| Projekt: | 20114_Ko | 20114_Kolping_Jugendwohnen |
| LV: | 3.19.2_E | 3.19.2_Einbaumöbel |
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Titel
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Bezeichnung
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1 |
Schreinerarbeiten |
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1.1 |
Bewohnerzimmer |
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1.1.1 |
Bewohnerzimmer West 2.-5.OG |
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1.1.2 |
Bewohnerzimmer Ost 2.-5.OG |
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1.1.3 |
Wohngemeinschaft WG 2-4 |
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1.1.4 |
Wohngemeinschaft WG 1, rollstuhlgerecht |
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1.2 |
Sonstiges |
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1.3 |
Taglohnarbeiten |
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1.4 |
Werkplanung + Dokumentation Sonstiges |
| Projekt: | 20114_Ko | 20114_Kolping_Jugendwohnen |
| LV: | 3.19.2_E | 3.19.2_Einbaumöbel |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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ZTV Allgemein
?????????ZTV Allgemein
1 Allgemeine Hinweise Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart. Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart. Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten. Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten. 2 Baustelleneinrichtung 2.1Flächen der Baustelleneinrichtung Als Vereinbarung zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur ausdrücklich benannte und zugesagte Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus Gründen des Bauablaufs erforderlich wird. 2.2 Zusätzlicher Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung Der AN überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der an ihn beauftragten Leistungen zusätzlich zu den vom AG etwaig zur Verfügung gestellten Flächen weitere Baustelleneinrichtungsflächen für Verkehr, Zuwegung, Logistik, Lagerung oder Personalunterkünfte benötigt. Werden private Flächen wie Nachbarland und/oder öffentliche Flächen wie Straßen und Wege zusätzlich als Einrichtungsfläche vom AN benötigt, so trägt der AN sämtliche erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren. Soweit keine gesonderte Positionen hierfür im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist, sind die betroffenen Aufwendungen in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 2.3 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen. 2.4 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden oder reichen deren Kapazitäten für den Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich der AN im Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen. 2.5 Arbeitsgerüste Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-3,60 m über OKF sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind. 2.6 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen. 2.9 Bauzwischen- und Montagezustände Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage. 2.10 Baustelleneinrichtung Aufbau, Vorhaltung und Abbau der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren, soweit sie nicht in besonderen Ansätzen erfasst sind. 4 Planung 4.1 Vorleistungen des AG Der AG hat Planungsleistungen in mindestens solchem Umfang erbringen zu lassen, wie sie den Auslobungsunterlagen beigefügt sind. Der AN prüft diese und teilt eventuelle, bei verantwortlicher Prüfung der Unterlagen bereits zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbare Bedenken gegen die AG-seitige Planung mit Angebotsabgabe mit. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber alle erforderlichen Planunterlagen per PDF in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Sobald Mängel oder Fehler an der Planung vom Auftragnehmer festgestellt werden oder dieser Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hegt, ist er nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, dieses unverzüglich der örtlichen Bauaufsicht schriftlich mitzuteilen und evtl. Vorschläge zur Behebung einzureichen. Planprüfung, Maßgenauigkeit, Toleranzen Die ordnungsgemäße Ausführung aller Arbeiten macht es erforderlich, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten sämtliche Pläne durcharbeitet, unter Zuhilfenahme des LVZ und der gestellten Planunterlagen. Verantwortlich zu prüfen ist, ob die Maße am Bau mit den Maßangaben im LVZ bzw. in den Planunterlagen übereinstimmen. Für die Maßgenauigkeit sind die Angaben der VOB und der darin verankerten DIN-Normen maßgebend, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gefordert wird. Unstimmigkeiten sind vor Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer verantwortlich zu klären. Maßabweichungen des Baukörpers, die zu Änderungen der Planungsgrundlage führen, sind unverzüglich den Planern und der Bauleitung bekannt zu geben. Der AN erstellt örtliche Aufmaße als Grundlage seiner Planungen, Bestellungen, Fertigungen und Montagen. Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers Sind im Leistungsverzeichnis Werkstattzeichnungen und oder statische Nachweise gefordert, so gelten die nachfolgenden Anforderungen in Bezug auf Qualität und Leistungsumfang. Die Zeichnungen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LVZ und Projekt erforderlich sind. Weiterhin sind alle Angaben zu machen, die Einflüsse auf anschließende Gewerke oder Fremdleistungen beinhalten. Insbesondere sind folgende Inhalte umfänglich darzustellen: · Lage, · alle statisch relevanten Anschlüsse, Verbindungen, Halterungen, Befestigungen, Absteifungen, Verankerungen, Auflager, · Detailausbildungen, · Höhen bzw. Anschlusshöhen, · Fugenplan und -arten, Stöße, Teilungen, Verlegerichtungen, · Aufteilungen, Befestigungspunkte und -linien, · Querschnitte, Dimensionierungen, Bemaßungen, · Revisionsöffnungen, · Dehnungs- und Montagestöße, · Montagelastfälle, Bau-, Transport- und Zwischenzustände, · Einbauabfolge, · Lasthaken und -ösen/ Anhängelasten, · Fenster-/Tür- und Stücklisten, · bauphysikalische Anforderungen und Berechnungen, · Brand- und schallschutztechnische Anforderungen. Zur Werkstatt- und Montageplanung gehört - soweit erforderlich - auch die Erstellung einer prüffähigen Ausführungsstatik mit allen erforderlichen statischen Nachweisen als Einzel- und Systemnachweise, die rechtzeitig zur Prüfung einzureichen sind. Bei der Planung sind die hohen gestalterischen Anforderungen des AG höher zu werten als die Effizienz des Materialeinsatzes des AN. Material- oder verschnittoptimierte Planungen sind nicht akzeptabel, wenn damit gestalterische Einschränkungen einhergehen. Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Eventuell vom AG in den Ausschreibungsunterlagen oder Plänen getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren. Diese Ausführungsunterlagen sind den Planern zur Durchsicht vorzulegen. Die Vorlage erfolgt in Papierform 3-fach als DIN A3 Format.Erst nach Freigabe der Planunterlagen durch die Planer darf die Ausführung aufgenommen werden. Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk. Arbeiten, die nach nicht genehmigten Unterlagen ausgeführt werden, werden als Leistungen ohne Auftrag abgelehnt. Leistungen ohne Auftrag werden nicht vergütet, vom Unternehmer kann nicht der Einwand der ungerechtfertigten Bereicherung geltend gemacht werden. Für Verzögerungen in der Detailgestaltung, welche der Auftragnehmer durch nicht diesem LVZ entsprechende Details oder durch schleppende Bearbeitung und dergleichen verschuldet, kann von diesem keine Verzögerung der geforderten Termine abgeleitet werden. Mit der Ausführung kann erst nach Genehmigung der Konstruktionszeichnungen begonnen werden. Die Vorlage der Konstruktionszeichnungen durch den AN hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Termine eingehalten werden können. Nach Prüfung und Freigabe der Konstruktionszeichnungen als Werkstattplanung sind Ausführungszeichnungen zu erstellen. In die Ausführungszeichnungen müssen alle durch den Prüfvorgang definierten Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen eingearbeitet werden. Weitere, nicht durch den Prüfvorgang verursachten Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen dürfen nur nach Abstimmung mit den Planern in die Ausführungszeichnungen eingearbeitet werden und müssen indiziert werden. Die Ausführungszeichnungen sind unverzüglich nach Freigabe zu bearbeiten und per PDF in digitaler Form zu verteilen. Die beschriebenen Planungs- und Vervielfältigungsleistungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, soweit hierfür keine gesonderte Vergütungsposition vorgesehen ist. Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht und von seiner Planungsverantwortung. Diese bleiben unberührt. 8 Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen. 9 Bauausführung/Leistungsumfang 9.1 Aufmaß und Maßabweichungen Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur Geltendmachung von Mehraufwendungen. Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige Bauteile oder Öffnungen. 9.2 Demontagen/Erneuerung Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN. 9.3 Sachbearbeiter des Auftragnehmers Während der Dauer der gesamten Bauarbeiten muss ein leitender und mit allen Vollmachten versehener Bauführer des Auftragnehmers täglich am Bau erreichbar sein. Der zuständige Bauführer muss vor Inangriffnahme der Arbeiten dem Auftraggeber schriftlich namentlich bekanntgegeben werden. Es ist unbedingt anzustreben, dass die Bauführung bis zur Abnahme stets von der gleichen Person wahrgenommen wird. Eine gesonderte Vergütung für die Bauführung einschl. technische und kaufmännische Hilfskräfte erfolgt nicht. Es ist ein deutschsprachiger Fachbauleiter gefordert. 9.4 Aufmaß/Abrechnung Die Rechnungen, Nachweise und Aufmaße müssen sich exakt auf die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen und Ordnungszahlen beziehen sowie deren Gliederung einhalten. Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen. 10 Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren. 11 Stundenlohnarbeiten 11.1Abforderung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen, 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe, 3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen. Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. 11.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! 11.3 Vergütung von Stundenlohnaufwendungen Nicht vergütet werden · Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. Ä.), · Überstundenzuschläge, · Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung, · Materialtransport, Gerätetransport, · sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä. Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich: · Lohn- und Gehaltskosten, · alle Sozialkosten, · Erschwernis- und sonstige Zuschläge, · Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.), · Wagnis und Gewinn. Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung. 12 Technische Kontrollen Teilleistungen, die zur Gesamtabnahme nicht mehr zugänglich oder einsehbar sind, müssen durch technische Kontrollen eingesehen werden. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bzw. die Planer für Leistungen, die nachträglich nicht mehr zugänglich sind, zu entsprechenden technischen Kontrollen aufzufordern. Der AN ist verpflichtet, die Bauleitung des AG zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechenden Leistungsstände zu informieren, damit die technischen Abnahmen organisiert und ohne Störungen des Bauablaufs durchgeführt werden können. Sollte der AN diese Mitwirkungs- und Hinweispflichten nicht erfüllen, behält sich der AG vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem AN weiterbelastet. Die technischen Kontrollen gelten lediglich als Bestätigung des Leistungsstands und haben nicht den rechtsgeschäftlichen Status einer Abnahme. 13 Verbrauchskosten/Versicherung 13.1 Baustrom /Bauwasser Baustrom- und Bauwasserverbrauchskosten werden vom Auftraggeber gegen einen Pauschalvergütung von zusammen 0.25 v. Hundert der Netto-Abrechnungssumme während der Dauer der gesamten Bauzeit zur Verfügung gestellt. 13.2 Bauwesensversicherung Für das Objekt ist eine Gesamtbauwesenversicherung durch den Auftraggeber abgeschlossen. Der Auftragnehmer zahlt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 0.25 v. Hundert der jeweiligen Nettoabrechnungssumme an den Versicherungsnehmer (Auftraggeber). Der Betrag ist nach Aufforderung des Versicherungsnehmers zu zahlen, er wird spätestens an der Schlussrechnung abgezogen. Sofern der Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, ist diese vom Auftragnehmer zu tragen, sofern der Schaden in seinem Gefahrenbereich eintritt. Diese wird spätestens bei der Schlussrechnung abgesetzt. Der Auftragnehmer hat sich über den Versicherer, die näheren Versicherungsbedingungen, insbesondere über den Umfang des Versicherungsschutzes beim Auftraggeber zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm als Versicherten nach dem Versicherungsvertrag obliegenden Pflichten, insbesondere Anzeigepflichten, zu erfüllen. Der Versicherungsnehmer (Auftraggeber) ist nicht verpflichtet, Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Lehnt der Versicherungsnehmer die Geltendmachung von Ansprüchen ab, so hat er den Auftragnehmer auf Verlangen zu bevollmächtigen, die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu verfolgen. In jedem Fall gehen die Kosten der Geltendmachung von Ansprüchen im Interesse des Auftragnehmers zu dessen Lasten. 14. Detailterminplan Der Auftragnehmer hat entsprechend der Frist in den besonderen Vertragsbedingungen nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf Grundlage der in den besonderen Vertragsbedingungen geforderten Ausführungsfristen bzgl. seiner auszuführenden Leistungen zu erstellen, in dem die jeweils bautäglich vorgesehene Mannstärke nebst Geräteeinsatz nachvollziehbar ist und mit Blick auf einen zeitgerechten Bauablauf kontrolliert werden kann. Vergütung in gesonderter Position. 15. Ausführungsunterlagen: Der AN erhält die Ausführungszeichnungen und Regeldetails vom AG digital als pdf-Datei. Die Ausführungsunterlagen sind auf der Baustelle während der Leistungsausführung des AN vorzuhalten - in Papier- oder digitaler Form (mittels Tablets).. 16. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Entsprechend der Baustellenverordnung BaustellV ist vom Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt: Die durch den SiGeKo gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung aufgestellte Baustellenordnung ist für alle Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer hat seine Meldepflichten gegenüber dem SiGeKo unabhängig von seinen evtl. Meldepflichten gegenüber der örtlichen Bauleitung und gegenüber Behörden zu erfüllen. Der SiGeKo hat beratende Funktion. Er ist jedoch befugt, die Ausführung von Arbeiten zu unterbrechen, wenn Unternehmen die Unfallverhütungsvorschriften und sonstige für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen nicht einhalten. Durch den SiGeKo erfolgt eine Einweisung eines bevollmächtigten qualifizierten Ansprechpartners des Auftragnehmers in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan). Eine Unterweisung der Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. evtl. Nachunternehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 12 ist Sache des Auftragnehmers. Die Einweisung in den SiGePlan und die Teilnahme an den Sicherheitsbegehungen des SiGeKo gehört zu den Nebenleistungen des Auftragnehmers. 