1. Eignungskriterien, Nachweise
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen.
2. Nachunternehmer
Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
3. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A).
4. Bewerbergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften entsprechend § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 3b EU Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).
6. Vorbehalt der Abschichtung von Angeboten
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (siehe Anlage A02) zu verringern. Dazu wird der Auftraggeber nach Eingang der Erstangebote eine erste Angebotswertung vornehmen. Auf dieser Basis wird er entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Angebotsanzahl für die an-schließende Verhandlungsphase erfolgt. Dabei wird sichergestellt, dass ein ausreichender Wettbewerb erhalten bleibt.
7. Aufhebungsvorbehalt
Die Realisierbarkeit des dem Auftragnehmer zu übertragenden Erschließungsprojekts hängt insbesondere davon ab, dass die in der Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 90B wie vorgesehen Rechtskraft erlangt. Falls vor Zuschlagserteilung feststeht, dass diese Voraussetzung nicht erreicht werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben. Für diesen Fall sind Schadensersatzansprüche der Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen.