Der Auftraggeber hat in diesem Verfahren einen Auftrag über Objektplanungsleistungen (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Freianlagen (§ 39 HOAI)) vergeben.
Das denkmalgeschützte Vorwerk, unterhalb des Schlosses Allstedt gelegen, befindet sich aktuell in privater Hand. Die Gebäude, ehemals Stallungen, sind größtenteils verfallen, teilweise ohne Dach. Um die Bausubstanz zu erhalten und dem Verfall entgegenzuwirken, sind dringend Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die angrenzende kommunale Fläche vor dem Vorwerk wird als unbefestigter Parkplatz genutzt und soll technisch und gestalterisch aufgewertet werden. Derzeit laufen Verhandlungen zum Erwerb des Ensembles durch die Stadt, um die weitere Entwicklung des Kultur- und Vereinszentrums zu ermöglichen. Das Gebäude 2 soll denkmalgerecht instandgesetzt und umgenutzt werden. In diesem Gebäude werden durch umfassende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen die Voraussetzungen für einen barrierefrei zugänglichen Veranstaltungsbereich mit hoher Nutzungsflexibilität geschaffen. Dieser soll künftig als zentraler Ort für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen mit größerem Publikumsandrang dienen.Es ist die Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie für die Freianlagen zu erarbeiten und ggf. umzusetzen (stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag).Das Projektgrundstück liegt an der Schloßstraße (postalisch Hausnummer 9D) in 06542 Allstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz im Bundesland Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um das Flurstück 146/20, Flur 23 der Gemarkung Allstedt (7.457 m2).Näheres ergibt sich aus dem bereitgestellten Architektenvertrag (Teil B der Vergabeunterlagen).
Netto-Gesamthonorar
Durchschnittlicher Stundensatz
Projektumsetzungskonzept
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grundleistungen gemäß HOAI erfolgt hinsichtlich der Grundleistungen in mehreren Leistungsstufen:Leistungsstufe 1 Grundleistungen der LP 1-3Leistungsstufe 2 Grundleistungen der LP 4Leistungsstufe 3 Grundleistungen der LP 5-7Leistungsstufe 4 Grundleistungen der LP 8-9Mit Abschluss des Vertrags erfolgt zunächst nur die Beauftragung mit den Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Beauftragung weiterer Leistungsstufen erfolgt durch einseitigen Abruf durch den Auftraggeber nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Leistungsstufe und der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Näheres ergibt sich aus dem bereitgestellten Architektenvertrag (Teil B der Vergabeunterlagen).
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.