Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Beratungs- und Planungsleistungen für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) für die Errichtung des Neubaus für das NCT (Nationales Centrum für Tumorerkrankungen) zu vergeben.
Das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (kurz: NCT) ist eine langfristig angelegte Kooperation zwischen dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), exzellenten Partnern in der Universitätsmedizin und weiteren herausragenden Forschungspartnern an verschiedenen Standorten in Deutschland. Die onkologischen Spitzenzentren Tübingen-Stuttgart (CCC-TS) und Ulm (CCCU) bilden den gemeinsamen Standort NCT SüdWest.Am Hauptstandort NCT SüdWest in Tübingen wird vom Universitätsklinikum Tübingen ein Neubau geplant.Seitens des Landesbetriebs Vermögen und Bau Amt Tübingen wurde auf der Grundlage eines vom Klinikum beauftragten Raumprogramms eine erste Machbarkeitsstudie erstellt, welche aktuell seitens des Klinikums modifiziert/angepasst wird. Aus Kostengründen müssen neben städtebaulichen Abweichungen zur Masterplanung auch Flächen im Raumprogramm reduziert werden. Auf dem Grundstück soll zu einem späteren Zeitpunkt ein zweiter Bauabschnitt NCT realisiert werden können. Dieser zweite Bauabschnitt ist aktuell nicht Teil der Projektierung.Die Gebäudekubatur und die Lage auf dem Grundstück werden aktuell noch in Varianten bearbeitet. Es ist von einer Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 10.500 m² und einem Raumprogramm mit aktuell 4.851 m² Nutzfläche (NUF 1-7) auszugehen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planung und Errichtung des Gebäudes in einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer (TU) zu vergeben (Planen & Bauen). Dafür ist als wesentliche Ausschreibungsgrundlage eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich, die vom Auftragnehmer erarbeitet werden soll. Die FLB soll dabei den TU befähigen, organisatorische sowie baulich-technische Lösungen bzw. Vorschläge zur entwickeln, um den vorgegebenen Kostenrahmen einzuhalten bzw. zu optimieren. Optional kann der Auftragnehmer mit der Begleitung des TU-Vergabeverfahrens sowie der Qualitätssicherung während der Ausführung der Leistungen durch den Totalunternehmer beauftragt werden. Letzteres umfasst die Qualitätssicherung in der Planungsphase des TU im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen aus der FLB u. deren Anlagen unter Berücksichtigung möglicher Optimierungen (Second Opinion) sowie die Qualitätssicherung in der baulichen Umsetzung.
Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort am Standort des Auftraggebers.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Eignungskriterien, NachweiseDer Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen.2. NachunternehmerBewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.3. EignungsleiheSollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Aus-schlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 VgV).4. BewerbergemeinschaftenFür Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werdenDer Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).6. Vorbehalt der Abschichtung von AngebotenDer Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (siehe Anlage A02) zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber nach Eingang der Erstangebote eine erste Angebotswertung vornehmen. Auf dieser Basis wird er entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Angebotsanzahl für die anschließende Verhandlungsphase erfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass ein ausreichender Wettbewerb erhalten bleibt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2022 bis 2024, insgesamt und aus Planungsleistungen für den Neubau medizinischer Funktionsgebäude (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz aus Planungsleistungen für den Neubau medizinischer Funktionsgebäude mindestens 500.000 EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024.
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen).
ReferenzleistungenEigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:- Alle Referenzleistungen müssen Planungsleistungen für den Neubau von medizinischen Funktionsgebäuden betreffen.- Alle Referenzleistungen müssen als Generalplanerleistung (= Verantwortung mindestens für Architektur, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) erbracht worden sein.- Alle Referenzleistungen müssen ein (geschätztes) Bauvolumen von mindestens 50 Mio. EUR netto umfassen (KG 200-600).- Bei allen Referenzleistungen darf der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens am 01.01.2020 erfolgt sein.- Mindestens zwei Referenzleistungen müssen die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beinhalten.- Bei mindestens einer Referenzleistung muss die Vergabephase (LP 7) bereits mit Vertragsschluss beendet worden sein.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02).
Gemäß Projektvertrag (B02).
Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.