Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH errichtet auf dem Betriebsdienstgelände der Markomannenstraße einen Neubau, das sogenannte Zuberhaus, mit Umkleideräumen und Duschen in schwarz-weiß-Trennung, Pausenbereich und Besprechungs- und Schulungsräumen.Hierfür ist das Herstellen aller Trockenbauarbeiten wie Metallständerwände, Bekleidungen, Abhangdecken und Sanitär-Systemtrennwände erforderlich.
Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:
Punktzahl Bieter XY: (Niedrigster Preis x 100) / Preis Bieter XY
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.
Verbindliche Vertragstermine:Baubeginn 01.09.2025Bauende 30.01.2026
Da bei der vorherigen Ausschreibung der Leistung im offenen Verfahren keine geeigneten Angebote eingegangen sind, wurde gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 2 b) VOB/A ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Erkennt der Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).