Es gilt das bayrische nationale Beschaffungsrecht.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Single Sing On-Lösung (im Folgenden: SSO bzw. SSO-Lösung) für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3).
Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine SSO Lösung erweitert und ergänzt werden. Es sollen die klassischen Log-In Methoden durch Benutzernamen und Passworteingabe durch moderne Login-Methoden wie Biometrie (Fingerabdruck) und/oder Chipkarte oder Token ergänzt werden. Dadurch soll der Zugriffschutz auf Clients und medizinische Endgeräte erhöht werden.Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die angefragte Lösung vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und installiert und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Beschaffung einer SSO-Lösung in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
gemäß Vergabeunterlagen
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.****B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.****C) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.****D) RügeerfordernisEs wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).****E) Hinweis zur Angabe der VergabekammerNur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_SSO.
Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_SSO..
Erklärung über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren zusammen mindestens 500.000 Euro netto betragen haben. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit abgedeckten Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:- Personenschäden 10.000.000,00 Euro- Sachschäden 10.000.000,00 Euro- Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro- IT-Vermögensschäden 5.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert. Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend) erbracht werden. (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Geeignete Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers innerhalb der EU. (2.2_Anlage Erklärung Referenzen). Mindestanforderungen:- Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.- Als vergleichbar wird anerkannt: Die erfolgreiche Lieferung, Implementierung und fachlichen Betreuung einer SSO-Lösung bei Referenzgebern im Gültigkeits-/ Anwendungsbereich der DSG-VO. - Mindestens ein Referenzgeber entstammt dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur.- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen:- Name des Referenzgebers mit Adresse- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer- Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber- Zeitraum der erbrachten Leistungen- Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto- Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt- Kurzbeschreibung des Projekts- Anzahl der Installationen des Produkts beim Referenzgeber- Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der VergabestelleDie Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Gefordert wird eine DIN EN ISO 27001 Zertifizierung (oder gleichwertige Eigenerklärung)Gefordert wird eine DIN EN ISO 9001 Zertifizierung (oder gleichwertige Eigenerklärung)Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt.
Nachunternehmererklärung (3.2 und 3.3) sofern einschlägig
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent). (2.1_Anlage Erklärung Eignung)
Der Bieter muss für den Auftrag einen Projektleiter benennen, der im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als Projektleiter erbringt, und für diesen einen Lebenslauf einreichen Zudem muss der Projektleiter die folgenden Anforderungen erfüllen:- Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben; dabei ist es wichtig, dass Erfahrungen im Krankenhauskontext im Bereich von KIS Systemen vorhanden sind.- Der Projektleiter muss mindestens ein Projekt im Kontext einer SSO-Lösung (Implementierungen, Upgrades, Erweiterungen) in der Rolle des Projektleiters im Krankenhausbereich absolviert haben.- Der Projektleiter muss über eine Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie bspw. PRINCE2 verfügen (oder gleichwertig).
Besondere Bedingungen nach § 128 GWB sowie gem. § 42 VgV - Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt bzw. Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. (2.1_Anlage Erklärung Eignung) - Erklärung zur Einhaltung des MiLoG (2.3_Anlage Erklärung Tarif- und Mindestlohn) - Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung (2.1_Anlage Erklärung Antikorruption) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2.5_Anlage Erklärung Russland-Sanktionen) - Angaben zur Einhaltung der Fördermittelrichtlinie (2.1_Anlage Erklärung Eignung)- Erklärung Datenschutz und Selbstauskunft (2.6 und 2.7)