Die Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH beabsichtigt Reinigungsdienstleistungen für ihre angemieteten Büroflächen am Standort Berlin extern zu vergeben.
Die Reinigung umfasst die Unterhalts-, Bedarfs- und Sonderreinigung. Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Standortes sichergestellt werden.
Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, mit der einmaligen Option auf Verlängerung des Vertrages um weitere 2 Jahre (maximale Vertragslaufzeit entspricht 4 Jahre).
Die ausgeschriebenen Leistungen sind an o.g. Standort in den Etagen1.OG bis einschließlich 5.OG zu erbringen.
Die Bewertung des Preises erfolgt ausschließlich auf Basis des vollständig ausgefüllten Preisblattes im Dateiformat .xlsx. Änderungen an der Struktur des Preisblattes sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Gewertet werden die Gesamtkosten netto pro Jahr des Angebotspreises für die Unterhaltsreinigung gemäß eingereichtem Angebot.
Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen
Gewertet wird der netto Angebotspreis der Bedarfsreinigung gemäß Raumbelegungsplan für ein Jahr gemäß eingereichtem Angebot (Anlage 03, Tabellenblatt Preiszusammenstellung, Zelle C20).
Die Bewertung des Preises erfolgt ausschließlich auf Basis des vollständig ausgefüllten Preisblattes im Dateiformat .xlsx. Änderungen an der Struktur des Preisblattes sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots
Gewertet wird der Angebotspreis für Sonderreinigungen netto gemäß eingereichtem Angebot (Anlage 03, Tabellenblatt Preiszusammenstellung, Zelle C28).
Beurteilungsrelevant für die Bewertung ist die Umsetzung eines auf den konkreten Auftrag bezogenen Qualitätssicherungskonzepts. Das Konzept soll erkennen lassen, welche Maßnahmen der/die Bieter:in ergreift, um eine (gleichbleibend) hohe Qualität der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung für das ausgeschriebene Objekt sicherzustellen.
Nähere Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien zu entnehmen.
Die Auftraggeberin legt Wert auf eine qualitativ hohe Erfüllung der Aufgabe. Dies impliziert die Sicherstellung der Umsetzung der geforderten Leistungen. Ein effektiver, objektbezogener Implementierungsprozess, der Einsatz hochwertiger Reinigungsmaterialien und eine fundierte Einweisung der Mitarbeiter:innen sind entscheidend für die fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung.
Beurteilungsrelevant für die Bewertung ist daher das vom/ von der Bieter:in eingereichte, auftragsbezogene Implementierungskonzept. Die Bewertung des Implementierungskonzepts erfolgt anhand des eingereichten Fragekatalogs. Die genauen Bewertungsmatrix-Details sind den Vergabeunterlagen - Dokument 05_Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien sowie Dokument 04b_Fragenkatalog Implementierungskonzept zu entnehmen.
ESG-Kriterien stehen für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Sie dienen dazu, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu bewerten und umfassen Aspekte wie Umweltschutz, Arbeitssicherheit und ethische Unternehmensführung.Die Auftraggeberin erkennt die wichtige Bedeutung der ESG-Kriterien auch bei der Dienstleistungsvergabe an. Beurteilungsrelevant für die Bewertung ist daher die Umsetzung eines auf den konkreten Auftrag bezogenen Umwelt/ Nachhaltigkeitskonzepts.
Das Konzept soll erkennen lassen, welche Maßnahmen der/die Bieter:in über die bereits gestellten Mindestanforderungen hinaus ergreift, um eine umweltschonende und sozial nachhaltige Auftragsdurchführung für das ausgeschriebene Objekt sicherzustellen.
Die Vergabeplattform wird regelmäßig gewartet. Während derWartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster.
§ 15 Abs. 1 VgV: Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Im vorliegenden Verfahren ist eine Objektbesichtigung verpflichtend. Der/ die Bieter:in muss vor Ort die Bedingungen zur Leistungsausführung berücksichtigen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass vor Angebotsabgabe eine Objektbesichtigung durchgeführt wird.Objektbesichtigungen finden ausschließlich - nach vorheriger Terminabstimmung über die Vergabeplattform - in der Zeit vom 10.08.2026 bis 21.08.2026 jeweils zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr statt.Für die Terminabstimmung melden Sie sich bitte mindestens 3 Tage vorher über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform. Ihnen werden - sofern möglich - zwei Termine zur Auswahl angeboten. Der finale Termin der Objektbesichtigung wird anschließend bestätigt. Zur Objektbesichtigung sind maximal 2 Personen zugelassen.
