-Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
-Nicht präqualifizierte Unternehmen: Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung
-Eigenerklärung zum ThürVgG
-und ggf. geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.