Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Grundsätzliche Leistungsfähigkeit Bestätigung der Anlage A-09 Punkt 3:
Erklärung nach § 123, 124 und 125 GWB (Musskriterium) a) Wir erklären, dass keine zwingenden und fakulativen Ausschlussgründe nach § 123 bzw. 124 vorliegen. b) Wir informieren auf einem beiliegneden Dokument über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; c) Wir bestätigen auch, dass für einen evtl. Nachunternehmer keine Ausschlussgründe vorliegen.
(Musskriterium) Punkte
2. Drei vergleichbare Referenzen siehe Mindestanforderungen Anlage A-04(Musskriterium) wie folgt:
Es sind drei qualifizierte, abgeschlossenen sowie mit der ausgeschriebenen Leistung in Art/Größe vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Referenzen für die Lieferung von Leiterseilen vom Typ Al/St 265/35 (ACSR) gemäß der beiliegenden Spezifikation für die Freileitungsseile vom 24.03.2025 anzugeben, die bei vergleichbaren Verteilnetzbetreibern oder bei Übertragungsnetzbetreibern innerhalb der EU betrieben werden.
Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführte Referenz sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit der geforderten Leistung vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Antragsstellers zum Leistungsbild / zu den Leistungsbildern schließen lassen.
Alle Referenzen müssen folgendes mindestens erfüllen:
- Lieferung für das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (110- bis 380-
kV)
- Lieferung an einen Verteilnetzbetreiber/Übertragungsnetzbetreiber in
der EU
- Gelieferte Menge gem. beiliegender Spezifikation >100 km
Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren (2020-2025) umgesetzt und im besten Fall bereits abgeschlossen worden und in den Regelbetrieb übergegangen sein. Sollte das Referenzprojekt noch nicht abgeschlossen sein, bitte wir Sie den voraussichtlichen Termin der Inbetriebnahme mit anzugeben.
Die geforderte Menge von drei qualifizierten Referenzen stellen ein Musskriterium dar.
3. Arbeitsssicherheit: Anerkennung der Anlage AGU zur Arbeitssicherheit (Musskriterium) 4. Bestätigung, das Werksaudits und -abnahmen möglich sind (Musskriterium).
Weitere Details hierzu siehe Teilnahmeunterlagen insbesondere Anlage A-09 Vorlage Eigenerklärung.
Es können maximal 100 Punkte bei den Teilnahmebedingungen erreicht werden
Musskriterium: Die Nichterfüllung dieser Punkte ist ein Ausschlusskriterium.