Werden die Mindestanforderungen nicht nachgewiesen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Diejenigen Angebote, die die geforderten Eignungsnachweise inkl. Mindestanforderung sowie alle geforderten Unterlagen enthalten, verbleiben in der Wertung.
Wir weisen darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber:innenfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse über die Vergabeplattform registrieren.
Nicht registrierte Bewerber:innen sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich als Bieter:in mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin verpflichten, Ihr Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem hier betroffenen Vergabeverfahren zu nutzen. (Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers diesbezüglich sind unerheblich.)