Einrichtung eines Qualifizierungssystems : Hochspannungsarbeiten Umspannwerke für Planung (Hochbau und Schaltanlagen), Lieferung Stahlkonstruktionen, Hoch-, Kabel-, Tiefbau und Montage.
Im Rahmen dieses Qualifizierungssystems werden Anbieter für die Errichtung von 110 kV Umspannwerken im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH (in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Unterfranken, Oberfranken und Oberbayern) für die Gewerke gem. Punkt 6 a1 des Präqualifikationssystem Allgemeine Verfahrensregeln Planung Hochbau und Punkt a2 Planung Hochspannungsschaltanlagen, Punkt a3 Stahlbau (Lieferung Stahlkonstruktionen), Punkt a4 Hochbau, Punkt a5 Montage Hochspannungsschaltanlage (Schaltanlage, Stahlkonstruktionen, Betriebsmittel usw.) im Hochspannungsbereich qualifiziert.Unternehmen die das Prüfungssystem erfolgreich abgeschlossen haben, werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. Sektorenverordnung SektVO aufgefordert (geeignet für Einzel- und Rahmenverträge). Der Preis ist hierbei nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind dann in den jeweiligen Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Die Leistungen sind in einem noch nicht bestimmten Wertumfang im/für das Versorgungsgebiet der N-ERGIE Netz GmbH (Bayern) zu erbringen.
Die Kommunikationssprache ist deutsch.
Zur Aufrechterhaltung der Präqualifikation hat das präqualifizierte Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Präqualifikation pro Objekt durch die N-ERGIE Netz GmbH alle vier Jahre nach der für dieses Objekt zuletzt erfolgten Präqualifikation bzw. der erfolgten jeweiligen Aufrechterhaltung der Präqualifikation einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Präqualifikation zu stellen. Die Präqualifikation steht als unter der auflösenden Bedingung, dass ein Unternehmen einen Antrag auf Aufrechterhaltung der Präqualifikation nicht fristgemäß stellt oder fristgemäß stellt, aber dieser von der N-ERGIE Netz GmbH abgelehnt wird.
Die Leistungen sind in einem noch nicht bestimmten Wertumfang im/für das Versorgungsgebiet der N-ERGIE Netz GmbH (Bayern in den Regierungsbezirken Mittelfranken, Unterfranken, Oberfranken und Oberbayern) zu erbringen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die N-ERGIE Netz GmbH behält sich gemäß § 51 SektVO das Nachfordern von Unterlagen vor, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die nachgeforderten Unterlagen müssen der N-ERGIE Netz GmbH innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen zugehen. Sollten die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der o.g. Frist vorliegen oder nicht den Anforderungen des PQ-Systems entsprechen, wird die N-ERGIE Netz GmbH eine weitere Frist von 21 Kalendertagen zur Einriechung der Unterlagen setzten. Sollten die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der zweiten gesetzten Frist vorliegen, wird die N-ERGIE Netz GmbH den Präqualifikationsantrag des Bewerbers auf Basis der vorhandenen Unterlagen bewerten.
Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Unterlagen/Fragebögen (die Fragebögen/Unterlagen nebst Anlagen sind vollständig auszufüllen):
Lieferantenselbstauskunftsbogen:Vordruck 1.1 Unternehmensdarstellung/Erklärung AntragstellerVordruck 1.2 AntragstellergemeinschaftVordruck 2 Erklärung NachunternehmereinsatzVordruck 3.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 124 GWB, § 46 SektVOVordruck 3.2 Selbstreinigungsmaßnahmen (sofern zutreffend)Vordruck 4 Eignungsleihe (sofern zutreffend) Vordruck 5 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend) Vordruck 6 Eigenerklärung über den Umsatz und BonitätVordruck 7 Darstellung der Referenzen Vordruck 8 Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576Vordruck 9 Verpflichtungserklärung DSGVOVordruck 10 Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder HandelsregisterVordruck 11 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und BeiträgenVordruck 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftVordruck 13 Einhaltung der Anforderungen aus Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)Vordruck 14 Anerkennung deutsches Recht und Anwendung der Sprache Deutsch im VertragsfallNachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass der Antragsteller bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Antragsteller bereit ist.
Die Haftpflichtdeckungshöhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vergleichbaren marktüblichen Versicherung muss pro Versicherungsfall für Gewerke a /Lose 2 UW Hochspannungsschaltanlage, 3 Stahlbau und 5 Montage Hochspannungsschaltanlage für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 5.000.000 sowie für Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR betragen. Für die Gewerke a / Lose 1 Planung Hochbau, 4 Hochbau sind folgende Deckungssummen erforderlich: für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 1.000.000 sowie für Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR.Der Antragsteller/die Antragstellergemeinschaft verpflichtet sich, die Versicherung über die Dauer der gesamten Präqualifikationszeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Erfüllung der Eignungskriterien gemäß Unterlagen/Fragebögen (die Fragebögen/Unterlagen nebst Anlagen sind vollständig auszufüllen):Fachpersonal Hochbau/Umspannwerke; Umspannwerk Hochbau Projektierung/Organisation; Fachpersonal für die Planung Hoch- und Tiefbau Umspannwerke.
Hoch- und Tiefbau Umspannwerke; Montagetätigkeiten in Umspannwerken; Hoch- und Tiefbau für Montagetätigkeiten in Umspannwerken; Montagetätigkeiten in Umspannwerken Korrosionsschutz; Montagearbeiten Umspannwerken Qualitätsmanagement; Montagetätigkeiten - erforderliche Nachweise/Zertifikate Allgemein; Planungsleistungen Hoch- und Tiefbau Umspannwerke; Fachpersonal für die Planung von Hochspannungsschaltanlagen in Umspannwerken; Planung von Hochspannungsschaltanlagen in Umspannwerken - Projektierung; Umspannwerk Stahlkonstruktionen; Lieferung von Stahlkonstruktionen für Umspannwerke - Qualitätsmanagement.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Bedingungen zumPräqualifikationssystem für die Beschaffung von Infrastruktur im Bereich der 110-kV Spannungsebene (siehe Anlagen zu dieser Veröffentlichung). Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.