Fragen, die sich aus der Objektbesichtigung ergeben, können ausschließlich über das Vergabeportal eingereicht werden.Angebote, die ohne Nachweis der Objektbesichtigung eingereicht werden (Nachweis wird am Tag der Besichtigung vor Ort ausgehändigt), können nicht berücksichtigt werden (zwingender Angebotsausschluss).
Verringerung Einsatz chemischer Reinigungsmittel, Verwendung von mind. 50% umweltfreundliche Reinigungs- und Pflegemittel, Kreislaufwirtschaft
Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zur Einhaltung aller zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, u.a. Jugendschutzgesetz sowie der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag für Gebäudereinigung.
Für die komplette Kommunikation zwischen Bieter:innen und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes des Deutschen Vergabeportals verwiesen.
Nähere Angaben hierzu sind den Vergabeunterlagen - hier Dokument 00_Angebotsaufforderung zu entnehmen.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle ist im Falle von Nachprüfungsverfahren verpflichtet die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Prüfinstanzen weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns bitte ggf. mit Angebotsabgabe konkret mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Berlin
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertreter:innen der Auftraggeberin durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Vorstehende Angabe gilt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Nachforderung. Nachgefordert werden nur Unterlagen, die die Eignung betreffen.Preisangaben gehören zu den Zuschlagskriterien und dürfen, sofern sie den Gesamtpreis beeinflussen nicht nachgefordert werden.Angaben die konkret als Zuschlagskriterien definiert wurden dürfen nicht nachgefordert werden.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen. Weitere verfahrens- und angebotsbezogene Ausschlussgründe (wie z. B. unzulässige Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen) sind detailliert in den Auftragsunterlagen / Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen) geregelt.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu RusslandAusschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils konolidierten Fassung (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Bestandteil der Anlage_04 Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen EU) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des/der Bieter:in für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu führen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Haftungsfall in Höhe von 3,0 Mio Euro sowie 500.000 Euro für das Schlüsselrisiko bzw. die Eigenerklärung des Versicherers zum Abschluss der entsprechenden Versicherung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Nachweis mittels ULV-Nr. oder AVPQ-Eintrag (Angabe von Zertifikatsnummer und Zugangscode erforderlich) ist zulässig.
Die Auftraggeberin behält sich vor im Rahmen der Zuschlagsentscheidung entsprechende Nachweise nachzufordern.
Unternehmensreferenzen (Anlage 04a)Darstellung von mindestens 3 mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren (die in diesem Zeitraum bereits zum oder noch zum Auftragsbestand der/desBieter:in gehören). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie mindestens folgende Anforderungen erfüllt:- Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung in einem Bürogebäude- Laufzeit von mindestens einem Jahr- Die zu reinigende Grundfläche der Unterhaltsreinigung des Referenzauftrages beträgt mindestens 2.355,29 m² (Dies entspricht 80% der regelmäßig zu reinigenden Grundfläche der hier ausgeschriebenen Leistung).Die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber:innen ausgeführt worden sein.
Darstellung Ausbildungsstand/ Sprachkenntnisse des zum Einsatz kommenden PersonalsDer/die Bieterin hat mittels Eigenerklärung die Qualifikation und die Sprachkenntnisse des zum Einsatz kommenden Personals verbindlich zu bestätigen.Mindestanforderungen:- Aufsichtsperson(en):o Objektleitung:- abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleiter oder Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung sowie- mindestens dreijährige Berufserfahrung als Objektleitung einer ähnlichen Immobilie.o Sprachniveau (Objektleitung und Vorarbeiter:in):- mindestens B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)- eingesetzte Reinigungskräfte:o mindestens angelernt mit 0,5 Jahre Berufserfahrung in der Unterhaltsreinigung von Gebäudeno Sprachniveau:- ausreichende Deutschkenntnisse zur Wahrnehmung von Sicherheits- und ArbeitsanweisungenDie Auftraggeberin behält sich vor im Rahmen der Zuschlagsentscheidung entsprechende Nachweise nachzufordern.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß dem beigefügten Anhang AVV Difu. Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Die Abgabe eines fundierten Angebots setzt eine vorherige Objektbesichtigung voraus. Der von der Vergabestelle gegengezeichnete Nachweis über die Durchführung der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen.
Angebote, die einen Einsatz von autonomen Reinigungsrobotern vorsehen oder darauf basieren, entsprechen nicht den Vergabeunterlagen und werden gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen.
Für die eingesetzte Objektleitung ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung ("Ü1") nach § 8 SÜG durchzuführen. Die/Der AN verpflichtet sich für die kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung notwendigen Angaben und Auskünfte seines Personals auf eigene Kosten.