Lieferung von 6 Stück Elektrischen Niederflur-Liniengelenkomnibussen in 2026 mitOption für Lieferung von weiteren ca. 10 Stück im Jahr 2027 und Option für Lieferung von weiteren ca. 10 Stück im Jahr 2028
Die ESWE Verkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden: ESWE) ist führender Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs in Wiesbaden. Derzeit umfasst der Omnibusfuhrpark 270 Fahrzeuge mit einer durchschnittlichen Jahreslaufleistung von rund 60.000 km je Bus. Im Rahmen der Fuhrparkerneuerung sowie zur weiteren Verbesserung des Angebots für die Fahrgäste ist die Beschaffung standardisierter elektrischer Liniengelenkomnibusse in Niederflurausführung vorgesehen. Die Fahrzeuge sollen ohne fossilen Zuheizer ausgeführt werden und vollständig in die bestehende Ladeinfrastruktur integriert werden. Ziel ist ein automatisierter Lade- und Betriebsablauf, einschließlich einer zentral gesteuerten Vorkonditionierung der Fahrzeuge, um einen effizienten und zuverlässigen Fahrzeugeinsatz sicherzustellen.Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist ein (Rahmen-)Vertrag über bis zu 26 rein batterieelektrisch betriebene Liniengelenkomnibusse in Niederflurausführung. Mit dem Zuschlag wird eine Erstabnahmemenge von 6 Bussen abgerufen, die möglichst noch im Jahr 2026 zu liefern sind. Weitere bis zu 10 Fahrzeuge können optional zur Lieferung im Jahr 2027 abgerufen werden; weitere bis zu 10 Fahrzeuge entsprechend für das Jahr 2028. Ein Anspruch auf Abruf der optionalen Fahrzeuge besteht nicht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Mit dem Angebot ist eine Angabe zu den Warenanteilen gem. § 55 Abs. 1 SektVO vorzulegen; ESWE wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von den Rechten aus § 55 SektVO Gebrauch machen.
Die Servicewerkstatt für die Wartung der Fahrzeuge muss nahe (Entfernung max. 40 km) am Betriebssitz der ESWE (Gartenfeldstr. 18, Wiesbaden) gelegen sein. Dort müssen zwei Mitarbeitende nach Stufe 3 DGUV 209-093 (AuS) ausgebildet sein (s. auch Auftragsbedingungen).
Ersatzteilversorgung 7,5 % (75 Punkte)
Servicebetrieb in Kilometern 10 % (100 Punkte)
Batteriekapazität 15 % (150 Punkte)
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung 7,5 % (75 Punkte)
Test Vorführfahrzeug 4,5 % (45 Punkte)
Lieferung in 2026 5,0 % (50 Punkte)
Preis 33 % (330 Punkte)
Reparaturkosten in Euro 17,5 % (175 Punkte)
Option für Lieferung von ca. 10 Stück Elektrische Niederflur-Liniengelenkomnibussen im Jahr 2027 und Option für Lieferung von ca. 10 Stück Elektrische Niederflur-Liniengelenkomnibussen im Jahr 2028
Teilnahmewettbewerb:Beginn: 19.12.2025 Ende: 26.01.2026, 10:00 Uhr
Das Vorliegen der unter Ziff.5.1.9 genannten drei Referenzen mit den beschriebenen Anforderungen sowie des Mindest-Jahresumsatzes in Höhe von 40 Mio. Euro im Bereich elektrische Niederflur-Liniengelenkomnibusse für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2022-2024 sind Mindestanforderungen. Werden diese Mindestanforderungen nicht erreicht, wird der Bewerber/Bieter am weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt. Näheres entnehmen Sie dem Verfahrensschreiben und den entsprechenden Anlagen/Formblättern.Beantwortung von Fragen zum Teilnahmewettbewerb:Bis zum 19.01.2026, Einreichen der Teilnahmeanträge bis zum 26.01.2026, 10:00 Uhr- Anlagen, die mit dem Teilnahmewettbewerb vollumfänglich ausgefüllt und in Textform einzureichen sind:- Eigenerklärung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit- Eigenerklärung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister inklusive der geforderten Nachweise- Erklärung Eignungsleihe (soweit anwendbar)Angebots- und Verhandlungsphase: Die Bewerber, die vollständige Unterlagen eingereicht haben und die für den Teilnahmewettbewerb festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert; dazu ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebots- und Verhandlungsphase gestaltet sich wie folgt:- Aufforderung und Abgabe der ersten Angebote- Verhandlungen und Test Vorführfahrzeug- Aufforderung und Abgabe der finalen Angebote- Bewertung und Auswahl- Informationsschreiben- Zuschlagserteilung.Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Beginn 1. Angebotsphase: 30.01.2026, Angebotsabgabe: 16.02.2026, 10:00 Uhr, Verhandlungsphase bis 04.03.2026, Ende 2. Angebotsphase: 12.03.2026, 10:00 Uhr Bindefrist Angebot: 31.03.2026Näheres entnehmen Sie dem Verfahrensschreiben und den Anlagen/Formblättern.
Reduzierung der CO2 Belastung.