17. Baustellenbesprechungen: Ein bevollmächtigter Vertreter des AN hat während der eigenen Ausführungszeit an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Dieser/diese muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Auftragnehmer hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 18. Bauablauf/Abschnittsweise Ausführung Folgender Bauablauf ist vorgesehen. Direkt nach Abruf des Ausführungsbeginns Ausführung der Werk- und Montageplanung und Einreichung beim AG, Architekten zur Prüfung bzw. Abstimmung. -Unterbrechung infolge Prüfvorgang Werk- und Montageplanung durch AG/Architekten 2 Wochen Sodann Ausführung der Leistungen wie folgt. -Produktion Einbaumöbel -Montage Einbaumöbel Von einer kontinuierlichen Weiterarbeit kann insoweit nicht ausgegangen werden. Die vorstehend beschriebene zeitversetzte Ausführung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in gesonderter Position vorgesehen. |
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ZTV Tischlerarbeiten
?????????Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Tischlerarbeiten 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: · BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau · BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., · BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, · bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., · GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., · ift Rosenheim GmbH, · Informationsverein Holz e. V., · IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., · RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., · ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., · VdS Schadenverhütung GmbH, · VFF: Verband Fenster + Fassade, · WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. 2Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß auf der Baustelle auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: · Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, · Detailplanung für Möblierung, Einbauten und Geräte einschließlich Listen über alle Beschläge, Ausschnitte, Steckdosen, Beleuchtung, Kabel und Leitungen (verdeckt geführt), Schaltungen, · Übersichtszeichnungen aller Möbel mit Darstellung der Aufteilung und Eintragung aller Beschläge. Vom AN ist im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durchzuführen; soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Allgemeine Hinweise Werden dem Angebot ausländische Fabrikate zugrunde gelegt, sind Güte- oder Gleichwertigkeitsnachweise nach deutschen Normen von einer amtlich anerkannten Materialprüfstelle mit Angebotsabgabe vom AN zu übergeben. Nicht genormte bzw. nicht zu genormten Materialien gleichwertige Materialien sind unzulässig. Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden. Alle Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen, Kunststoffabdeckkappen gelten nicht als verdeckte Befestigung. Alle Werkstoffe und Materialien für den Innenbereich sind vor dem Hintergrund der Anforderung der weitestgehend möglichen Freiheit von Gerüchen und Ausgasungen zu wählen. Dauerhafte Geruchsbelästigungen durch eingebaute Materialien und Stoffe gelten als wesentlicher Mangel. 3.2Stoffe/Materialien/Anforderungen 3.2.1Oberflächen, Furniere Sämtliche Leistungen sind oberflächenfertig zu übergeben, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich abweichend beschrieben. 3.2.2Einbaumöbel Für alle Möbel sind unterseitig kunststoffbeschichtete, belüftete Sockelblenden in Dekor nach Wahl des AG, mit höhenverstellbaren Füßen vorzusehen. Sockelblenden sind so auszuführen, dass alle unterseitigen, bodennahen Schnittkanten mit Kunststoffleimern verdeckt werden, um eine Wasseraufnahme über offene Stirnflächen von Holzwerkstoffen zu verzögern bzw. zu erschweren. Seitliche und obere Anschlüsse von Einbaumöbeln sind mit Deckleisten, die örtlich an vorhandene Wände anzupassen sind, auszuführen. Dauerelastische Versiegelungen sind zu diesem Zweck nur auf ausdrückliche Anforderung hin zulässig. Die Aufwendungen sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Alle Türen von Einbaumöbeln erhalten qualitativ hochwertige Federtopfbänder mit Schließdämpfung. Pop-up-Beschläge kommen als eingebohrte, möbelseitenintegrierte Beschläge (nicht als aufgeschraubte Beschläge) zur Ausführung. Standardmäßig sind Möbelschlösser als Sicherheitsschlösser (nicht als Buntbartschlösser) mit Rosettenabdeckung vorzusehen. 3.2.3Küchen/Teeküchen Alle Türen erhalten Edelstahl-Topfbänder mit gedämpftem Federrücksteller. Alle Auszüge erhalten kugelgelagerte Metallauszüge, gedämpft selbstschließend. Soweit zwischen Oberkante Oberschrank und (Abhang-)Decke nicht mehr als 30 cm Abstand verbleiben, ist der Zwischenraum vom AN mit einer Blende zu schließen. Die Aufwendungen sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. 3.2.3.1Geräte in Teeküchen Geräte in Teeküchen sind von einem Hersteller mit mindestens 10-jähriger Ersatzteilbeschaffungsgarantie und mit herstellerveranlasstem Vor-Ort-Werkskundendienst vorzusehen. Alle Einbaugeräte für Küchen und Teeküchen müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A+++ entsprechen soweit an anderer Stelle nicht abweichend beschrieben. Sichtbare Bedienblenden der Geräte sind standardmäßig in gebürsteter Edelstahloptik auszuführen. Geschirrspül- , Kühlschränke und Backöfen sind als Einbaugeräte anstelle von Unterbaugeräten auszuführen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Die technischen Anschlussleistungen (Sanitär/Elektro) für die Einbau-geräte/Beleuchtungen etc. sind die Leistungspositionen mit einzukalkulieren. Schnittstelle zur bauseitigen Elektroinstallationen sind die Steckdosen, Abwasser- und Wasseranschlussventile. 3.2.4Verglasungen Die Kanten nicht gerahmter Scheiben sind generell zu bearbeiten. Bei ESG-, VSG- und Floatglas-Scheiben werden die Kanten feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. 4.1 Sonstige Angaben zur Bauausführung 4.1.1 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 4.1.2 Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. 4.1.4 Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 4.1.7 Muster Vom AN sind nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Fertigungsbeginn Farb-/ Oberflächenmuster der Schichtstoffoberflächen nach Wahl des AG jeweils in DIN A4-Größe zu liefern. Ferner sind Muster für die Beschläge (Griffe, Topfbänder, etc.) vorzulegen. Die Vergütung erfolgt in gesonderter Position. 4.1.8 Silikon/elastischer Dichtstoff Es ist ein neutral vernetzendes Silikon im Farbton nach Wahl des AG zu verwenden, Dichtstofffugen im Anschluss an verputzte bauseitige Bauteile sind überstreichbar auszuführen. 4.2 Besondere Angaben zur Baustelle 4.2.1 Baustelleneinrichtung: Es besteht keine Möglichkeit, im Gebäude Räume für Materiallagerung, Aufenthalt usw. zu benutzen. Alle erforderlichen Räume sind vom Auftragnehmer in Form von Container, Bauwagen o.