Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation.
Durch sie soll die Transparenz bei Einladungsverfahren erhöht werden.
Interessierte Firmen haben die Möglichkeit, Ihr Interesse an dieser Ausschreibung bei der o.g. Vergabestelle zu bekunden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung an dieser Ausschreibung besteht nicht.