Verfahrensangaben

Einführung eines IDBT (ID basiertes Ticketing) Systems

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.07.2026
16.07.2026 12:00 Uhr
22.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Regensburger Verkehrsverbund GmbH
DE 233478360
Donaustaufer Str. 115
93059
Regensburg
Deutschland
DE232
ausschreibungen@dasstadtwerk.de
+49 941601-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
t:0981531277
Promenade 27 (Schloss)
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42933000-5
30144200-2
48480000-6
32235000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausschreibung zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Einführung eines verbundweiten, IDBT-basierten Check-In/Check-Out-Systems. Ziel ist ein barrierearmer und intuitiver Zugang zum ÖPNV für alle Fahrgastgruppen - unabhängig von Smartphone-Besitz, Sprachkompetenz oder detaillierten Tarifkenntnissen. Fahrgäste sollen künftig mit gängigen Zahlungsmitteln (Giro- oder Kreditkarte, RVV-Prepaidkarte sowie Apple Pay / Google Pay) ein- und auschecken können. Im Hintergrund erfolgt eine automatische Bestpreisabrechnung (z. B. Tagesdeckelung), sodass der Fahrgast keinen "falschen" Tarif mehr wählen kann.

Gegenstand der Vergabe ist sind die o.g. Dienstleistungen sowie ergänzende Dienstleistungen, im Einzelnen:
- zentrale Tarifdatenhaltung über einen bereits vorhandenen RVV-PKM Tarifrechner, an den das CiCo-Hintergrundsystem angebunden werden muss
- Verarbeitung von Check-In/Check-Out-Ereignissen und Berechnung der Fahrpreise
- Abbildung von Zahlungsprozessen in Zusammenarbeit mit einem Transit-PSP und einem Acquirer
- Bereitstellung der Daten für Einnahmenaufteilung und Controlling
- Ticketprüfung von UIC-Barcodes
- VDV-KA-konforme Ticketprüfung inkl. Aktionslistenmanagement und Sperrlistenabruf

In den Fahrzeugen kommen mobile Validatoren zum Einsatz, die:
- die Check-In/Check-Out-Vorgänge erfassen und in der ersten Phase auch einen Ticketverkauf mit eingeschränkter Ticketauswahl ermöglichen,
- EMV-kontaktlose Karten und mobile Wallets verarbeiten,
- UIC und VDV-KA-Medien lesen und prüfen können inkl. Aktionslistenmanagement und Sperrlistenabruf
- über IBIS/ITCS oder - falls alternativ möglich - über autonome Kommunikationswege (z. B. GPS-basierte Ortung) angebunden werden.

Zudem sollen tragbare (transportable) Validatoren für z.B. OnDemand-Verkehre oder Ersatzbusse zum Einsatz kommen.
Für die Einbindung des SPNV und der Bahnhaltepunkte sind stationäre Validatoren ein zentraler Baustein. Grundsätzlich werden fünf Umsetzungsvarianten betrachtet:

- In Ausbauvariante 1 erfolgt die Befestigung des stationären Validators über eine Winkelsäule aus gebürstetem Edelstahl am stationären Ticketautomaten. Die Säule ist vom Bieter bereitzustellen, muss vandalismussicher ausgelegt sein und die Anbringung sowie Inbetriebnahme des Validators erfolgt durch den Bieter

- In Ausbauvariante 2 wird der Validator an vorhandenen Entwertersäulen des AG montiert, wofür der Bieter eine geeignete Befestigungs- bzw. Adapterlösung vorzusehen hat

- In Ausbauvariante 3 ist der stationäre Validator als autarke Einheit mit Solarpanel und Akkuspeicher auszuführen und mittels einer (lackierten) Stahl- oder Edelstahlsäule. bodenmontiert zu befestigen. Alternativ ist eine Befestigung an vorhandenen Beleuchtungsmasten oder vergleichbaren Infrastrukturen vorzusehen

