Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Generalplanungsleistungen (u. a. §§ 33 ff. HOAI, §§ 49 ff. HOAI, §§ 53 ff. HOAI) ab Leistungsphase 5 für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück zu vergeben.
Bad Schwartau ist mit über 20.000 Einwohner/innen die größte Stadt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Die Stadt liegt am Fluss Schwartau, unmittelbar nordwestlich angrenzend an die Hansestadt Lübeck und ca. 13 km entfernt von der Ostsee. Im Raumordnungsplan für das Land Schleswig-Holstein ist die Stadt Bad Schwartau als Stadtrandkern I. Ordnung ausgewiesen. Die Grundschule Cleverbrück liegt am Standort Cleverhofer Weg 118, 23611 Bad Schwartau und wurde als Gesamtkomplex in den 1950er Jahren errichtet. Die Stadt Bad Schwartau beabsichtigt eine umfassende bauliche Erweiterung und Sanierung der Grundschule. Ziel der Maßnahme ist es, die Schule baulich, funktional und pädagogisch für die dauerhaft steigenden Anforderungen der Ganztagsbetreuung herzurichten und zugleich einen zeitgemäßen, inklusiven Lern- und Lebensort für Kinder zu schaffen.Die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) wurden bereits vollständig durch ein Planungsbüro erbracht und abgeschlossen. Der entsprechende Bauantrag für die Gesamtmaßnahme wurde gestellt. Für den Neubau des Mitteltraktes wurde ein Förderantrag gestellt und positiv beschieden. Für die Sanierung des Ost- und Westflügels wurde ein weiterer Förderantrag gestellt; eine Förderentscheidung steht derzeit noch aus. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Planungsunterlagen zu übernehmen, fachlich zu prüfen, fortzuschreiben und in die weiteren Leistungsphasen 5 ff. zu integrieren. Ein Anspruch auf Wiederholung der Leistungsphasen 1-4 besteht nicht.Näheres zum Leistungsumfang ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen.
Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort auf der Baustelle.
Als erste Stufe des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durch, in welchem er auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien jene Unternehmen auswählt, die er zur Abgabe von Erstangeboten und zu Verhandlungen auffordert. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden noch keine Angebote abgegeben.Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmeantragsfrist) richtet sich nach den Angaben in der Auftragsbekanntmachung bzw. auf der vom Auftraggeber eingesetzten Vergabeplattform. Fragen von Unternehmen innerhalb des Teilnahmewettbewerbs sind bis zu dem Datum gemäß Angaben auf der Vergabeplattform zu stellen, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV beantworten kann.In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens fordert der Auftraggeber die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen unter Fristsetzung zur Abgabe eines Erstangebotes auf (Angebotsphase). Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, an dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Tag die Aufforderungen zur Abgabe von Erstangeboten an die ausgewählten Bieter zu versenden. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Zeitpunkt bei Bedarf zu verschieben. Bewerber müssen grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist damit rechnen, zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert zu werden, ggf. auch vor oder nach dem der Auftragsbekanntmachung genannten Tag.Im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten wird der Auftraggeber den Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) bekanntgeben. Die Länge der Frist richtet sich dabei nach § 17 Abs. 6 bis 9 VgV. Fragen von Unternehmen innerhalb der Angebotsphase werden bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum zu stellen sein, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV beantworten kann.Während der anschließenden Verhandlungsphase
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Eignungskriterien, NachweiseDer Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 der Vergabeunterlagen dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen.2. NachunternehmerBewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.3. EignungsleiheSollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV).4. BewerbergemeinschaftenFür Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werdenDer Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).6. Vorbehalt der Abschichtung von AngebotenDer Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (siehe Anlage A02) zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber nach Eingang der Erstangebote eine erste Angebotswertung vornehmen. Auf dieser Basis wird er entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Angebotsanzahl für die anschließende Verhandlungsphase erfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass ein ausreichender Wettbewerb erhalten bleibt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers aus Planungsleistungen in den Jahren 2023 bis 2025 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz aus Planungsleistungen mindestens 1.000.000 EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025.
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen). Mindestanforderung: Deckungssumme für Vermögensschäden mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensfall.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:- Alle Referenzleistungen müssen Leistungen der Generalplanung (= mindestens Verantwortung für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume + Tragwerksplanung + Technische Ausrüstung) umfassen.- Alle Referenzleistungen müssen die Sanierung von Hochbauten im laufenden Betrieb betreffen.- Alle Referenzleistungen müssen ein Bauvolumen (= Summe KG 200-600) von mindestens 5,0 Mio. EUR netto umfassen.- Bei allen Referenzleistungen darf der Leistungsbeginn des Bewerbers nicht vor dem 01.01.2020 erfolgt sein.- Mindestens eine Referenzleistung muss bereits die Leistungsphase 8 gemäß HOAI erreicht haben.- Bei mindestens einer Referenzleistung müssen zur Finanzierung öffentliche Fördermittel (Zuwendungen) eingesetzt worden sein.
Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Für die als Projektleitung und Stellvertretung vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu erbringen (Nachweis beizufügen).
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Gemäß Vertragsunterlagen (Teil B der Vergabeunterlagen).