Neubau BT IVA als Erweiterung zum BT IIIA - Campus Mügelsberg - Fachplanung Tragwe...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.08.2025
19.08.2025 12:00 Uhr
19.08.2025 12:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Regionalverband Saarbrücken
DE138117870
Schlossplatz 8
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
kanzlei@sbp-mail.de
06838515830

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

sbp Rechtsanwälte Becker Petrelli PartmbB
DE282626509
Benediktinerplatz 2
66793
Saarwellingen
Deutschland
DEC04
kanzlei@sbp-mail.de
06838515830
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 681 501-4994
+49 681 501-3506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das neue Schulgebäude soll in Stb- Holzhybridbauweise errichtet werden. Es handelt sich um einen viergeschossigen Baukörper mit Flachdach. Das Untergeschoss ragt im Süden ein halbes Geschoss aus dem Erdreich, das dann zum Norden hin ansteigt. Die genauen Angaben hierzu sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Das Untergeschoss gründet auf einer Stb-Bodenplatte. An den beiden Enden des Gebäudes befinden sich massive Kerne aus Stahlbeton über alle Geschosse. Im Untergeschoss bestehen Wände und Stützen aus Stahlbeton. Die darüber liegenden, zwischen den massiven Kernen befindlichen, Wände und Decken sollen in Skelettbauweise in Stb-Holzhybridbauweise errichtet werden.

Die Stützen bestehen aus Holz und die Geschossdecken aus einem Raster aus vorgefertigten Holz-Beton-Verbundelementen. Achsmaß und Höhen sind den Planunterlagen zu entnehmen, ebenso die Grundrissaufteilungen. Brandschutztechnisch ist das Gebäude in zwei Abschnitte Unterteilt, siehe Brandschutzkonzept. Alle weiteren Angaben sind den Planunterlagen zu entnehmen. Der neue Baukörper kann über die bestehenden Versorgungsleitungen des Bestandes angebunden werden. Die Entsorgungsleitungen wurden mit der ZKE abgestimmt. Die Grundrisse haben zwei feste Kerne aus Stahlbeton an den Gebäudeenden, in welchen die Treppenhäuser, die WC-Anlagen und Teile der Technik liegen. Zwischen den festen Kernen befinden sich die Unterrichtsräume mit Verkehrsfläche. Hierbei können die Klassenräume konservativ als Klassen oder über mobile Trennwände in Verbindung mit den Fluren als Cluster genutzt werden, siehe nachfolgendes Schema. Insgesamt entstehen dreizehn neue Klassenräume.

Das Gebäude muss als Klimafreundliches Nichtwohngebäude laut KFW Nr.498/499 errichtet werden. Hierzu muss folgendes erreicht werden:
- Effizienzgebäude 40 errichtet werden.
- Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus bzgl. der
Treibhausgasemissionen muss erfüllt werden.
- Eine Beheizung über Öl, Gas oder Biomasse ist nicht zulässig.

Folgende Unterlagen liegen der Ausschreibung bei und sind zwingend zu beachten:
- Katasterplan
- Genehmigungsplanung Lageplan M 1:250
- Genehmigungsplanung Erdgeschoss mit Freiflächengestaltung M 1:100
- Genehmigungsplanung UG, 1.OG, 2.OG M 1:100
- Genehmigungsplanung Ansichten M 1:100
- Genehmigungsplanung Querschnitt und Längsschnitt M 1:100
- Flächenberechnung nach DIN
- Außenperspektive mit Fassadenbeispiel Begrünung
- Brandschutzkonzept

Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Förderung). Dies muss zu jedem Zeitpunkt der Maßnahme berücksichtigt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Benötigt werden Fachplanungsleistungen für die Tragwerkplanung (§§ 51 ff. HOAI)

Wegen der genauen Leistungen wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.

Grundleistungen:
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Fachplanerleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), Leistungsphase 2 (Vorplanung) , Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe), Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung), Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)

Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Der AG kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 und Besondere Leistungen - ganz oder teilweise - in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN in Auftrag geben.

Als Informationen sind folgende Unterlagen verfügbar:
- Katasterplan
- Genehmigungsplanung Lageplan M 1:250
- Genehmigungsplanung Erdgeschoss mit Freiflächengestaltung M 1:100
- Genehmigungsplanung UG, 1.OG, 2.OG M 1:100
- Genehmigungsplanung Ansichten M 1:100
- Genehmigungsplanung Querschnitt und Längsschnitt M 1:100
- Flächenberechnung nach DIN
- Außenperspektive mit Fassadenbeispiel Begrünung
- Brandschutzkonzept

Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Objektplanung/Architekt
2. Technische Ausrüstung / Technische Gebäudeausstattung

Es ist zulässig, dass Bieter auch in den anderen Verfahren ein Angebot abgeben.