- In Ausbauvariante 4 erfolgt die Ausführung des stationären Validators mit Stromversorgung über das vorhandene Stromnetz der DB-Infrastruktur. Die Befestigung erfolgt über eine bodenmontierte (lackierten) Stahl- oder Edelstahlsäule, während die elektrische Anbindung einschließlich 50-Hertz-Prüfung durch den AG erfolgt

- In Ausbauvariante 5 erfolgt die Montage des stationären Validators als Wandmontage an kommunalen Gebäuden. Die Stromversorgung erfolgt über einen Netzstromanschluss des jeweiligen Gebäudes, der durch den AG in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune bereitgestellt wird. Der AN hat eine geeignete, vandalismussichere Wandhalterung sowie einen kompakten Installationskasten (Trafo/Netzteil) bereitzustellen.

Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Schaffung eines interoperablen und zukunftsfähigen Systems, das sich schrittweise erweitern lässt. Das CiCo-System soll ausdrücklich als "atmendes System" verstanden werden, das neue Validatoren verschiedener Hersteller, weitere Verkehrsunternehmen, zusätzliche Haltepunkte und zukünftige Tarif- oder Produktentwicklungen aufnehmen kann, ohne dass grundlegende Systemwechsel nötig werden. Hierfür sind insbesondere folgende Prinzipien maßgeblich:

- Herstellerunabhängigkeit der Endgeräte: Die Systemarchitektur soll vorsehen, dass unterschiedliche Validator-Hersteller eingebunden werden können.
- Einsatz eines Transit-PSP mit Interoperabilitätsfunktion zu anderen Transit-PSP: Die Zahlungs- und Ereignisdaten sollen über einen Transit-PSP so verarbeitet werden, dass mehrere Gateways, Acquirer oder zusätzliche Kartenprodukte künftig ergänzt werden können.
- Standardisierte Schnittstellen: Offene, dokumentierte und standardkonforme Schnittstellen (u. a. zu ITCS/IBIS, Tarifsystem, VDV-KA-Komponenten) sind verpflichtend.
- Skalierbarkeit und Mandantenfähigkeit: Die Lösung soll so gestaltet sein, dass weitere Verkehrsunternehmen, neue Linienbündel und zusätzliche Tarifräume eingebunden werden können.
- Zukunftssicherheit: Das System soll technologische Weiterentwicklungen (z. B. neue Kartentechnologien, weitere digitale Medien) sowie einen Wechsel des Transit Payment Service Providers aufnehmen können.

Die bei den Bussen des Stadtwerks Mobilität bereits eingesetzten Validatoren der Firma Krauth sowie die auf dem EMV-Standard basierende Closed-Loop RVV-Prepaidkarte sollen in das System integriert werden.

Der Rollout soll in drei Phasen erfolgen. In der ersten Phase sollen die SPNV-Haltepunkte sowie die Busse im Landkreis Straubing-Bogen, Landkreis Schwandorf und der Stadt Straubing mit Validatoren mit einer festen Produktauswahl ausgestattet und in Betrieb genommen werden. In der zweiten Phase sollen restlichen die SPNV-Haltepunkte und Busse im Landkreis Regensburg mit Validatoren ausgestattet werden, ohne dass diese in Betrieb genommen werden. In Phase 3 werden alle Validatoren im gesamten Verbundgebiet mit Check-In/Check-Out Funktionalität in Betrieb genommen oder auf diese umgestellt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Meilensteine der Ausführung:
- Kickoff voraussichtlich ab KW 43 - 2026
- Anbindung der Systeme im Testbetrieb bis November 2026
- Produktive Anbindung der Systeme bis Dezember 2026
- Phase 1: Rollout im Bereich Landkreis Straubing-Bogen,
Landkreis Schwandorf und Stadt Straubing bis Q1 2027
- Phase 2: Ausstattung der SPNV-Haltepunkte
und Busse im gesamten Verbundgebiet bis Q2 2027
- Phase 3: Umstellung auf CiCo für alle Validatoren
im gesamten Verbundgebiet bis Juli 2027

