Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Maria-Magdalena beabsichtigt zwei der vier, auf der Nordseite des Grundstücks Achtern Born 127 befindlichen, ehemaligen Pastorate zu sanieren und die Kinder-, Jugend-und Familienhilfe der Freien und Hansestadt Hamburg umzubauen. Das Gebäudeensemble, welches neben den Pastoraten auch aus dem Gemeindezentrum besteht, steht unter Denkmalschutz. Das benachbarte Gemeindezentrum und deren Außenanlagen werden zurzeit saniert und zukünftig wieder neben der kirchlichen Nutzung als KL!CK Kindermuseum genutzt.
Die zu erbringenden Leistungen für die Projektsteuerung richten sich nach §2 AHO Heft 9. Es wird beabsichtigt die Stufen 1-5 zu beauftragen. Der erste Abruf erfolgt über Stufe 1-2, danach wird stufenweise weiter beauftragt.Neben der Erarbeitung der Förderprogramme, die durch die Projektsteuerung erbracht werden muss, steht noch die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Objekt- und TGA-Planung aus sowie ggf. weitere Fachplaner oder Gutachter, die für das Projekt später notwendig sein werden. Diese Leistungen sind durch die Projektsteuerung als Besondere Leistung zu erbringen. Weitere Besondere Leistungen sind dem Preisblatt zu entnehmen.Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle Dokumentationen der Projektsteuerung obliegen.Der Bauherr ist zeitlich nur eingeschränkt verfügbar. Eine Projektleitung ist für das Projekt nicht vorgesehen.
Der Gesamtpreis gemäß Honorarermittlungsblatt ist maßgebend.
Die Bieter müssen mit ihrem Angebot das für das Projekt vorgesehene Projektteam (inkl. der für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung jeweils vorgesehenen Person) vorstellen. Beim Zuschlagskriterium 2 werden die drei Aspekte Berufserfahrung, persönliche Referenzen und Qualifikation, der für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung jeweils vorgesehenen Person bewertet. Bei diesen drei Aspekten - einschließlich der persönlichen Referenzen - handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um Aspekte des Zuschlagskriteriums 2. Die persönlichen Referenzprojekte müssen in den letzten fünf Jahren begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Bei jedem dieser drei Aspekte können bis zu 5 Punkte erreicht werden. Insgesamt können beim Zuschlagskriterium 2 damit bis zu 15 Punkte erreicht werden.
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums 3 wird die Erarbeitung eines Projektkonzepts bewertet, in dem unter anderem dargestellt wird, wie die Aufgabenstellung effizient und zielgerichtet begonnen wird. Das Projektkonzept soll zunächst die konkrete Ausgangssituation nachvollziehbar analysieren. Das Konzept zum methodischen Vorgehen für die Leistungserbringung soll nicht abstrakt und/oder aus Lehrbüchern entnommen, sondern konkret und vorhabenbezogen, verständlich und plausibel erfolgen, originell und einfallsreich sein, wobei so detailliert wie möglich auf das konkrete Vorhaben, den vorhandenen Entwurf und die örtlichen Rahmenbedingungen einzugehen ist. In einem realistischen Rahmenterminplan sind die wesentlichen Leistungsmerkmale und Meilensteine zu benennen. Alle Aspekte einer effizienten Projektorganisation (jeweils unter besonderer Berücksichtigung der konkreten, vorhabenbezogenen Anforderungen für die zu erbringenden Leistungen) sollen in höchstem Maße realisiert werden und in ihrer Gesamtheit höchst unterschiedliche Instrumente bzw. Methoden abdecken. Die Projektorganisation soll ausführlich und plausibel beschrieben und durch ein projektspezifisches Organigramm unterlegt werden
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Vergabestelle keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.2. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.3. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.4. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Vergabestelle seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.5. Für die Ausführung der Leistungen gilt der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz
Elektronisch über das Vergabeportal
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert.
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Vergabestelle für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Vergabestelle vor.
Vorzulegende Nachweise:Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Vergleichbar sind Referenzen betreffend die Projektsteuerung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden insbesondere von Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Vergabestelle kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Unternehmen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über deren Abschluss im Auftragsfall