1. Unternehmensreferenzen (Anlage 04a)
Einreichung von mindestens 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen (betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2), die in den letzten drei Jahren (Stichtag ab 01.01.2024) erfolgreich erbracht wurden oder aktuell noch laufen. Mindestens eine Referenz muss einen Kunden mit mehr als 100 Mitarbeitenden umfassen.
Die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber:innen ausgeführt worden sein.
2. Qualifikationsnachweis des Schlüsselpersonals
Der/die Bieter:in hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Schlüsselpersonen namentlich zu benennen und deren erforderliche Qualifikation verbindlich zu bestätigen.
- Betriebsarztperson: Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs und erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde gemäß § 4 ASiG. Für arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen sind die Anforderungen des § 7 ArbMedVV einzuhalten; insbesondere muss die eingesetzte ärztliche Person berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): mit der nach § 7 ASiG erforderlichen Qualifikation und sicherheitstechnischen Fachkunde
- Für Bedarfsleistungen einzusetzende weitere Fachkräfte: Eigenerklärung, dass bei Abruf fachlich geeignete Personen, insbesondere für Brandschutz, Betriebspsychologie, BGM und BEM, zur Verfügung gestellt werden können. Soweit für eine konkrete Leistung eine gesetzlich oder sonst verbindlich vorgeschriebene Qualifikation erforderlich ist, muss die eingesetzte Person diese Qualifikation erfüllen.
Die Auftraggeberin behält sich vor im Rahmen der Zuschlagsentscheidung entsprechende Nachweise nachzufordern.
3. Eigenerklärung zur Zwei-Standort-Sicherung (Anlage 04b)
Der/die Bieter:in hat verbindlich zu erklären, dass die Betreuung der Standorte Berlin und Köln entsprechend der Leistungsbeschreibung sichergestellt wird. Die Erklärung muss insbesondere die vorgesehene organisatorische Abdeckung beider Standorte, eine qualifizierte Vertretungsregelung sowie die Sicherstellung der erforderlichen Vor-Ort-Leistungen in Berlin und Köln erkennen lassen.