Die detaillierte Aufgabenbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Anforderungskatalog "A03 IDBT Lastenheft CXP4DB0MNZR und A04 Leistungsverzeichnis CXP4DB0MNZR".
Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zur Beauftragung der vollständigen Leistungen und Mengen sowie der vollständigen Auftragssumme bzw. der optionalen Angebotsbestandteile.
Die in der Anlage "Leistungsverzeichnis CXP4DB0MNZR" ausgewiesenen Mengen stellen lediglich unverbindliche Circa-Mengen dar. Der Auftraggeber ist weder zur vollständigen Abnahme der angegebenen Mengen noch zur Ausschöpfung der gesamten Auftragssumme verpflichtet.

Das Vorhaben soll überwiegend aus staatlichen Fördermitteln des Freistaats Bayern, im Übrigen durch die beteiligten Landkreise und Städte finanziert werden. Die förderrechtlichen Voraussetzungen sind derzeit noch in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber; ein Fördermittelantrag wurde noch nicht gestellt. Die Finanzierung des Vorhabens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend gesichert.
Das Vergabeverfahren und die Zuschlagserteilung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Förderung und Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben, sofern die Förder- und Finanzierungsvoraussetzungen wider Erwarten nicht eintreten. Der Auftraggeber wird die Bieter über den Fortgang der Fördermittelabstimmung unverzüglich informieren.
Der mit dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag wird dem Auftraggeber für den Fall der Nichtgewährung der Zuwendungen ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht in Textform einräumen (vgl. Nr. 1.5.2 Satz 2 lit. a VV zu Art. 44 BayHO).
Der Leistungsbeginn bedarf einer gesonderten schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber, die erst nach Sicherstellung der Förderung und Finanzierung erteilt wird.
Mit Abgabe ihres Angebots nehmen die Bieter den vorstehenden Förder- und Finanzierungsvorbehalt zur Kenntnis und erkennen diesen an. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
19.10.2026
31.07.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Donaustaufer Str. 115
93059
Regensburg
Deutschland
DE232

Stadt Regensburg und Landkreis Regensburg im Gebiet der RVV

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotspreis netto

Die Preiswertung erfolgt aufgeteilt nach Betriebskosten und Einmalkosten. Die Betriebskosten werden mit 123 Punkten und die Einmalkosten mit 164
Punkten gewichtet, sodass sich eine maximale Gesamtpunktzahl von 287 Punkten ergibt. In beiden Kostenkategorien erhält jeweils das
wirtschaftlich günstigste Angebot die volle Punktzahl. Angebote, deren Preis dem Doppelten oder mehr des günstigsten Angebots entspricht,
werden mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei kaufmännisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet wird. Die Gesamtbewertung des Preises ergibt sich aus der Summe der in beiden Kategorien erreichten Punkte.

Gewichtung
287,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte und SOLL-Anforderungen

Die Bewertungsmethodik ergibt sich hier aus den Angaben zu den Soll-Anforderungen im Lastenheft.
Die Konzepte werden nach dem Grad der Erreichung der im Lastenheft zu den Konzepten formulierten Erwartungsziele bewertet.
Dem Auftraggeber ist an einer möglichst qualitativ hochwertigen Umsetzung der Systemintegration innerhalb des förderrechtlich
vorgegebenen Zeitplanes gelegen. Diese Aspekte sollen auf der Basis der in Lastenheft unter "Konzepte und Nachweise"
aufgeführten Konzepte angeben und entsprechend bewertet werden. Insoweit sind 2 wertungsrelevante Teilkonzepte mit dem
Angebot einzureichen, die wie folgt bewertet werden:
Die Bewertung jedes der einzureichenden Konzepte erfolgt in Anlehnung an Schulnoten.
Konzepte mit 20 Punkten:
Ein sehr gutes Konzept erhält 20 Punkte, ein
gutes Konzept 16 Punkte, ein befriedigendes Konzept 12 Punkte, ein ausreichendes Konzept 8 Punkte, ein mangelhaftes oder
ungenügendes Konzept 0 Punkte. Erreicht das verbindliche Angebot für jedes Konzept nicht mindestens 8 Punkte, wird es
ausgeschlossen.
Konzepte mit 10 Punkten:
Ein sehr gutes Konzept erhält 10 Punkte, ein
gutes Konzept 8 Punkte, ein befriedigendes Konzept 6 Punkte, ein ausreichendes Konzept 4 Punkte, ein mangelhaftes oder
ungenügendes Konzept 0 Punkte. Erreicht das verbindliche Angebot für jedes Konzept nicht mindestens 4 Punkte, wird es
ausgeschlossen.

