Gefordert wird ein Afterloadingsystem inkl. eines Tresores für die routinemäßige Behandlung/Bestrahlung von Patienten des gesamten strahlentherapeutischen Spektrums der gemäß den technischen Anforderungen und Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leis-tungsverzeichnis Afterloading Offenbach). Das Afterlaodingsystem soll 1:1 ausgetauscht werden. Die Konfigurationen und Anforde-rungen ergeben sich aus dem Preisblatt.
Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vor-gegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises ge-währleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinie-rung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches.
Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnitt-stellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen.
Nach Möglichkeit, sollen die bestehenden Bestrahlungsplanungs-systeme weiter genutzt werden, hier ist darauf zu achten, dass die Weiterentwicklung inklusive aller Updates/Upgrades sowie der Ser-vicesupport für die aktuell vorhandenen Bestrahlungsplanungssys-teme für die nächsten 10 Jahre gewährleistet werden muss. Alterna-tiv müssen Bestrahlungsplanungssysteme mit im Angebot aufge-nommen werden und im Angebotspreis berücksichtigt werden.
Das bestehende Afterloadingsystem inkl. der Strahlenquelle ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwen-dungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen.
Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur so-weit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen wer-den kann. Für diese Beurteilung und das Erstellen eines neuen Strahlenschutzplanes ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Ein-richtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind.
In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu ver-anlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind.
sind den Ausschreibungsunterlagen in den Anlagen Grundriss Of-fenbach Afterloading beigefügt.
Die Installation soll voraussichtlich ab dem 27. Oktober im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.