Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in den Objekten der Auftraggeberin (AG) befindlichen Beleuchtung.
Los 1: Tausch der Beleuchtungstechnik gegen moderne LED-Technik an den Standorten Barmbek, Dehnhaide, Lokstedt und HarburgLos 2: Tausch der Beleuchtungstechnik gegen moderne LED-Technik in Büro- und Gruppenräumen am Standort Neugraben.Los 3: Erneuerung älterer LED-Bestandsbeleuchtung der in den Standorten Alstertal, Neuallermöhe und Winterhude sowie anteiliger Tausch sonstiger Beleuchtungstechnik gegen morderne LED-Technik in Winterhude; Der Umfang der Lose betrifft ebenfalls bei Bedarf die Erneuerung und Ergänzung der vorhandenen KNX-Steuerung, die entsprechend zu erweitern ist, teilweise im laufenden Betrieb (unter Publikumsverkehr).
Die Standorte sind in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen genannt.
Gesamtnettopreis für Lieferung und Dienstleistung
Die Auftraggeberin behält sich gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV vor, fehlende Unterlagen nicht nachzufordern.
Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder alternativ Vorlage einer gültigen und nachprüfbaren Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungssystem (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/, sofern die dort hinterlegten Nachweise die geforderten Angaben vollständig abdecken. Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen bleiben weiterhin vorzulegen)
Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzaufträge über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (nebst Benennung von Person und deren Erreichbarkeit (telefonisch und per E-Mail) anzugeben
(3) Alle Leistungen werden nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet, Dienstleistungen werden nach Stundenlöhnen vergütet, Lieferleistungen nach Einheitspreisen. Alle Preise sind als Nettopreise zu kalkulieren, die Mehrwertsteuer ist mit dem gültigen Prozentsatz gesondert auszuweisen und erst in der Gesamtsumme dieses Gewerkes zu erfassen. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach einem vom Unternehmer aufzustellenden prüfbaren Aufmaß unter Zuordnung der LV-Positionen entsprechend § 14 und 15 VOL/B neueste Fassung. Die jeweiligen Aufmaße sind den entsprechenden Abschlagsrechnungen beizulegen.
(1) Für die Vertragserfüllung kann die AG eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangen. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge werden auf volle 10,00 Euro nach unten abgerundet. (2) Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die AG zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Leistet der AN keine Abschlagszahlungen, behält die AG die Sicherheit von der Abrechnungssumme ein.(3) Die AG gibt die Sicherheit nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche frei, wenn während dieser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt. (4) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des beauftragten Angebots des AN im Vergabeverfahren. Zusätzliche Kosten und Preiserhöhungen sind ausgeschlossen. (8) Kommt der AN seinen Pflichten zur Vorlage von Unterlagen bzw. Nachweisen nicht vollständig nach, ist die AG berechtigt, je fehlender Unterlage - auch für vom AN eingesetzte Nachunternehmer - einen Betrag von 4.000,00 EUR einzubehalten.
(1) Es gelten die im angehängten Terminplan genannten Einzelfristen für die Ausführung. Die Auftraggeberin behält sich vor, in der Anlage nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.(2) Nach Zuschlag erfolgt eine technische Klarstellung und Bestellfreigabe innerhalb von zwei Wochen. Die tatsächlichen Ausführungsfristen konkretisieren AG und AN unmittelbar nach Beauftragung. Die Lieferzeit beträgt max. 6 Wochen nach technischer Klarstellung/Zeichnungsfreigabe, so dass die Montagezeit spätestens 6 Wochen nach Klarstellung/Zeichnungsfreigabe beginnt.
Der Bieter macht Angaben gemäß §§ 45 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtnettoumsatz des Bieters und den Nettoumsatz für die mit der Ausschreibung geforderten Leistungen vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Hierbei ist ein Mindestjahresumsatz für das Unternehmen von EUR 550.000,00 je abgeschlossenes Geschäftsjahr gefordert.Zum Nachweis kann der Bieter ebenfalls auf eine entsprechende Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungssystem verweisen, soweit die geforderten Eignungskriterien dort abgebildet sind.
Der Bieter macht Angaben gemäß §§ 45 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtnettoumsatz des Bieters und den Nettoumsatz für die mit der Ausschreibung geforderten Leistungen vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Hierbei ist ein Mindestjahresumsatz für Los 3 von EUR 250.000,00 je abgeschlossenes Geschäftsjahr gefordert. Zum Nachweis kann der Bieter ebenfalls auf eine entsprechende Eintragung in einem anerkannten Präqualifizierungssystem verweisen, soweit die geforderten Eignungskriterien dort abgebildet sind.