Der Ausbau des Fernwärmenetzes der N-ERGIE Netz GmbH (NNG) ist ein zentraler Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung. Um die Wärmewende voranzutreiben und eine klimafreundliche Infrastruktur zu schaffen, sollen neue Fernwärmenetze geplant undumgesetzt werden. Ziel ist es, zusätzliche Gebiete an das Fernwärmenetz im Versorgungsgebiet der N-ERGIE anzuschließen und damit eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung sicherzustellen.Im Rahmen dieses Präqualifikationsverfahrens sollen Ingenieurbüros für diese Planungsleistungen ausgewählt werden, um gemeinsam den Netzausbau in den kommenden Jahren effizient und qualitätsgesichert voranzutreiben.
Im Umfang der Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 2021 sind enthalten:- Vorplanung- Entwurfsplanung- Instruktion / Genehmigungsplanung (ggf.)- Ausführungsplanung- Tragwerksplanung (ggf.)- Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe- Bauüberwachung- Abrechnung und DokumentationZusätzliche Leistungen sind zu beschreiben und können nach Anerkennung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet werden.Technische Spezifikationen/Systeme:- Heißwasser (Berechnungstemperatur: 140°C, Auslegungsdruck:22 bar)- Dampf- Verlegesysteme KMR und SMR- Einbindungen in andere Systeme wie beispielsweise Haubenkanaloder Schacht möglich.Bei der Planung müssen technische und rechtliche Vorgaben für den Netzausbau Fernwärme und die Vorgaben der N-ERGIE Netz GmbH hinsichtlich Planungsqualität und Kommunikation berücksichtigt werden.
Verlängerungsoption: 2 Jahre.
1. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Bewerbungen zwei Bewerbungsbögen erstellt. Diese sind für die Einreichung der Bewerbung zu verwenden. Diese Bewerbunsgsbögen mit den dazugehörige Anlagen stehen unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung. Nur die Informationen entsprechend der Vorgaben im Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Verweisungauf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. 2. Bei der Vergabestelle nicht registrierte Bewerber sind selbstständig verantwortlich, dass sie sich über Aktualisierungen der Bewerbungsunterlagen und Beantwortungen von Fragen über denveröffentlichten Link informieren.3. Die Veröffentlichung dieses Präqualifikationssystems hat eine Laufzeit bis zum 16.06.2029. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine Bewerbung jederzeit eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die ersten Aufforderungen zur Angebotsabgabe in der KW 30 / 2025 zu versenden. Um an diesem ersten Verhandlungsverfahren teilzunehmen, ist die Abgabe der Bewerbung bis spätestens 21.07.2025 erforderlich.4. Die Bewerbungen können in der Plattform Deutsches Vergabeportal hochgeladen werden oder per E-Mail gesendet werden an: marion.wirth@n-ergie.de
E-Mail: marion.wirth@n-ergie.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nachAbsendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbarsind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen nach, sofern eine mögliche Gesamtzulassung des Bewerbers auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente ersichtlich wurde.
Unternehmen werden nur dann präqualifiziert, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich mindestens ein Mitarbeiter mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Planer im Unternehmen verfügbar ist. Dieser Mitarbeiter muss über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über gleichwertige Abschlüsse eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Versorgungsingenieur oder in gleichwertigen Fachrichtungen verfügen.
Deckungssumme mind. 1 Mio. Euro.
Mittlere Anzahl technischen Mitarbeiter der letzten 3 Jahre im Bereich Planung Ingenieurbauwerke Fernwärmenetze mit akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über gleichwertige Abschlüsse eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in der Fachrichtung Ingenieurwesen (z.B. Bauingenieurwesen oder Versorgungstechnik) oder in gleichwertigen Fachrichtungen.Gewichtung: 10,0 %Wertung:0,0 P = bis einschl. 1 Techn. MA10,0 P = ab 6 Techn. MA
Drei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:Erdverlegte Fernwärmeleitungen (HOAI Leistungsphase 2 - 8)Leistungszeitraum: Beginn Planungsleistungen nicht vor 2017 und Abschluss der Bauleistungen nicht nach 1. Quartal 2025.Weitere technische Anforderungen:- Übergänge von Stahlmantelrohr auf Kunststoffmantelrohr- Arbeiten an asbesthaltigen Fernwärmerohrsystemen- Tragwerksplanungen für Stahlbetonbauwerke (Fernwärmeschächte)- Gebäudeleitungen inkl. rohrstatische Berechnung- Fernwärmehausanschlüsse- Arbeiten an Haubenkanälen und Ortbetonkanälen inkl. Rohrstatik, auch im Bestand.R1: Planung Fernwärmeleitung bis DN 100R2: Planung Fernwärmeleitung bis DN 250R3: Planung Fernwärmeleitung über DN 250Gewichtung je Referenz: 30,0 %Wertung je Referenz:14,0 % = Mindestanforderung erreicht10,0 % = besondere Leistungen der LP8 (HOAI Anlage 12,insbesondere Örtliche Bauüberwachung) mit erbracht1,0 %= jede weitere technische Anforderung (max. 6%)Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:a.) Bezeichnung des Objektes.b.) Auftraggeber / Referenzgeber.c.) Ort der Ausführung.e.) Ausführungszeiten: Leistungsbeginn, Fertigstellung.d.) Gesamte geplante Leitungslänge.e.) Rohrdurchmesser in DN.f.) Verlegesystem.g.) Höhe der Gesamtkosten.h.) Stichwortartiger Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und Angaben zum Erfüllungsgrad der Anforderungen.
Mängelansprüchebürgschaft: 5 % der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge der Gesamtabrufe im Zeitraum von 2 Jahren.
Es gelten die §§ 650t bis 650p BGB, aktueller Stand. Ausgenommen hiervon ist die Regelung des § 650q Satz 2. Nachtragsleistungen werden analog eines Pauschalvertrages mit vereinbarten Pauschalpreisen oder nach Aufwand zu den vereinbarten Verrechnungssätzen vergütet.