ä. zu stellen. Der genaue Standort ist mit der Bauleitung abzustimmen. Grundsätzlich sind alle Aktivitäten an der Baustelle für Materialanlieferung und Materiallagerung mit der örtlichen Bauleitung zu koordinieren. Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle steht kein Kran zur Verfügung. Anschlüsse Wasser, Strom Es wird auf jedem Geschoss ein Baustromunterverteiler mit folgenden Anschlüssen bereit gestellt: CEE Steckdosen abgesichert 16, 32 A Schucosteckdosen Wasseranschluss wir nur am Haupt-Bauwasseranschluss bereit gestellt. Lage: Erdgeschoss. 4.2.2 Beleuchtung Vom Auftraggeber wird keine Arbeitsplatzbeleuchtung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat die zur Durchführung seiner Arbeiten erforderliche Beleuchtung entsprechend den einschlägigen Bestimmungen(Unfallverhütung, Arbeitsstättenrichtlinien etc.) einzurichten und zu betreiben. Kosten werden dafür nicht gesondert vergütet. Notwendige Sicherheitsbeleuchtung der Fluchtwege/Verkehrswege werden bauseits eingerichtet. 4.2.3 Vermessungsleistungen Meterrisse in den Geschossen (je Geschoss 1 Plakette) werden vom Auftraggeber vorgesehen. Die Meterrissplaketten dürfen nicht durch Einrichtung oder Maßnahmen des Auftragnehmers verdeckt oder gestört werden. Sie sind ggf. durch Absteckung auf zugänglich bleibenden Wandflächen zu sichern. Alle weiteren Vermessungsleistungen, die zur Durchführung der Vertragsleistungen notwendig werden, hat der Auftragnehmer in eigener Verantwortung basierend auf o. g. Messhilfen und Meterrisse durchzuführen. Die beschriebenen Vermessungsleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in gesonderter Position erfasst. |
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Schreinerarbeiten
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Bewohnerzimmer
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Leistungsbeschreibung Bewohnerzimmerausstattung K1
Leistungsbeschreibung Bewohnerzimmerausstattung K1
0. Grundsätzliche Beschaffenheit Grundsätzliche Beschaffenheit Die Oberflächen der melaminbeschichteten und HPL-beschichteten Platten ist wie folgt zu berücksichtigen: Dekor: Uni, Farbton nach Wahl des AG entsprechend der Herstellerkollektion Es müssen mind. folgende Dekorfarbtöne zur Verfügung stehen: -NCS S0500-N; RAL 9016 (weiß) -NCS S0502-G50Y weiß, Reflexionswert 0,85 -NCS S2002-G50Y, Reflexionswert 0,56 (hellgrau) -NCS S3000-N, Reflexionswert 0,46 (hellgrau) Struktur: sandige Perlstruktur, homogen und richtungslos, gemäß Hersteller-Kollektion. Kanten: Kunststoffkanten, ca.2,0 mm, im Farbton passend zu den HPL- bzw. Melamindekoren. Kunststoffkanten im Übergang zum Schichtstoff ca. 2mm gefast. HPL-Schichtstoffstärke mind.: 0,8 mm Auch ohne gesonderte Erwähnung in der nachfolgenden Beschaffenheitsbeschreibung ist wie folgt grundsätzlich für den Einsatz von Holzspanplatten zu berücksichtigen: Produktnorm: P2 oder P3 nach DIN EN 312 Formaldeydemissionsklasse E1 E05 Brandverhalten: D-s2, d0 DIN EN 13986 bzw. B2 nach DIN 4102 1.Kleiderschrank mit angesetztem Regal und Nachttisch Seitliche Korpen/Regalabschlüsse Die sichtbaren seitlichen Korpen- und Regalbereiche sind so auszuführen, dass die seitlichen Wangen den Sockelboden und Deckel überblenden, d.h. es dürfen keine Plattenstirnkanten sichtbar sein. Ausführung Korpen Schrank: Harnstoffharzgebundene Holzspanplatte, mit beidseitiger dekorativer Melaminbeschichtung. Trägermaterial: Holzspanplatte Typ P2 nach DIN EN 312, 19mm, Emissionsklasse E1, E05 Beidseitig Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322 Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986 Kantenausführung Korpus-Stirnkanten: Kunststoffkanten gem. Dekor Melaminharz. Ausführung Fronten Schranktüren: Verbundelement aus einer Holzspanplatte Typ P2 gemäß EN 312. beidseitig Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322 Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986, Dicke 19 mm Griff: Kantengriff Aluminium, weiß pulverbeschichtet, Glanzgrad matt, Länge 100 mm, Höhe 44 mm, Breite 20 mm, Ecken angeschrägt. Materialdicke 1,3 mm. Bänder: Topfscharniere, Anzahl nach stat. Erfordernis Öffnungswinkel 120° Material: Topf und Gelenkarm aus Stahl Oberfläche: vernickelt Montage der Tür: werkzeuglos durch clip-Technik Einstellmöglichkeit: 3-dimensional Ausführung Schubladenauszüge: Vollauszüge mit Kugellagerung Werkstoff Stahl, verzinkt Montage seitlich zum Schrauben Mit Selbsteinzug und Dämpfung Tragkraft entsprechend Schubladenbreite Fronten: entsprechend Schranktüren, Spanplatte mit Melaminharzbeschichtung und Kunststoffkanten. Korpen, Wangen und Boden: Holzspanplatte Typ P2 gemäß EN 312, beidseitig Melaminharz direkt beschichtet, Dicke jeweils 16-19 mm. Kantenausführung: Kunststoffkanten.. Griff: Kantengriff Aluminium, Weiß pulverbeschichtet, Glanzgrad matt, nach Wahl des AG, Länge 100 mm, Höhe 44 mm, Breite 20 mm, Ecken angeschrägt. Materialdicke 1,3 mm. Sockel: Sockel bündig liegend mit den Fronten. Verbundelement aus Birke Furnierplatte Multiplex, feuchtefest verleimt, belegt mit HPL-Schichtstoff und feuchtebeständigem Gegenzug. Kantenausführung: Kunststoff-Dickkanten Fachböden: Holzspanplatte Typ P2, 19mm, Emissionsklasse E1 Beidseitig Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322, Baustoffklasse: B2 nach DIN 4102 Kantenausführung mit Kunststoffdickkanten Fachbodenträger: Tragkraft: 80 kg Für Bohrlochdurchmesser 5 mm Material: Stahl vernickelt Stift mit Durchmesser 5,5mm Im Schrankbereich mit Lochbohrungen, so dass eine flexible Anordnung der Fachböden möglich ist. Im Bereich des Regals: Die Fachböden sind an der kurzen Seite einzunuten. Die Nut darf nicht sichtbar sein. --> keine sichtbaren Fachbodenträger --> keine Lochleiste/Lochbohrungen Oberseite/Ablage Nachttisch: Spanplatte Typ P2 mit HPL-Schichtstoff, Kunststoffdickkanten 2.Bett Korpus: 3-seitiger Korpus aus Spanplatte Typ P2, Dicke n. statischer Erfordernis bis 22 mm. Beidseitig Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322, Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986. Vierseitig umlaufender waagrechter Rahmen als Auflagerung für Lattenrost und Matratze, aus Multiplexplatte Melaminharz-beschichtet, Dicke nach stat. Anforderung. 4 Füße als Rechteckprofil, lackiert im Farbton RAL nach Wahl des AG oder Melaminharz beschichtet. Sichtbare senkrechte und horizontale Fronten: Senkrechte Front mit Integration von 2 Schubladenauszügen Spanplatte Typ P2, bis 22 mm, HPL 0,8 mm waagerechte Oberseite dreiseitig umlaufend, bündig mit der Matratzenfläche, Spanplatte Typ P2, bis 22 mm, HPL 0,8 mm, Matratze ragt etwa 5 cm über die waagrechte Oberseite hinaus. Liegefläche Matratze bzw. Lattenrost 3-seitig eingefasst, mit senkrechter Spanplatte Type P2, Melaminharz-beschichtet. Oberseite/Ablage Nachttisch: Spanplatte Typ P2 mit HPL-Schichtstoff, Kunststoffdickkanten Schubladenauszüge: Fronten: Spanplatte Typ P2 mit 0,8 mm HPL belegt., Kanten Kunststoffkanten, jeweils Kantengriff Aluminium, Weiß pulverbeschichtet, Länge 100 mm, Höhe 44 mm, Breite 20 mm, Ecken angeschrägt. Materialdicke 1,3 mm. Schubladen vollauszziehbar, Lagerung mittels Bettkastenrolle, Rollendurchmesser ca. 30 mm, Rollenbreite ca. 14 mm, Tragkraft 40 kg, Gehäuse Stahl verzinkt, Rad: Kunststoff. Schubladenkorpus: Spanplatte Type P2, Melaminharz beschichtet, Dicke 16-19 mm. Kunststoffkanten. Sitzschutzplatte: 2-seitig umlaufende Spanplatte Typ P2, HPL-beschichtet, Kanten Kunststoffkanten. Sitzschutzplatte unsichtbar befestigt mittels Feder- Einhängeleisten oder Beschlag. 3.Schreibtisch Arbeitsplatte: Harnstoffharzgebundene HolzspanplatteTyp P2 nach DIN EN 312, Dicke 40 mm, mit beidseitiger dekorativer HPL-Schichtstoff. Produktnorm: in Anlehnung an EN 13984-2 Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986 Formaldehydemissionsklasse: E1 E05, TSCA Title VI Seitliche Wange - Auflagerung Arbeitsplatte: Harnstoffgebundene Holzspanplatte Typ P2, Dicke 40 mm, mit beidseitiger Melaminbeschichtung, Kunststoffkanten. Ausführung Korpus Schrank: Harnstoffharzgebundene Holzspanplatte, mit beidseitiger dekorativer Melaminbeschichtung. Trägermaterial: Holzspanplatte Typ P2 nach DIN EN 312, 19mm, Emissionsklasse E1, E05 Beidseitig Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322 Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986 Kantenausführung Korpus-Stirnkanten: Kunststoffkanten gem. Dekor Melaminharz.. Blenden Korpus: Schrankkorpus mit drei Blendenplatten verkleidet; bestehend aus Holzspanplatte P2, Dicke 19 mm, beidseitig mit Melaminharz direkt beschichtet, Kunststoffkanten. Ausführung Front Schranktüre: Verbundelement aus einer Holzspanplatte Typ P2 gemäß EN 312. beidseitig mit Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322 Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986 Griff: Fronttüre leicht überstehend zur seitlichen Korpusplatte, so dass ein Eingriff möglich ist. Bänder: Topfscharniere, Anzahl nach stat. Erfordernis Öffnungswinkel 120° Material: Topf und Gelenkarm aus Stahl Oberfläche: vernickelt Montage der Tür: werkzeuglos durch clip-Technik Einstellmöglichkeit: 3-dimensional Schublade: Verbundelement aus einer Holzspanplatte Typ P2 gemäß EN 312. beidseitig mit Melaminharz direkt beschichtet nach DIN EN 14322, 19 mm. Brandverhalten: D-s2,d0 gemäß EN 13986. Griff: Frontplatte überstehend zum Boden der Schublade. Teilauszüge mit Kugellagerung Werkstoff Stahl, verzinkt Montage seitlich zum Schrauben Mit Selbsteinzug und Dämpfung Tragkraft entsprechend Schubladenbreite und Zweck: Lagerung von Arbeitsmaterial, Schreibtischzubehör. Schubladenkorpus: Spanplatte Type P2, Melaminharz beschichtet, Dicke 16-19 mm. Kanten ABS-Kanten. 4.Regal- und Garderobenbretter 4.1 Bereich Bewohnerzimmer Regalbrett: Harnstoffharzgebundene Holzspanplatte Typ P2 gem. EN 312, Dicke 50 mm, beidseitig Melaminbeschichtung, Kunststoffkanten. Garderobenbrett Gesamtdicke 50 mm, jedoch mit Ausnehmung/Vertiefung zur Hakenbefestigung, restlicher Bereich massive Platte ohne Ausnehmung/Vertiefung. Die Befestigung der Haken erfolgt innerhalb der Vertiefung. Harnstoffharzgebundene Holzspanplatte Typ P2 gem. EN 312, Dicke 50 mm, Melaminbeschichtung. Kunststoffkanten. Garderobenhaken aus Aluminium poliert, Höhe 30 mm, Tiefe 22 mm, Breite 12 mm, befestigt innerhalb der Vertiefung des Garderobenbretts. 4.2 Bereich Badezimmer Harnstoffharzgebundene Holzspanplatte für den Feuchtbereich Typ P3 gem. EN 312, Dicke 40 mm, beidseitig Melaminbeschichtung, Kunststoffkanten. Befestigung Regalbretter Verbundplatte unsichtbar auskragend befestigt, mittels bündig zur Unterseite liegendem 1-fach gekanteten Aluminiumblech, Unterseite der Spanplatte ausgefräst um die Materialstärke des Blechwinkels. Ein Schenkel liegt bündig zur Unterseite, Länge ca. 100 mm, ein Schenkel liegt in Bretthöhe auf der Wandseite. Aluminiumblech darf frontseitig bzw. auf der kurzen Regalseite nicht sichtbar sein (Ausfräsung zurück gesetzt). Aluminiumblech, beschichtet im Farbton nach RAL nach Wahl des AG, abgestimmt auf den Schichtstoff. Befestigung Garderobenbrett: Schraubbefestigung über rückseitige Schürzenplatte, Schrauben gesenkt. Kalkulationshinweis Auch ohne gesonderte Erwähnung in den Leistungsposition sind die folgenden Leistungsbestandteile einzukalkulieren: Leistungbestandteile -ggf. erforderliche elastische Verfugungen auch überstreichbar -Anschluss- und Anpassarbeiten -Verbindungs- und Befestigungsmittel -Beschläge -Anschlüsse an andere Bauteile -Deckleisten im Anschluss an angrenzende Bauteile -Ausbildung von Innen- und Außenecken -Dichtungen -verstellbare Kunststoff-Möbelfüße Kalkulationshinweis Farbkonzept HPL/Melamin Beschichtungen Korpusaußenseiten: Weiß Korpusinnenseiten: Weiß Schubladenauszüge Innenseiten: Weiß Schubladenauszüge Fronten: Weiß Fachböden Schrank: Weiß Fachböden Regal: Weiß Fronten Schränke: Weiß Im Bereich der offenen Regale und Nachttisch ist die Rückwand in einem Hellgrau vorgesehen, die sonstigen Bereiche des Regals und Nachtisch in Weiß. Die Sitzschutzplatten und das Bett einschl. Schubladenfronten sind in einem Hellgrau vorgesehen. Schreibtisch: Weiß Garderobenbretter: Weiß |
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Bewohnerzimmer West 2.-5.OG
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1.1.1.1
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Kleiderschrank Bewohnerzimmer West
Einbauschrank gemäß Zeichnung Nr. 20_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 800x 600x 2.375 mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Kleiderschrank; Teilung: 2xhorizontal, 1xvertikal, 4 Drehflügeltüren, 6 Schubladenauszügen Obere Drehflügel mit Tip-On Beschlag, sonstige Drehflügel mit Kantengriff Korpus mit Rückwand Sockel Deckenanschlussblende 3 Fachböden Seitliche Lochreihe zur durchgehenden Verstellmöglichkeit; 1 Kleiderstange 6 Schubladenauszüge mit Kantengriff 3 Bohrungen für Elektrogerätedosen, einschl. Herstellen Installationsraum im Bereich der Schubladen auf der Schrankinnenseite (Schubladenkorpen in entsprechend geringerer Breite) 1 an den Schrank angesetzter Nachttisch 600x300x400 mm (BxTxH), mit offenem Fach, Oberseite/Deckel HPL 1 an den Schrank angesetztes Regal 600x300x1.330 mm mit 3 Fachböden, ohne sichtbare Lochleiste Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.-5.OG |
| 24 | St |
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1.1.1.2
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Bett Bewohnerzimmer West
Einbaubett gemäß Zeichnung Nr. 20_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.415x1.100x 400mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Bettrahmen mit 3-seitig waagrecht eingefasster Liege-/bzw. Matratzenfläche, 1 Frontverkleidung - 3 Seiten anstehend an bauseitiger Wand. 4 Bettfüße 2 Schubladenauszüge mit jeweils 800x900x180 mm (BxTxH) 1 Sitzschutzplatte zweiseitig Umlaufend, 4.080x400 mm (AbwicklungslängexHöhe) Zweck: Bett und Sitzgelegenheit Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.- 5.OG |
| 24 | St |
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1.1.1.3
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Schreibtisch
Schreibtisch gemäß Zeichnung Nr. 20_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.450x600x750 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Arbeitsplatte 1 Unterbauschrank mit seitlicher Wangenverkleidung (links), 1 Drehflügeltüre, 1 Fachboden 1 seitliche Wange (rechts) 1 Schubladenauszug Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.- 5.OG |
| 24 | St |
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1.1.1.4
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Garderobenbrett
Garderoben- und Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 20_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.000x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Garderobenbrett mit Ausnehmung/Vertiefung 1000x100x35 mm (LängexBreitexHöhe) für die Hakenbefestigung 6 Kleiderhaken Untergrund: Trockenbauwand, Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Garderobe/Regal Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.- 5.OG |
| 24 | St |