Gewichtung
82,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Transaktionsgebühren

Das Angebot mit den niedrigsten gewichteten durchschnittlichen Transaktionsgebühren erhält 41 Punkte. Angebote mit gewichteten
durchschnittlichen Transaktionsgebühren, die höher als 2,1% sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Alle anderen Angebote werden
entsprechend proportional (linear) dazwischen gewertet.
HINWEIS: Die Angabe der Transaktionsgebühren im Dokument Transaktionsrechner ist zwingender Bestandteil des Angebots.

Gewichtung
41,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

"FÖRDER- UND FINANZIERUNGSVORBEHALT: Das Vorhaben soll überwiegend aus staatlichen Fördermitteln des Freistaats Bayern, im Übrigen durch die beteiligten Landkreise und Städte finanziert werden. Die förderrechtlichen Voraussetzungen sind derzeit noch in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber; ein Fördermittelantrag wurde noch nicht gestellt. Die Finanzierung des Vorhabens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend gesichert. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Förderung und Gesamtfinanzierung. Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, sofern die Förder- und Finanzierungsvoraussetzungen wider Erwarten nicht eintreten (§ 63 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber wird die Bieter über den Fortgang der Fördermittelabstimmung unverzüglich informieren. Die Bieter haben dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Einzelheiten enthält die Aufforderung zur Angebotsabgabe."

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB0MNZR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert. Die in der Nachforderung gesetzte Frist ist zwingend einzuhalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Dieser Nachweis ist zu erbringen durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis.

HINWEIS: Die geforderten Existenznachweise dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter erklärt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr abgeschlossen hat, die für die gesamte Auftragsausführung gültig ist oder für die gesamte Ausführungszeit des Auftrags abschließen wird.
Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist NICHT erforderlich.

Geforderte Mindeststandards:
mindestens die geforderte Deckungssumme

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erzielte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden Nettoumsatz:
Geschäftsjahr : ___________ EUR netto
Geschäftsjahr : ___________ EUR netto
Geschäftsjahr : ___________ EUR netto

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die eingereichten Referenzen müssen die nachfolgend aufgeführten Leistungsbestandteile enthalten:
- Mobile bargeldlose Ticketautomaten mit cEMV-UPOS-Terminals zur direkten bargeldlosen und kontaktlosen Bezahlung durch den Fahrgast mittels EMV-Bankkarte am mobilen bargeldlosen Ticketautomaten: Mindestens zwei (2) Referenzen mit je mind. 150 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene).
Hinweis: Lösungen, bei denen neben der EMV Bankkarte ein zusätzliches Medium für den Zahlungsprozess notwendig ist, erfüllen die Anforderung nicht.
- Elektronisches Einstiegskontrollsystem: Mindestens eine Referenz mit mind. 150 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene);
- Elektronische Fahrtberechtigungskontrolle von Chipkarten und Barcodes nach VDV-KA Standard. Mindestens eine Referenz mit mind. 150 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene);
- Die Systeme müssen vollständig eingerichtet und durch den Auftraggeber abgenommen worden sein;
- Die Systeme müssen für einen Zeitraum von 6 Monaten durchgängig in Betrieb gewesen sein.
Zulässig sind nur Referenzprojekte, die auf dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien durchgeführt werden/wurden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung