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Wäscheautomat Paulinenkrankenhaus
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Sana Paulinenkrankenhaus gGmbH
Dickensweg 25-39
14055
Berlin
Deutschland
DE326873165
+49 30300080
ausschreibungen@sana.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBL59GZ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DBL59GZ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gefordert wird die Lieferung und Implementierung eines automati-sierten Bekleidungsausgabesystems in Form einer Raumlösung für medizinische Einrichtungen. Das System muss aus einem geschlos-senen Schleusensystem für Ein- und Ausgang bestehen, das eine kontrollierte Entnahme und Rückgabe von RFID-gechipter Bekleidung ermöglicht. Die Identifikation erfolgt über Chipkarte oder Transpon-der, ergänzt durch ein Infoterminal zur Anzeige von Benutzerinforma-tionen und Kreditstatus eines Nutzers. Die Schleusen müssen eine RFID-Lesegenauigkeit von mindestens 97 % (Ausgang) bzw. 99 % (Eingang) gewährleisten und auch im Notfall manuell geöffnet werden können. Eine Kombischleuse für Ein- und Ausgang ist optional mög-lich, sofern alle funktionalen Anforderungen erfüllt werden.
Für die Rückgabe von Schmutzwäsche ist ein geschlossenes Rück-nahmemodul vorgesehen, das ohne Benutzeridentifikation funktio-niert und eine automatische, zeitgleiche Entlastung des Nutzerkontos bewirkt. Die Kapazität der Rückgabe beträgt mindestens 200 Teile, mit Füllstandanzeige und automatischer Benachrichtigung bei Errei-chen der Maximalgrenze.
Der Auftragnehmer übernimmt die Projektierung, Montage, Inbe-triebnahme und Begleitung der Startphase. Optional sollen rollbare Regalsysteme zur Sortierung von bis zu 3000 Bekleidungsteilen an-geboten werden, inklusive variabler Böden, Fachteilern und Etikettie-rung.
Die Verwaltungssoftware ist als SaaS bereitzustellen und muss eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer:innen und Artikeln verwalten können. Sie soll alle relevanten Vorgänge wie Entnahme, Rückgabe, Bestü-ckung und Leerung protokollieren, umfangreiche Auswertungen er-möglichen und Schnittstellen zum Wäschedienstleister bieten. Der Datenaustausch muss regelmäßig (mindestens wöchentlich) erfol-gen. Temporäre Kontingentanpassungen, Sperrungen einzelner Nut-zer:innen sowie die Anzeige individueller Informationen am Terminal sind ebenfalls erforderlich.
Die Installation soll voraussichtlich im 4. Quartal 2025 erfolgen.

Haupterfüllungsort

Sana Paulinenkrankenhaus gGmbH
Dickensweg 25-39
14055
Berlin

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Leistung
35
Investitionskosten
45
Instandhaltungskosten
20

Ausführungsfristen

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft.
Die Serviceleistungen sind ab Inbetriebnahme des Geräts für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erbringen. Mit Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Erklärungen unter Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts.
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.

Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt.

Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen ("in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags")
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kenn-zahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
Hinweis:
Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nach-unternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Mit der Abgabe eines Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen
erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind.
Mindestanforderungen:
- Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
- Vergleichbar ist die Referenz, wenn sich das Referenzprojekt die wesentlichen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt
- Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.

Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.

Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 27000 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt.
Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (eigene Beschäftigte, Vollzeitäquivalent) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Stichtag: jeweils der 31.12.).

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Hinweis:
Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.

Sonstige

Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder gemäß § 21 Abs. 1 AentG oder gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurden. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist a) § 129 des StGB Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a des Strafgesetzbuches Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland, b) § 89c des Strafgesetzbuchs Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, d) § 263 des Strafgesetzbuches Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, g) § 108e des Strafgesetzbuchs Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr oder j) den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OWiG einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der AG behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren

Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen:
- Erklärung Tarif- und Mindestlohn
- Erklärung Antikorruption
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.

Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.

Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher AG nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 EUR ohne USt verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. Und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Bestätigung, die Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und Einwilligung, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
- Erklärung zum Datenschutz.
- Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.10.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.12.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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