Die SBB ist zuständig für das bundesweite Förderprogramm "Aufstiegsstipendium", welches beruflichen Talenten einen Anreiz bieten soll, sich weiter zu qualifizieren. Die SBB führt Auswahlverfahren durch um neue Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Förderprogramm aufnehmen zu können. Das Auswahlverfahren findet zweimal jährlich statt und besteht jeweils aus drei Stufen.
Zur Durchführung des mehrstufigen Auswahlverfahrens werden bestimmte Aufgaben von einer externen Dienstleisterin / einem externen Dienstleister übernommen. Dies betrifft insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung eines Rahmenkonzepts für das Auswahlverfahren, die Bereitstellung eines Onlineportals für die Einreichung der Bewerbungen, die Entwicklung eines Kompetenz-Checks, die Konzeptionierung von persönlichen Auswahlgesprächen sowie die laufende Prüfung von Voraussetzungen und Plausibilitäten bzw. Bewertung und Gewichtung der Ergebnisse in den einzelnen Auswahlstufen. Hinzu kommen die Konzeptionierung und die Durchführung von Schulungen für die am Verfahren Beteiligten, insbesondere der ehrenamtlich tätigen Jurorinnen und Juroren. Außerdem unterstützt die Dienstleisterin / der Dienstleister die SBB in fachlicher Hinsicht im Beschwerdemanagement, bei Anfragen des Ministeriums, bei Gerichtsverfahren, etc.
Es gibt drei Verlängerungsoptionen für jeweils zwei Jahre.
Das Zuschlagskriterium "Leistungspreis" dient zur preislichen Bewertung des Leistungsangebots. Der angebotene Leistungspreis ist Grundlage für die Vergütung der Vertragsausführung.Weitere Informationen in den Vergabeunterlagen.
Das Zuschlagskriterium "Leistungsangebot" dient zur inhaltlichen Bewertung des Leistungsangebots. Hierzu hat der Bieter insgesamt 5 Konzepte zu den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vorzulegen.- Konzept zur Umsetzung der Stufe 1 des Auswahlverfahrens- Konzept zur Umsetzung der Stufe 2 des Auswahlverfahrens- Konzept zur Umsetzung der Stufe 3 des Auswahlverfahrens- Konzept zur Einhaltung technischer Anforderungen- Konzept zur QualitätssicherungWeitere Informationen in den Vergabeunterlagen.
Das Zuschlagskriterium "Personalkompetenz" dient zur Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals. Dabei wird nur das Personal bewertet, dessen Tätigkeit erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat.In einem Personalkonzept - unter Angaben einschlägiger Referenzen - ist zu beschreiben, über welche Qualifikationen und Erfahrungen das für die Konzeptionierung und Durchführung der Auswahlverfahren eingesetzte Personal verfügt, die eine qualitative Leistungsausführung erwarten lassen.Weitere Informationen in den Vergabeunterlagen.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB.Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).