Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben.
Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.