Verfahrensangaben

Hämodynamisches Monitoring

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.06.2026
29.06.2026 11:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Bad Salzungen GmbH
HRB 303245 (AG Jena)
Lindigallee 3
36433
Bad Salzungen
Deutschland
DEG0R
auftragsvergabe@klinikum-badsalzungen.de
+49 3695-644288

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Thüringen
keine Angabe
Jorge-Semprún-Platz 4
99423
Weimar
Deutschland
DEG05
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
+49 361-573321254

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Thüringen
keine Angabe
Jorge-Semprún-Platz 4
99423
Weimar
Deutschland
DEG05
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
+49 361-573321254

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33000000-0
33100000-1
33110000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Klinikum Bad Salzungen beabsichtigt, im Zuge des Erweiterungsneubaus der Endoskopie, die vorhandene
Monitoringausstattung zu erweitern und teilweise zu erneuern.
In der Endoskopieabteilung sowie in der MRT-Abteilung befinden sich
zukünftig 16 Überwachungsmonitore und ein Vital-ParameterMonitoring Zentrale.
Aktuell werden die Monitore der Fa. GE Healthcare, Typ B450
verwendet.
Mit Neubau des Klinikums stehen vier zusätzliche Endoskopieräume
sowie 10 zusätzliche Aufwachbetten zur Verfügung, die mit
Patientenüberwachungstechnik auszustatten sind. Um Fehlfunktionen, Kompatibilitätsrisiken und einen erhöhten Schulungs- und Serviceaufwand zu vermeiden, hat der Auftraggeber sein
Leistungsbestimmungsrecht dahingehend ausgeübt, dass er auf
dieselbe Technik zurückgreift, die bereits im Haus und sogar auf den
betroffenen Stationen vorhanden ist. Da hier auch kritische Patienten
liegen können, die schnell auf die Intensivstation umverlegt werden
müssen, ist eine Kompatibilität der Patientenüberwachungstechnik
innerhalb des Klinikums notwendig. Im Bedarfsfall müssen die
Monitore zusammen mit dem Patienten verlegt werden.
Daher dürfen nur Monitore der Fa. Ge Healthcare angeboten werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Monitoring
1.1. Hämodynamisches Monitoring
1.1.10. Patientenmonitor, Endoskopie und Aufwachraum
14 Patientenmonitore

1.1.20 Patientenmonitor. Vorbereitung MRT
In dieser Position wird der Monitor im Bereich Vorbereitung MRT verwendet.
Dieser Monitor entspricht in Aufbau und Funktion dem in Pos. 1.1.10 zuvor beschriebenen hämodynamischen Monitoringsystem.

1.1.30. Patientenüberwachungszentrale
Lieferung, betriebsfertige Montage, Konfiguration, Einweisung und Inbetriebnahme einer zentralen Patientenüberwachungszentrale zur zentralen Darstellung, Alarmierung, Speicherung und Verwaltung von Vitaldaten der angeschlossenen Patientenmonitore des GE CARESCAPE Monitoringsystems.

1.2. Monitoring - amagnetisch
1.2.10. MRT-Patientenmonitor
Lieferung, betriebsfertige Montage, Konfiguration, Einweisung und Inbetriebnahme eines amagnetischen MRT-Patientenmonitors zur kontinuierlichen Überwachung von Erwachsenen-, Kinder- und Neugeborenenpatienten während MRT-Untersuchungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lindigallee 3
36433
Bad Salzungen
Deutschland
DEG0R

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBSMSJY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

43
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Rein nationale Ausschlussgründe:
I. Angabe mittels Eigenerklärung (Anlage 2 - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

II. Angabe mittels Eigenerklärung ("Anlage 3 Eigenerklärung zu Russland Sanktionen der EU" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022

III. Angabe mittels Eigenerklärung ("Anlage 4 Eigenerklärung nach ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Diese Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

"Anlage 1 Angaben zum Unternehmen"
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens sowie der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister

"Anlage 5 Eigenerklärung LkSG"
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung