Das Areal Markomannenstraße in Regensburg umfasst insgesamt rund 7,5 Hektar Fläche. Die Gebäude A1, B und C werden von der das Stadtwerk.Mobilität GmbH genutzt. Die Gebäude A2 bis A7 sind von der das Stadtwerk.Fahrzeuge und Technik GmbH belegt. Gebäude D ist an die Stahlgruber GmbH vermietet.Die Bewirtschaftung des Areals ist aktuell an einen Generaldienstleister übertragen. Es ist Ziel dieser Ausschreibung, ab dem 01.11.2026 die Leistungen der Facility Services auf die Dauer von 37 Monaten (mit Verlängerungsoption um 35 Monate) neu zu vergeben. Zum Leistungs-umfang zählen insbesondere technische und einzelne infrastrukturelle Facility Services, hier insbesondere Außenanlagenpflege. Da aus der Koordination der Einzelleistungen (Leistungen des Objektmanagement) sowohl auf Auftraggeberseite als auch auf Dienstleisterseite wesentliche Synergien zu erwarten sind, wird der Auftrag in einem Los ausgeschrieben.
Die Ausschreibung beinhaltet die Option zur Vertragsverlängerung bis 31.10.2032.
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 60 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY: (Niedrigster Preis x 60) / Preis Bieter XY
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet die in der Preismatrix im Tabellenblatt "Preiszusammenstellung" aufgeführte Wertungssumme.
Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Implementierung einzureichen. Dieses Konzept darf einen Umfang von 5 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Überschreitet das Konzept die vorgegebene Seitenanzahl, werden nur die ersten fünf Seiten gewertet.Mit diesem Konzept hat der Bieter sein Vorgehen zur Implementierung der konkreten Leistung darzustellen.Das Konzept ist auf Basis der generellen und individuellen Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erstellen, dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:- Projektorganisation, insbesondere Aufbauorganisation des Personals für Start-up- Projektleistungsplanung: Detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise zur Auftragsübernahme, vor allem Plausibilisierung der Anlagenliste und Erstellung der Arbeitsplanung (insbesondere Instandhaltungsplanung)- Ausstattungsplanung: Bestückung des Objektes mit Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen, insbesondere Zugangshilfen) und Materialien (Verschleißteile, Ersatzteile, Betriebsstoffe, Hilfsstoffe) mit dedizierten Hinweisen auf den erforderlichen Bedarf des AN an Räumen und Lager-/Abstellflächen- Detaillierte Terminschiene mit ToDo"s und beteiligten PersonenWertung:Bei der Wertung der Konzepte wird sowohl die Vollständigkeit (Bearbeitung aller Schwerpunkte) als auch die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit bewertet.sehr gute Lösung 10 - 12 Punktegute Lösung 7 - 9 Punkteausreichende Lösung 4 - 6 Punkteungenügende Lösung 0 - 3 PunkteHINWEISE FÜR DIE EINREICHUNG VON KONZEPTEN- Die Konzepte sind mit Angebotsabgabe einzureichen und werden nicht nachgefordert!- Die Angaben des Konzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistungssolls und sind daher verbindlich.
10.3 Konzept zur Aufbauorganisation (Strukturen) max. 12 PunkteMit dem Angebot ist ein Konzept zur Aufbauorganisation einzureichen. Dieses Konzept darf einen Umfang von 5 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Überschreitet das Konzept die vorgegebene Seitenanzahl, werden nur die ersten fünf Seiten gewertet.Mit diesem Konzept hat der Bieter seine Aufbauorganisation zur Sicherstellung einer effizienten, stabilen und fachlich qualifizierten Leistungserbringung darzustellen.Das Konzept ist auf Basis der generellen und individuellen Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erstellen, dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:- Detaillierte Angaben über die Organisation des betreuenden Standortes (Niederlassung), insbesondere personelle Ausstattung (Beschäftigungsart, Qualifikationen, Fluktuation, Leistungsportfolio/Grad der Eigenleistung) und Geräteausstattung- Personalkonzept für das Projekt: Aufbauorganisation des Personals für Regelbetrieb (An-zahl, Qualifikation, Aufgaben und Einsatzbereiche sämtlicher vor Ort eingesetzter Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, Darstellung als Organigramm mit jeweiligen Vollzeitäquivalenten)- Namentliche Benennung des Objektleiters und seines Stellvertreters, detaillierte Darstellung der jeweiligen Qualifizierung (Lebenslauf).- Explizite Belegung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Kenntnisse, Angaben zum Erhalt der Qualifizierung und zur Weiterbildung des PersonalsWertung:Bei der Wertung der Konzepte wird sowohl die Vollständigkeit (Bearbeitung aller Schwerpunkte) als auch die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit bewertet.sehr gute Lösung 10 - 12 Punktegute Lösung 7 - 9 Punkteausreichende Lösung 4 - 6 Punkteungenügende Lösung 0 - 3 PunkteHINWEISE FÜR DIE EINREICHUNG VON KONZEPTEN- Die Konzepte sind mit Angebotsabgabe einzureichen und werden nicht nachgefordert!- Die Angaben des Konzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistungssolls und sind daher verbindlich.
Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Implementierung einzureichen. Dieses Konzept darf einen Umfang von 5 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Überschreitet das Konzept die vorgegebene Seitenanzahl, werden nur die ersten fünf Seiten gewertet.Mit diesem Konzept hat der Bieter seine Ablauforganisation bzw. seine Prozesse darzustellen um effiziente, transparente und qualitativ hochwertige Abläufe in der Leistungserbringung über die gesamte Vertragslauzeit sicherzustellen. Zudem sind repräsentative Muster des Berichtswesens (siehe Leistungsbeschreibung D.2.3) beizufügen (zusätzlich zum vorgegebenen Seitenumfang maximal 3 DIN A4 Seiten).Das Konzept ist auf Basis der generellen und individuellen Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erstellen, dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:- Nachvollziehbare Darstellung von Kernprozessen der technischen Facility Services, ins-besondere Instandhaltungsplanung- Konzept für infrastrukturelle Leistungen, insbesondere Qualitätssicherung und Abwicklung des Winterdienstes- Organisation von Vertretungen bei planbaren und nicht planbaren Mitarbeiterausfällen, Mitarbeiter-Backup (Servicepool), Eskalationsregelungen, Service- und Rufzentrale, Meldungsverfolgung- Qualitäts- und Umweltmanagement: Angaben zu Instrumenten des Qualitäts- und Umweltmanagements, Darstellung der Anwendbarkeit der zertifizierten Prozesse des AN auf das ausgeschriebene Objekt.- Konkrete Beschreibung der Funktionalitäten vorgesehener digitaler Werkzeuge (Software): Angaben zu Systematik und Procedere der Dokumentation sowie zu Form und Umfang des Reportings, insbesondere zum digitalen Datenaustausch mit dem AGWertung:Bei der Wertung der Konzepte wird sowohl die Vollständigkeit (Bearbeitung aller Schwerpunkte) als auch die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit bewertet.sehr gute Lösung 13 - 16 Punktegute Lösung 9 - 12 Punkteausreichende Lösung 5 - 8 Punkteungenügende Lösung 0 - 4 PunkteHINWEISE FÜR DIE EINREICHUNG VON KONZEPTEN- Die Konzepte sind mit Angebotsabgabe einzureichen und werden nicht nachgefordert!- Die Angaben des Konzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistungssolls und sind daher verbindlich.
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.