weiteren Punkt.
Sämtliche Referenzprojekte sind unter Verwendung des Formblatts 6 des Dokuments Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag anzugeben und zu beschreiben.
Für jedes genannte Referenzprojekt nach Ziff. 1, welches besonders innovative Planungsideen realisiert, erhält der Bewerber zusätzliche Punkte in der Bewertung, entsprechend der Anzahl vergleichbarer, besonders innovativer Referenzen.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, welches die organisatorisch-fachliche Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwurfsphase umfasst (Erstellung der Planunterlagen). Dabei kann es sich auch um eines der unter Ziff. 1 bereits benannten Projekte handeln.
Für jedes Referenzprojekt, welches die Umschlagsmenge von mindestens 2 Ganzzügen (740 m) pro Tag aufweist und die organisatorisch-fachliche Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland bis zum nachfolgend dargestellten Stand des Planfestfeststellungsverfahrens nachweist, erhält das Unternehmen weitere Punkte wie folgt:1 Punkt: Erstellung der Planunterlagen2 Punkte: Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens 3 Punkte: Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung ergangen.
Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes im Bereich KV-Terminals des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2025-2023 (alternativ, wenn für 2025 noch kein Jahresabschluss vorliegt: 2024-2022) .
Diese Erklärung ist unter Verwendung des Formblatts 5 des Dokuments Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag abzugeben.
Der Bewerber kann mit den zurückliegenden drei Jahresabschlüssen jeweils einen Mindestumsatz von EUR 40 Mio. im Bereich KV-Terminals nachweisen.
Umsatz des Bewerbers im Bereich KV-Terminals in den zurückliegenden drei Jahresabschlüssen: Umsatzentwicklung steigend: 3 Punkte, Umsatzentwicklung etwa gleichbleibend: 2 Punkte, Umsatzentwicklung zurückgehend, aber über 100 Mio. EUR: 1 Punkt, Umsatzentwicklung zurückgehend und darunter: 0 Punkte
Die in diesem Kriterium erreichten Punkte werden doppelt gewichtet, vgl. Bewertungsmatrix Eignung.
Der Bewerber erklärt, dass er bereits jetzt über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:- EUR 5,0 Mio. gegen Personenschäden;- EUR 10,0 Mio. gegen Sachschäden; und- EUR 10,0 Mio. gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen, oder eine solche Versicherung nach Zuschlag (nach näherer Maßgabe der Vertragsbedingungen) nachweisen wird.
Der Beiter hat Angaben unter Verwendung des Formblatts 3 des Dokuments Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag zu machen.
Die finanziellen Verpflichtungen des Investors im Zuschlagsfall werden in den Vertragsunterlagen festgelegt, die Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind. Siehe dazu auch die Informationen aus dem Informationsmemorandum.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder annehmen.
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Diese Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts 8 des Dokuments Formblätter und Hinweise Teilnahmeantrag abzugeben.
(2) Die Bedingungen werden sich im Übrigen im Einzelnen aus den Verträgen ergeben, die Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind. Siehe dazu das Informationsmemorandum.