Jeder Bieter (sei es als Einzelunternehmen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft) darf für das vorliegend ausgeschriebene Los nur ein einziges Hauptangebot abgeben.

Sollten für das ausgeschriebene Los Angebote von Bieterkonstellationen (Einzelbieter, Bietergemeinschaften) eingereicht werden, bei denen dieselben natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen auf Bieterseite - direkt oder indirekt - beteiligt sind (z.B. als Mitglied in unterschiedlichen Bietergemeinschaften für dieses Los, oder sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieses Los), wird vermutet, dass diese Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden und eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt.

In einem solchen Fall werden grundsätzlich alle betroffenen Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn die betreffenden Bieter auf Verlangen der Vergabestelle zweifelsfrei nachweisen, dass die Angebote tatsächlich völlig unabhängig voneinander und ohne jegliche gegenseitige Einflussnahme auf Inhalt, Preisgestaltung oder sonstige Angebotsbestandteile erstellt wurden.

Der Nachweis der unabhängigen Angebotserstellung obliegt den betroffenen Bietern. Geeignete Nachweise können beispielsweise die Darlegung getrennter Teams, die Einrichtung von Informationsbarrieren ('Chinese Walls') sowie der Nachweis unabhängiger Entscheidungsfindung und Kalkulation umfassen.

Die Abgabe von Nebenangeboten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht zugelassen.

Umfang der Auftragsvergabe

200.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
86

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Mügelsberg 1
66111
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Grundstücksgröße
Gesamte Grundstücksgröße: ca. 23.000 m²
Größe des voraussichtlichen Baufeldes: ca. 1517 m²
Grundfläche Erweiterungsbau ca 551 m²
(siehe Lageplan)

Großräumliche Lage:
Saarbrücken ist die eine saarländische Landeshauptstadt mit rund 180.000 Einwohnern und gehört dem Regionalverband Saarbrücken an.

Innerstädtische Lage:
Das Baugrundstück liegt innerstädtisch in Sankt Johann, nördlich vom Nauwieser Viertel, einem Wohn und Studentenviertel. Die Lage ist exponiert auf einem Hügel, umringt von kleinen Straßen und westlich von einem Park, dem Echelmeyer Park. (siehe Luftbild M 1:5000).

Topographie/Vegetation:
Der Campus beinhaltet 10 Bauteile auf einem "Parkähnlichen" Grundstück. Der Grundstücksverlauf ist vom Süden her stark ansteigend, zu einem Plateau in der Mitte (BT IA und IB) wieder abfallend zum nördlichen Grundstücksteil hin. Auf dem Grundstück befinden sich versiegelte und offene Grünflächen, mit teilweise hoch kronigen Bäumen. In Form von Terrassen und Treppen gleicht die Anlage einen Höhenunterschied des Baugeländes von 12,5 Metern aus, im voraussichtlichen Baufeld beträgt die Höhendifferenz ca 1,50 m.

Baugrund:
Die Baugrundbeschaffenheit wurde untersucht und liegt als Gutachten vor.

Baurecht:
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (gemäß §34 BauGB). Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Bauteile stehen unter Ensembleschutz in der Liste der Baudenkmäler vom Landesdenkmalamt. Ansprechpartner ist Herr Braun 0681/501/2450; poststelle@denkmal.saarland.de
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde mündlich besprochen mit dem Denkmalamt und der UBA Saarbrücken. Der Bauantrag wird/wurde eingereicht.

Leitungen:
Auf dem Grundstück liegen nach Auskunft der Stadtwerke Saarbrücken vom 02.04.2021 keine Versorgungsleitungen, alle Versorgungsleitungen liegen im Bereich der Schumannstraße und der Försterstraße zusätzlich eine Fernwärmeversorgungsleitung. Alle Unterlagen zu den Auskünften liegen der Beschreibung bei. Die übrige Grundstücksfläche ist nach Aktenlage frei von querenden Leitungen. Dies schließt Zufallsfunde bzw. vereinzelte nicht kartierte oder erfasste Leitungstrassen nicht aus.