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1.1.1.5
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Regalbrett
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 20_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.000x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Regal Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.- 5.OG |
| 24 | t |
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1.1.1.6
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Regalbrett Badezimmer
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 20_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 500x160x40 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, mit Holztraverse Zweck: Regal Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.- 5.OG |
| 24 | St |
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Summe 1.1.1 |
Bewohnerzimmer West 2.-5.OG |
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Bewohnerzimmer Ost 2.-5.OG
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1.1.2.1
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Kleiderschrank Bewohnerzimmer Ost
Einbauschrank gemäß Zeichnung Nr. 21_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 800x 600x 2.130 mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Kleiderschrank; Teilung: 1xhorizontal, 1xsenkrecht, 2 Drehflügeltüren, 2 Drehflügel mit je 1 Kantengriff Korpus mit Rückwand Sockel Deckenanschlussblende 3 Fachböden Seitliche Lochreihe zur durchgehenden Verstellmöglichkeit; 1 Kleiderstange 3 Schubladenauszüge 1 Nachttisch 400x600x400 (BxTxH), mit 1 Drehflügeltürfront, Oberseite/Decke: HPL 1 an den Schrank angesetztes Regal 600x230x2.130 mm mit 5 Fachböden, ohne sichtbare Lochleiste, und 2 Schubladenauszügen mit Kantengriffen Einbauort: Bewohnerzimmer Ost 2.-5.OG |
| 20 | St |
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1.1.2.2
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Bett Bewohnerzimmer Ost
Einbaubett gemäß Zeichnung Nr. 21_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.210x1.050x 400mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Bettrahmen mit 3-seitig waagrecht eingefasster Liege-/bzw. Matratzenfläche, einseitige Frontverkleidung, 3 Seiten anstehend an bauseitiger Wand 4 Bettfüße 2 Schubladenauszüge mit jeweils 700x900x180 mm (BxTxH) 1 Sitzschutzplatte zweiseitig Umlaufend, 3.6500x400 mm (AbwicklungslängexHöhe) Zweck: Bett und Sitzgelegenheit Einbauort: Bewohnerzimmer West 2.- 5.OG |
| 20 | St |
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1.1.2.3
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Schreibtisch
Schreibtisch gemäß Zeichnung Nr. 21_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.450x600x750 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Arbeitsplatte 1 Unterbauschrank mit seitlicher Wangenverkleidung (links), 1 Drehflügeltüre, 1 Fachboden 1 seitliche Wange (rechts) 1 Schubladenauszug Einbauort: Bewohnerzimmer Ost 2.- 5.OG |
| 20 | St |
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1.1.2.4
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Garderobenbrett
Garderoben- und Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 21_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.000x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Garderobenbrett mit Ausnehmung/Vertiefung 1000x100x35 mm (LängexBreitexHöhe) für die Hakenbefestigung 6 Kleiderhaken Untergrund: Trockenbauwand; Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Garderobe/Regal Einbauort: Bewohnerzimmer Ost 2.- 5.OG |
| 20 | St |
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1.1.2.5
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Regalbrett
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 21_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.000x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Regal Einbauort: Bewohnerzimmer Ost 2.- 5.OG |
| 20 | St |
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1.1.2.6
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Regalbrett Badezimmer
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 21_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 600x160x40 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, mit Holztraverse Zweck: Regal Einbauort: Bewohnerzimmer Ost 2.- 5.OG |
| 20 | St |
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Summe 1.1.2 |
Bewohnerzimmer Ost 2.-5.OG |
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Wohngemeinschaft WG 2-4
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1.1.3.1
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Einbauschrank
Einbauschrank gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1400x 600x 2.130 mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Kleiderschrank 800x600x2.130 mm, Teilung: 1xvertikal, 1xhorizonal, 2 Drehflügeltüren Korpus mit Rückwand Sockel 6 Fachböden Seitliche Lochreihe zur durchgehenden Verstellmöglichkeit; 1 Kleiderstange 3 Schubladenauszüge mit Kantengriff 1 an den Schrank angesetzter Nachttisch 1000x600x400 mm (BxTxH), obere Ablage Nachttisch 600x600mm, HPL-beschichtet, frontseitige Regaltiefe 300 mm. 1 an den Schrank angesetztes Regal 600x300x1.330 mm mit 3 Fachböden, ohne sichtbare Lochleiste Einbauort: Wohngemeinschaft 2-4, 1.OG |
| 10 | St |
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1.1.3.2
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Bett Bewohnerzimmer
Einbaubett gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.200x1.050x 400mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Bettrahmen mit 3-seitig waagrecht eingefasster Liege-/bzw. Matratzenfläche, 3-seitig umlaufende Frontverkleidung - 1 Bettseite steht an bauseitiger Wand. 4 Bettfüße 2 Schubladenauszüge mit jeweils 800x900x180 mm (BxTxH) 1 Sitzschutzplatte einseitig umlaufend, 2.800x400 mm (AbwicklungslängexHöhe) einschl. 3 Gerätedosenbohrungen, Durchmesser 68 mm Zweck: Bett und Sitzgelegenheit Einbauort: Wohngemeinschaften 2-4, 1.OG |
| 10 | St |
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1.1.3.3
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Schreibtisch, Tiefe 600 mm
Schreibtisch gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.450x600x750 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Arbeitsplatte 1 Unterbauschrank mit seitlicher Wangenverkleidung (links), 1 Drehflügeltüre, 1 Fachboden 1 seitliche Wange (rechts) 1 Schubladenauszug Einbauort: Wohngemeinschaften 2-3, 1.OG |
| 6 | St |
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1.1.3.4
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Schreibtisch, Tiefe 550 mm
Ausführung wie Vorposition, jedoch
Gesamtabmessung: 1.450x550x750 (BreitexTiefexHöhe) Einbauort: Wohngemeinschaft 4, 1.OG |
| 4 | St |
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1.1.3.5
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Garderobenbrett
Garderoben- und Regalbrett gem. Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.000x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Garderobenbrett mit Ausnehmung/Vertiefung 1000x100x35 mm (LängexBreitexHöhe) für die Hakenbefestigung 6 Kleiderhaken Untergrund: Trockenbauwand; Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Garderobe/Regal Einbauort: Wohngemeinschaften 2-4, 1.OG |
| 10 | St |
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1.1.3.6
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Regalbrett
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.000x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Regal Einbauort: Wohngemeinschaften 2-4, 1.OG |
