Der Auftraggeber, das Stadtwerk Regensburg GmbH, plant die Umnutzung der ehemaligen Getreidelagerhallen im Auweg in Regensburg in ein sogenanntes Kreativareal. Die Nutzung des Kreativareals ist vielfältig geplant und speziell für die Bedürfnisse der Kreativwirtschaft der Stadt Regensburg zugeschnitten. Im Detail werden Flächen für Handwerksbetriebe, Co-Working, Büroflächen sowie wie ein Veranstaltungsbereich mit Gastronomie umgesetzt.Hierfür sind Rückbauten und Abbrucharbeiten inklusive Entsorgung von diversen Bauteilen und schadstoffbelasteten Bauteilen (Estrich, Dach) erforderlich.Das Vorhaben wird unter anderem durch eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" Bayern 2021 - 2027 (EFRE-Bayern) finanziert.Die Durchführung und Abrechnung des Vorhabens müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY: (Niedrigster Preis x 100) / Preis Bieter XY
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.
Das Vorhaben wird unter anderem durch eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" Bayern 2021 - 2027 (EFRE-Bayern) finanziert.Die Durchführung und Abrechnung des Vorhabens müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).