Deutsches Vergabeportal
Informationen über die Überprüfungsfristen
ESWE weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB zur Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern/Bietern auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal https://satellite.dtvp.de/ barrierefrei zur Verfügung gestellt. Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform hochgeladen werden. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. 2. Soweit der Auftraggeber Formblätter vorgegeben hat, sind diese zu nutzen und vollständig auszufüllen. Für die Unterschrift genügt Textform (§ 126b BGB). 3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; Der Auftraggeber behält sich vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.4. Zusätzlich zu den in dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Angaben ist die Einreichung einer Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Russland-Sanktionen) erforderlich. Sie ist Teil der "Eigenerklärung Befähigung zur Berufsausübung". Einzureichen ist auch eine Erklärung zu Tarif-/Mindestlohn sowie dem Nichtvorliegen damit im Zusammenhang stehender Ausschlussgründe (ebenfalls Teil der "Eigenerklärung Befähigung zur Berufsausübung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe sind diese Erklärungen auch von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Nachunternehmen abzugeben.5. Im Fall einer Eignungsleihe ist von dem eignungsverleihenden Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit Haftungsübernahme abzugeben (Eigenerklärung Eignungsleihe)6. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern eine Erklärung abzugeben, dass sie Teil der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind, welche Teile sie übernehmen, wer die Bewerber-/Bietergemeinschaft nach außen vertritt und dass sie gesamtschuldnerisch haften (s. auch Verfahrensschreiben).
Fehlende/unvollständige Unterlagen kann ESWE unter Einhaltung der Vorgaben des § 51 SektVO nachfordern.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Dazu ist im Teilnahmewettbewerb eine entsprechende Erklärung abzugeben (Teil der "Eigenerklärung Befähigung zur Berufsausübung"). Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Dazu ist im Teilnahmewettbewerb eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben (Teil der "Eigenerklärung Befähigung zur Berufsausübung").Ausschlussgrund nach § 55 SektVO. Dazu ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben (Erklärung zu § 55 Abs. 1 SektVO).
Nachzuweisen sind Referenzen über elektrische Niederflur- Linien-gelenkomnibusse in Europa, mit Angabe des Lieferzeitpunkts, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber in den letzten drei Jahren. Die einzureichenden Referenzen sind in der Eigenerklärung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - vollständig auszufüllen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch die ESWE zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Erklärungen/Nachweise eines Nachunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Nachunternehmens beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Weiter ist die Erklärung zur Leistungserbringung abzugeben.
Für die Referenzen und die Erklärung zur Leistungserbringung ist die Anlage: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu nutzen.
Erforderlich ist eine Erklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Erklärung ist von jedem Bewerber/jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie eignungsleihenden Nachunternehmen abzugeben.
Für den Nachweis dieser oben genannten Anforderung (Betriebshaftpflichtversicherung) ist die Anlage Eigenerklärungen - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu nutzen.
Im Bereich Elektrischen Niederflur-Liniengelenkomnibussen ist mindestens ist ein Jahresumsatz von 40 Millionen Euro netto der letzten 3 Geschäftsjahre gefordert.
Für den Nachweis dieser oben genannten Anforderung (Spezifischer Jahresumsatz) ist die Anlage Eigenerklärungen - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu nutzen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Erklärungen/Nachweise eines Nachunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Nachunternehmens beifügen (s. Eigenerklärung Eignungsleihe). In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
Erforderlich ist die Vorlage der Eigenerklärung über die Eintragung ins Handelsregister und die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein. Bewerber aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug auch von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie eignungsleihenden Nachunternehmen abzugeben.
Erforderlich sind Eigenerklärungen zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz im Bereich Elektrobusse.
Für den Nachweis dieser oben genannten Anforderungen (Allgemeiner Jahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich Elektrobusse) ist die Anlage Eigenerklärungen - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu nutzen
95 % des Brutto-Auftragswertes nach protokollierter Endabnahme und gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung. 5 % des Brutto-Auftragswertes gegen Vorlage einer für den Auftraggeber kostenlosen und unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zahlbar auf erstes Anfordern unter dem Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage, ohne Hinterlegungsklausel, gültig bis zum Ende der Gewährleistungsfrist.
Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb von 30 Tagen, netto, nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung, Vorlage der geforderten Gewährleistungsbürgschaft und beanstandungsfreier Abnahme der Busse durch den Auftraggeber.
5 % des Brutto-Auftragswertes gegen Vorlage einer für den Auftraggeber kostenlosen und unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zahlbar auf erstes Anfordern unter dem Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage, ohne Hinterlegungsklausel, gültig bis zum Ende der Gewährleistungsfrist.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft oder vergleichbar
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Servicewerkstatt für die Wartung der Fahrzeuge muss nahe (Entfernung max. 40 km) am Betriebssitz der ESWE (Gartenfeldstr. 18, Wiesbaden) gelegen sein. Dort müssen zwei Mitarbeitende nach Stufe 3 DGUV 209-093 (AuS) ausgebildet sein (Mindestanforderung). Eine Ersatzteilversorgung muss innerhalb von 48 Stunden gewährleistet sein (Mindestanforderung).