| 10 | St |
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1.1.3.7
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Regalbrett Badezimmer, Länge 750 mm
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 29_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 750x160x40 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Regal Einbauort: Badezimmer WG 2, WG 3 |
| 6 | St |
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1.1.3.8
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Regalbrett Badezimmer, Länge 300 mm
Regalbrett gem. Zeichnung Nr. 31_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 300x160x40 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Regalbrett Befestigungsmittel Untergrund: Trockenbauwand, Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Regal Einbauort: Badezimmer WG 4 |
| 4 | St |
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Summe 1.1.3 |
Wohngemeinschaft WG 2-4 |
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Wohngemeinschaft WG 1, rollstuhlgerecht
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1.1.4.1
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Einbauschrank
Einbauschrank gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
800x600x 2.130 mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Kleiderschrank, Teilung: 1xvertikal, 1xhorizontal, 2 Drehflügeltüren Korpus mit Rückwand Sockel 7 Fachböden Seitliche Lochreihe zur durchgehenden Verstellmöglichkeit; 1 Kleiderstange 3 Schubladenauszüge Einbauort: Wohngemeinschaft 1, 1.OG |
| 3 | St |
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1.1.4.2
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Bett Bewohnerzimmer
Einbaubett gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.520x1.050x 400mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Bettrahmen mit 3-seitig waagrecht eingefasster Liege-/bzw. Matratzenfläche, 1-seitig umlaufende Frontverkleidung - 3 Bettseiten stehen an bauseitiger Wand. 4 Bettfüße 2 Schubladenauszüge mit jeweils 800x900x180 mm (BxTxH) 1 Sitzschutzplatte zweiseitig umlaufend, 3.875x400 mm (AbwicklungslängexHöhe) einschl. 3 Gerätedosenbohrungen, Durchmesser 68 mm 1 Nachttisch mit als Ablage nutzbarer Oberseite, 300x300x400 mm (BreitexTiefexHöhe), einschl. 1 Drehflügeltürfront Zweck: Bett und Sitzgelegenheit Einbauort: Wohngemeinschaften 1, 1.OG |
| 3 | St |
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1.1.4.3
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Einbauschreibtisch Rollstuhl unterfahrbar
Einbauschreibtisch gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.450x600x720 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: 1 Arbeitsplatte 1 Unterbauschrank mit seitlicher Wangenverkleidung, 1 Drehflügeltüre, 1 Fachbodenteilung Zweck: Rollstuhl tauglicher Arbeitsplatz Einbauort: Wohngemeinschaft 1; 1.OG |
| 3 | St |
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1.1.4.4
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Einbauregal
Einbauregal gemäß Zeichnung Nr. DE_36_05_001und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 1.250x 350x 800 mm (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Einbauregal 6-teilig, oberer Bereich 3 offene Fächer, unterer Bereich 3 Schubladenauszüge 1 Deckel als Regal nutzbar Korpus mit Rückwand Sockel Einbauort: Wohngemeinschaft 1, 1.OG |
| 3 | St |
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1.1.4.5
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Garderobenbrett
Garderoben- und Regalbrett gem. Zeichnung Nr. DE_36_05_001 und der allgemeinen Ausführungsbeschreibung
K1
Gesamtabmessung: 2.350x160x50 (BreitexTiefexHöhe) Bestandteile: Garderobenbrett mit Ausnehmung/Vertiefung 1000x100x35 mm (LängexBreitexHöhe) für die Hakenbefestigung 6 Kleiderhaken Untergrund: Trockenbauwand; Hohlraumdübel erforderlich Zweck: Garderobe/Regal Einbauort: Wohngemeinschaften 1, 1.OG |
| 3 | St |
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Summe 1.1.4 |
Wohngemeinschaft WG 1, rollstuhlgerecht |
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Summe 1.1 |
Bewohnerzimmer |
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Sonstiges
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1.2.1
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Zusätzlicher Fachboden 600x600 mm
Liefern und montieren eines zusätzlichen Fachbodens für die Einbaumöbel der Vorpositionen.
Abmessungen: Breite bis 600 mm, Tiefe: 401 bis 600 mm Beschaffenheit entsprechend Konstruktionsbeschreibung K1 |
| 5 | St |
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1.2.2
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Zusätzlicher Fachboden 600x400 mm
Liefern und montieren eines zusätzlichen Fachbodens für die Einbaumöbel der Vorpositionen.
Abmessungen: Breite bis 600 mm Tiefe: bis 400 mm Beschaffenheit entsprechend Konstruktionsbeschreibung K1 |
| 5 | St |
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1.2.3
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Aussparungen, Durchmesser 68 mm
Aussparung herstellen in die Korpusse der Einbaumöbel
Zwek: GerätedosenElektro etc. Durchmesser:bis 68 mm Materialstärke: bis 40 mm Lage:örtlich einzumessen Abrechnung:nach St Bohrung (Doppelsteckdose= 2 Stück) |
| 10 | St |
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1.2.4
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Kaltschaummatratze 100x200x18 cm
Kaltschaummatratze mit zwei unterschiedlichen Härtegraden nach DIN EN 1957(Härtegrad
ca.H2/H3) zum Wenden. Abnehmbarer Funktionsbezug mit Rundum-Reißverschluss, waschbar
bei 60° im Schonwaschgang
Festere Seite: Schaum mit Raumgewicht ca. 40 kg/m³ Mittelfeste Seite: Schaum mit Raumgewicht ca. 35 kg/m³ Farbe Bezug: weiß Breite: 100 cm Länge: 200 cm Höhe: ca. 18 cm Liefern und montieren in die vorbeschriebenen Leistungspositionen der Bewohnerzimmerbetten. Der finale Härtegrad der Matratze ist vor Ausführung zu bemustern und mit dem AG abzustimmen. Siehe hierzu gesonderte Leistungsposition Nr. 1.4.2 Vorleistung: Lattenrost Folgeleistung: keine, endfertig |
| 57 | St |
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1.2.5
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Lattenrost 100x200 cm
Lattenrost bestehend aus Federholzrahmen mit Federholzleisten aus Bucheholz .Mit Schultereinfräsung
(Holmaussparung im Schulterbereich), flexibler Lagerung und verstellbarer Beckenzone.
Der Lattenrost ist ergonomisch in harte und weiche Liege-Zonen eingeteilt, der Lattenrost
weist eine Einteilung in 7 Körperzonen auf. Die Federholzleisten sind mit harten und
weichen hochelastischen, sich der Körperstruktur anpassende Kautschukkappen (kein
Plastik), versehen. Die Kautschukkappen ermöglichen einen Dämpfungsweg von mind.
1 cm.
Fixe Ausführung ohne Verstellbarkeit des Kopf- und Fußbereichs Anzahl Federleisten: ca. 44 Stck. Belastbarkeit: bis 100 cm Breite: 140 kg Feder-Leistenstärke: 8 mm Feder-Leistenbreite: ca. 25 mm Bauhöhe: ca. 7-8 cm Baulänge: 196 cm Baubreite: 99 cm Auflagerpunkte: mind. 4 Liefern und montieren in die vorbeschriebenen Leistungspositionen der Bewohnerzimmerbetten. Der Lattenrost ist vor Ausführung zu bemustern und mit dem AG abzustimmen. Siehe hierzu gesonderte Leistungsposition Nr. 1.4.2 Vorleistung: Bettrahmen der Bewohnerzimmer Folgeleistung: Kaltschaummatratze |
| 57 | St |
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1.2.6
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Sockelkanal Heizleitungen
Sockelkanal zur Verkleidung bauseitiger Heizleitungen.
