Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung von HPE Aruba Networking Komponenten für Einrichtungen der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit (24+12 Monate) abgeschlossener Vertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leis-tungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Ein-zelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist.
Die abrufberechtigten Auftraggeber rufen jeweils die benötigten Leis-tungen über Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ab.
Der geschätzte Bedarf ist der Vertragsanlage 4 zu entnehmen. Das Gesamtauftragsvolumen aller während der Laufzeit anfallenden Ein-zelaufträge wird damit nicht verbindlich festgelegt. Eine Abnahme-verpflichtung besteht nicht.
Mit Zuschlagserteilung wird die Rahmenvereinbarung für alle abrufbe-rechtigten Auftraggeber abgeschlossen. Die Einzelabrufe hingegen erfolgen gesondert für jeden abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Auftraggeber nimmt zwecks Spezifizierung der Produkte und Services sowie des etwaigen Zubehörs auf die jeweils gültigen Lan-despreislisten (country price list in EUR) des Herstellers Bezug.
Die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option der einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate auf maximal 36 Monate. Sie beginnt jeweils mit dem 1. Ka-lendertag des nächsten Monats, ausgehend von dem Monat, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bestbieters erteilt wird. Es bleibt dem einzelnen Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorbehalten, nach Zuschlagserteilung einen geringfügig abweichenden Beginn der Laufzeit zu vereinbaren. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Sana Einkauf & Logistik GmbH als Vertreterin aller teilnehmenden Einrichtungen.
Der Rahmenvereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer abge-schlossen werden und endet automatisch entweder durch das Er-schöpfen des maximalen Abnahmevolumens für den gesamten Ver-trag oder durch das Erreichen der geltenden Vertragslaufzeit (maxi-mal 36 Monate).
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 4).