Die Arbeiten werden als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 01.01.2027 bis 31.12.2028 vergeben.Bei Tiefbauarbeiten der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten fällt Bodenaushubmaterial sowie Asphaltaufbruch an, welcher fachgerecht zu entsorgen ist. Die beauftragten Tiefbauunternehmen liefern das entnommene Material auf die Zwischenlagerfläche in der Kremser Straße bei Hs.nr. 12, Regensburg. Bei ausreichend großem Baufeld wird die Lagerung im Baufeld vorgenommen. Die Lagerung erfolgt in getrennten Haufwerken (mindestens ein Haufwerk pro Baumaßnahme). Für Kleinmaßnahmen wie Hausanschlüsse und Störungen werden Sammelhaufwerke gebildet. Bei Asphaltaufbruch hat die Bereitstellung von einer ausreichenden Anzahl an Containern durch den AN auf der Baustelle zu erfolgen, sollte ein qualitativer Schnelltest des Nachunternehmers des AG auf pechhaltige Bestandteile hinweisen.Die Bewirtschaftung der Zwischenlagerfläche erfolgt durch die REWAG in Kooperation mit der Stadt Regensburg nachfolgend als AG bezeichnet. Die Betriebsführung soll jedoch wesentlich durch den AN unterstützt werden. Fällt bei einer Baumaßnahme kein weiteres Material an oder ist die maximale Haufwerksgröße von etwa 500m³ erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung des Probenehmers durch den AG. Nach vorliegender Analytik und Einstufung erfolgt die Beauftragung des AN. Ab Übermittlung der Analytik ist das entsprechende Haufwerk innerhalb von 10 Werktagen vom Zwischenlagerplatz oder der Baustelle zu entsorgen. Die Fahrtkosten zu den Baustellen oder der Zwischenlagerfläche sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baustellen befinden sich im Stadtgebiet Regensburg sowie dem Versorgungsgebiet der REWAG (siehe Anhang).
Bei Tiefbauarbeiten auf Baustellen der REWAG, des Tiefbauamtes Regensburg oder Dritten im Versorgungsgebiet der REWAG.
Dieses Kriterium wird bewertet mit max. 90 PunkteDas Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 90 Punkte.Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY:(Niedrigster Preis x 90) / Preis Bieter XY
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.
Um eine ressourcen- und emissionsarmen sowie schnelle Entsorgung gewährleisten zu können hat der Bieter ein Konzept vorzulegen, wie die Abwicklung ab Eingang des mineralischen Bodenaushubs auf der Zwischenlagerfläche bis zur endgültigen Verwertung/Beseitigung erfolgen soll.Folgende Aspekte müssen in diesem Konzept zwingend Berücksichtigung finden:- Emissionsarme Abwicklung der Entsorgung für auftragsgegenständlichen Leistungen. Angaben zur gefahrenen Kilometer für die Entsorgung der auftragsgegenständlichen Mengen mit Entsorgungsstellen und Entfernung zum Zwischenlager Kremser Straße (ZLK) bei Hs.nr. 12, Regensburg.- Angabe zu eingesetzten Fuhrpark zur Entsorgung inkl. Antriebsart- Maximale Tagesleistung zur Abfuhr ab Zwischenlagerfläche Kremser Straße (Leistung wird nur in Einzelfällen notwendig sein. Diese Fälle können jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit eintreten.)- Angaben zu Schulungs- und Unterweisungsplan für eingesetzte Mitarbeiter zu Arbeiten im kontaminierten Bereich und belasteten BodenaushubDie Angaben des Konzepts werden Bestandteil der Leitungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren AN geschuldete Leistung.Bewertung:Bieter mit niedrigstem Weg max. 7 PunkteDas Angebot mit dem niedrigsten Gesamtweg für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erhält maximal 7 Punkte. Für Angebote mit längerem Gesamtweg wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:Bieter XY: (niedrigster Gesamtweg x 7 Punkte)/(Gesamtweg Bieter XY)Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Gesamtweg setzt sich aus den in der aufgeführten Tabelle angegebenen Werten zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Gesamtweg.
-Ausschließlich Diesel Schadstoffklasse VI für eingesetzten Fuhrpark: 1 Punkt-Garantierte tägliche Abfuhrleistung größer gleich 500t: 1 Punkt-Vorlage eines geeigneten Schulungs- und Unterweisungsplans: 1 Punkt
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).
Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis.
HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein
Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird.Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich.Geforderte Mindeststandards:mindestens die geforderte Deckungssumme
Geforderte Mindeststandards:mindestens die geforderte Deckungssumme
Angabe des Nettogesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es ist eine Referenz über vergleichbare Leistungen (als vergleichbar werden 30.000 t/Jahr der Belastungsklassen Z0 bis DKlll angesehen), sowie der Betriebsführung einer BImschG-Zwischenlagerfläche oder vergleichbar aus den letzten drei Kalenderjahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) mit einem Auftragswert von je mind. 500.000,00 EUR netto nachzuweisen.Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:- Kurze Beschreibung des Referenzprojektes und Kenndaten mit Bezug zu vergleichbaren Leistungen- Name und Adresse des Referenzauftraggebers, sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber- Zeitraum und Datum der Fertigstellung der erbrachten Leistungen- Umfang der Leistung in EUR netto.
Fehlt eine der geforderten Angaben zu einer Referenz, so kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Formblätter des Auftraggebers für jede Referenz einzeln zu verwenden sind.
Geforderte Mindeststandards:mindestens die geforderten Referenzen
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die gesamte Vertragslaufzeit, bzw. Bestätigung, dass diese im Auftragsfall nachgereicht wird, zu Auftragsbeginn gültig vorliegt und gewährleistet wird, diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Geforderte Mindeststandards:mindestens der geforderte Nachweis