Zweck: Verkleidung bauseitige Heizleitungen Material: Holzwerkstoff aus Birke Furnierplatte Multiplex, 16-19 mm, feuchtefest verleimt, Sichtfläche und Kanten der Verkleidung lackiert mittels 2-K PUR-Lack im Farbton RAL nach Wahl des AG. Außenecke auf Gehrung gearbeitet. Querschnitt: L-förmig Höhe: bis 120 mm Breite: bis 70 mm Oberfläche: lackiert Farbton: RAL nach Wahl des AG Befestigungsuntergrund: Mauerwerk verputzt Befestigung: mittels Holzleiste und gesenkter Schrauben, Schrauben im Farbton der Lackoberfläche abgetupft/lackiert. Einbauhöhe: Sockel, über Fußboden Einschl. elastische Fugen im Anschluss an die Wand (überstreichbar) und Boden mit neutral vernetzendem Silikon, Farbton nach Wahl des AG. Siehe nachfolgende Skizze: Einzellängen bis 3,0 m Vorleistung: Heizungsrohre bauseits, Durchmesser jeweils ca. 22 mm Folgeleistung: endfertig, keine Einbauort: Gemeinschaftsküchen 2.-5.OG |
| 12 | m |
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1.2.7
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Ausschnitte Heizleitungen, rund Durchmesser 25 mm
Ausschnitte für bauseitige Heizleitungen in Sockelkanal der Vorposition herstellen.
Querschnitt: rund Durchmesser: bis 25 mm Schnittkanten lackiert, es erfolgt keine weitere Abdeckung Vorleistung: Heizleitungen bauseits Folgeleistung: keine, endfertig |
| 8 | St |
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Summe 1.2 |
Sonstiges |
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Taglohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
Bezüglich der Ausführung wird auf § 15 der VOB Teil B besonders hingewiesen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit formwirksamer Beauftragung durch den AG ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind der Bauleitung täglich, spätestens am darauffolgenden Tag, in doppelter Fertigung zur Genehmigung vorzulegen ( auch per Fax möglich). Vergütet werden nur die reinen Einsatzstunden auf der Baustelle. Ausführung nur auf besondere Anforderung der örtlichen Bauleitung des AG für nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Leistungen. Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. |
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1.3.1
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Stundenlohnarb. Vorarbeiter
Vorarbeiter/-in.
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| 5 | h |
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1.3.2
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Stundenlohnarb. Facharbeiter
Stundenlohnarb. Facharbeiter
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| 5 | h |
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1.3.3
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Stundenlohnarb. Helfer
Stundenlohnarb. Helfer
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| 5 | h |
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Summe 1.3 |
Taglohnarbeiten |
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Werkplanung + Dokumentation Sonstiges
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1.4.1
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Werk- und Montageplanung
?????????Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den Leistungspositionen
beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten, soweit die
Leistungen über die Nebenleistung nach DIN 18355 Abschnitt 4.1 hinausgehen.
Leistungsumfang · Montage- Verlege- und Ausführungspläne sämtlicher Einbaumöbel (Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: · mind. 7-tägigen Prüfzeitraum des AG · Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage · Materialdisposition des AN Die Pläne sind den planenden Architekten digital im pdf-Format zur Prüfung vorzulegen. |
| 1 | psch |
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1.4.2
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Bemusterung
Folgende Muster sind vom AN nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Leistungsbeginn
der Werk- und Montageplanung herzustellen und zu liefern. Die Musterbauteile verbleiben
nach durchgeführte Bemusterung im Eigentum des AN, soweit in nachfolgender Positionsbeschreibung
nicht anderslautend beschrieben.
1. Schichtstoffmuster, Melaminharz und HPL, es sind insgesamt 4 DIN A4 Muster einzukalkulieren 2. Front-Musterplatte mit Kunststoffdickkante und Melaminharz/HPL Dekor zur Abstimmung der Kantenausführung 3. Beschlagsmuster für die Kantengriffe, Topfbänder, Fachbodenträger 4. Lattenrost und Kaltschaummatratze Vergütung pauschal. |
| 1 | psch |
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1.4.3
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Detailterminplan
Fertigen Detailterminplan wie in den ZTV Allgemein unter Ziffer 14.0 gefordert.
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| 1 | psch |
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1.4.4
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Dokumentationsunterlagen vor Ausführung
Dokumentationsunterlagen vor Ausführung, sämtliche Nachweise und die dazugehörigen Prüfzeugnisse für alle ausgeschriebenen Bauteile und Werkstoffe sind vor Ausführung dem AG (Auftraggeber) unaufgefordert mind. 2 Wochen vor Ausführungsbeginn vorzulegen, damit die Schnittstellen zu den Leistungen anderer Gewerke in Abstimmung auf die Einbaubedingungen aller Baustoffe und Produkte erfolgen kann. Vorlage in einfacher Ausfertigung als Datensatz (pdf-Format) auf Datenträger. Abrechnung 1 Stück pauschal für alle vom Auftraggeber (AG) geforderten und zu erstellenden Dokumentationsunterlagen. |
| 1 | psch |
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1.4.5
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Dokumentationsunterlagen nach Fertigstellung
Dokumentationsunterlagen nach Fertigstellung mit Angabe über alle eingebauten und verwendeten Materialien und deren technischen Eigenschaften sowie den dazugehörigen Prüfzeugnissen oder Zertifikate / Nachweise, Produktdatenblättern, Wartungs- und Pflegeanleitungen und dergleichen. Vorlage in dreifacher Ausfertigung in schwarzen DIN A4 Ordnern mit entsprechenden Inhaltsverzeichnissen sowie als Datensatz (pdf-Format) auf Datenträger erstellen und bei der Abnahme an den Auftraggeber (AG) übergeben. Abrechnung 1 Stück pauschal für alle vom Auftraggeber (AG) geforderten und zu erstellenden Dokumentationsunterlagen. |
| 1 | psch |
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Summe 1.4 |
Werkplanung + Dokumentation Sonstiges |
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Summe 1 |
Schreinerarbeiten |
| Projekt: | 20114_Ko | 20114_Kolping_Jugendwohnen |
| LV: | 3.19.2_E | 3.19.2_Einbaumöbel |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Schreinerarbeiten
|
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1.1
|
Bewohnerzimmer | |
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1.2
|
Sonstiges | |
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1.3
|
Taglohnarbeiten | |
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1.4
|
Werkplanung + Dokumentation Sonstiges |
|
Summe 1 |
Schreinerarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1.1
|
Bewohnerzimmer
|
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1.1.1
|
Bewohnerzimmer West 2.-5.OG | |
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1.1.2
|
Bewohnerzimmer Ost 2.-5.OG | |
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1.1.3
|
Wohngemeinschaft WG 2-4 | |
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1.1.4
|
Wohngemeinschaft WG 1, rollstuhlgerecht |
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Summe 1.1 |
Bewohnerzimmer |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
3.19.2_E
|
|
1
|
Schreinerarbeiten |
| LV | 3.19.2_Einbaumöbel |