Ver-/ Entsorgung:
Das Grundstück ist bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis in die bestehenden Gebäude mit den notwendigen stadttechnischen Medien erschlossen.

Altlasten:
Eine generelle Freiheit von Altlasten kann nicht vorausgesetzt werden. Informationen über etwaige Kontaminationen liegen nicht vor. Mit Schreiben des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 16.02.2021 existieren nach Aktenlage keine konkreten Hinweise auf mögliche Kampfmittel aber es ist im Planungsbereich durch die starken Bombardierungen nicht auszuschließen. Das Gefährdungsband beginnt ab GOK 1945 in eine Tiefe von 6 m, endet aber an gewachsenem Fels. Dies schließt Zufallsfunde nicht aus.

Erschließung / Motorisierter Verkehr:
Das Grundstück wird im Osten durch die Kantstraße, im Westen durch die Försterstraße erschlossen. Die bestehenden Gebäude des TG BBZ 1 und TG BBZ 2 sind fußläufig vom Süden Schumannstraße und vom Norden Dudweilerstraße aus zugängig, ebenso ist die Anfahrt durch Rettungsfahrzeuge von beiden Seiten aus möglich. Die offizielle Zufahrt zum Campus, erfolgt über die Dudweilerstraße (von beiden Richtungen möglich), Brauerstraße und Kantstraße - "Am
Mügelsberg 1". Von dort ist über eigene Zufahrt der bestehende Lehrer*innenparkplatz und der Haupteingang erreichbar.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DA65JAY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB):
Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB):
Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt.
Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen.

3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB):
Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden.

Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

10
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, werden fehlende Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 3.000.000 EUR für Sonstige Schäden. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden vom Versicherungsschutz mit mind. 1.000.000,00 EUR umfasst sein. Sollte
eine Jahreshöchstleistung vereinbart sein, muss der Bieter auch angeben, ob eine solche besteht und ob und inwieweit dieser Betrag bereits ausgeschöpft ist. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Es ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der spezifischen Erfahrung des Bieters in ähnlichen Projekten zu belegen, sind aussagekräftige Referenzen nachzuweisen.

Hierzu muss der Bieter drei Referenzprojekte für die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI) nachweisen, die in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Abgabe der Angebote) erfolgreich abgeschlossen wurden.

Nachweis: Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:

Name des Projekts und Bauherr
Kurze Beschreibung des Projekts und des Leistungsumfangs der Tragwerksplanung
Angabe der Leistungsphasen (HOAI), die erbracht wurden
Angabe der anrechenbaren Kosten betreffend die Tragwerksplanung des Projekts
Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn und Abschluss der Leistungen)
Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson beim Bauherrn zur Referenzprüfung
Diese detaillierteren Referenzanforderungen ermöglichen eine präzisere Bewertung der Bieter im Hinblick auf die spezifischen technischen Herausforderungen Ihres Projekts
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und vom Bieter ggf. weitere Erläuterungen oder Nachweise zu verlangen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Zur Beurteilung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Nachweis eines ausreichenden jährlichen Gesamtumsatzes erforderlich.

Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 284.000 EUR betragen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre, geteilt durch drei.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereichen ist der Nachweis eines ausreichenden spezifischen Jahresumsatzes erforderlich.

Der Bieter muss einen durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz für Tragwerksplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen. Der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz für Planungsleistungen Tragwerk in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 110.000 EUR betragen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe des spezifischen Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre, geteilt durch drei.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zur Beurteilung der Eignung des Bieters und zum Nachweis der rechtlichen Existenz und der ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit des Bieters ist die Eintragung in einem Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Unternehmensregister des Herkunftslandes zwingend erforderlich.

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen aktuellen Auszug aus dem entsprechenden Register vorzulegen. Dieser Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs (6) Monate sein.

Sollte im Herkunftsland des Bieters kein vergleichbares Handelsregister existieren, ist stattdessen ein gleichwertiger Nachweis über die rechtliche Existenz und die ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erbringen. Dieser Nachweis muss von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein und die Rechtsform, den Sitz und die Vertretungsberechtigung des Unternehmens klar aufzeigen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Es ist anzugeben, welches Personal bei dem Vorhaben eingesetzt werden soll. Es ist zwingend erforderlich, dass wenigstens eine Person den Titel "IngenieurIn" oder einen vergleichbaren Titel aus dem Land, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, zu tragen berechtigt ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung